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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 21. März 2018, 22:01

Titel: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: pinguin am 21. März 2018, 22:01
Zitat
1) Der Finanzrechtsweg ist gegeben

1. in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden,
2. in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in Nummer 1 bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu vollziehen sind,
[...]

Finanzgerichtsordnung (FGO)
§ 33

https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__33.html


Edit "Bürger":
Aufgrund der nicht eineindeutigen Kenntnisse und zur Vermeidung von Irritationen/ falscher Erwartungen musste die als Frage formulierte Behauptung "Im Land Berlin wäre in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?" im ursprünglichen Betreff weiter relativiert werden.
Bitte zum Thema auch die im Forum bereits vorhandenen Diskussionen/ Erkenntnisse beachten und zusammentragen. Allein mit dem Begriff "Finanzrechtsweg" lassen sich per Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mehrere Threads finden.
Danke für das Verständis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: gerechte Lösung am 22. März 2018, 00:41
Zitat
soweit die Abgaben der
Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundesfinanzbehörden oder
Titel: Re: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: pinguin am 22. März 2018, 05:54
Was meinst Du, warum ich Absatz 2 markiert habe?

Der von Dir zitierte Teilsatz gilt nur für Absatz 1, erfasst doch Absatz 2 jene Teile, die in Absatz 1 nicht enthalten sind:

Zitat
in anderen als den in Nummer 1 bezeichneten Angelegenheiten
Es kommt hier in Absatz 2 also nicht darauf an, daß es dem von Dir zitierten Teil des Absatzes 1 entspricht.
Titel: Re: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: cleverle2009 am 22. März 2018, 07:02
Zitat
in anderen als den in Nummer 1 bezeichneten Angelegenheiten
Es kommt hier in Absatz 2 also nicht darauf an, daß es dem von Dir zitierten Teil des Absatzes 1 entspricht.
Auch der Absatz 2 trifft nicht auf den Rundfunkbeitrag zu. Ich hoffe, ich habe Dich nicht falsch verstanden.
Titel: Re: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 22. März 2018, 08:44
Werden in Berlin die Zwangsbeiträge nicht von den Finanzbehörden vollstreckt?
Titel: Re: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: gerechte Lösung am 22. März 2018, 09:00
Es kann sein, dass ich den Punkt 2 falsch verstehe?
" Verwaltungsakte durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden "
In Sachen Rundfunk vollstreckt m.E. der GV und Stadtbedienstete, die in meinen Augen keine Finanzbehörden sind? - oder doch?
Titel: Re: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: pinguin am 22. März 2018, 09:38
Sind nicht im Land Berlin, um das es hier alleine in diesem Thema geht, die Finanzämter jene, die den Rundfunkbeitrag zwangseinziehen? Die FA sind kraft FVG ja nun mal Landesfinanzbehörden.
Titel: Re: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: Sachse1 am 22. März 2018, 10:10
Das Ansatz greift nicht.

..., soweit die Verwaltungsakte durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu vollziehen sind,[/b]

Es kommt auf: nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu vollziehen sind an.

§ 10 Abs. 6 RBStV lautet: Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.

Wenn jetzt im Land Berlin nicht durch ein Landesgesetz die Festsetzungsbescheide nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu vollziehen sind, dann hilft dies nicht weiter.
Die Finanzämter leisten ggf. der Kommune nur Amtshilfe. Zumindest bedarf der Ansatz einer besseren Begründung. Mit den vorligenden Information würde ich sagen, nein Finanzrechtsweg geht nicht.
Titel: Re: Wäre im Land Berlin in Sachen Rundfunkbeitrag der Finanzrechtsweg gegeben?
Beitrag von: pinguin am 27. März 2018, 20:32
Bereits einfaches Bundesrecht bricht jede Art von Landesrecht -> BVerfG 2 BvN 1/95 zur Geltung von Art. 31 GG; im Forum bereits thematisiert, mal bitte danach suchen;

Die Bundesebene, bzw. sogar das Bundeszentralamt für Steuern(?) stufen den Rundfunkbeitrag als Steuer ein; herausgearbeitet von User boykott 2015;

Steuerrecht = Bundesrecht = Abgabeordnung = Finanzrechtsweg;

Sind Aussagen der Bundesebene, bzw. des Bundeszentralamtes für Steuern bereits "einfaches Bundesrecht" im Sinne der Aussage des BVerfG?