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Autor Thema: "Verlässt die Position der Staatsferne" NDR-Verwaltungsratschefin kritisiert KEF  (Gelesen 3727 mal)

Uwe

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"Verlässt die Position der Staatsferne" NDR-Verwaltungsratschefin kritisiert KEF

Quelle: DWDL 15.02.2018 von Timo Niemeier


Zitat
ARD und ZDF machen Vorschläge, wie sie in den kommenden Jahren sparen können - aber der KEF reicht das nicht. Das hat die NDR-Verwaltungsratsvorsitzende nun scharf kritisiert. Sie sagt, die KEF missachte das Gebot der Staatsferne.

951 Millionen Euro wollen ARD und ZDF bis 2028 machen, diesen Vorschlag haben die Sender zumindest den Ministerpräsidenten der Länder gemacht. Die Politiker holten dazu eine Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ein - und bei der kamen ARD und ZDF nicht sonderlich gut weg. Die KEF erklärte de facto, es seien noch viel weitreichende Sparanstrengungen möglich und nötig. Die NDR-Verwaltungsratsvorsitzende Dagmar Gräfin Kerssenbrock hat das nun scharf kritisiert. Kerssenbrock ist Mitglied der CDU.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/65596/ndrverwaltungsratschefin_kritisiert_kef_scharf/



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Dr. Dagmar Gräfin Kerssenbrock, LL.M. (Mainz)
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Zudem ist sie eine Expertin für die Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität.
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Bildquelle: Presseportal

Presseportal, 15.02.2018

NDR Verwaltungsratsvorsitzende Kerssenbrock:
"KEF Forderungen missachten Gebot der Staatsferne"

Pressemitteilung des NDR

Zitat
Hamburg (ots) - Im Rahmen einer Klausurtagung des NDR Verwaltungsrats übte dessen Vorsitzende, Dr. Dagmar Gräfin Kerssenbrock, am Donnerstag (15. Februar) in Hamburg deutliche Kritik an der Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zum Bericht von ARD, ZDF und Deutschlandradio über "Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Die KEF war von den Bundesländern um eine Stellungnahme zu dem Bericht vom September 2017 gebeten worden. Inhaltlich entspreche sie den Äußerungen einiger Ministerpräsidenten, die die Vorschläge der ARD zur Einsparung von 951 Millionen Euro bis 2028 als finanziell zu gering bewertet und Einschnitte in das Programm gefordert hatten.

Dr. Dagmar Gräfin Kerssenbrock: "Die Stellungnahme der KEF kollidiert unmittelbar mit den Aufgaben und Befugnissen der Kommission. Sie kann nicht die Programmautonomie der Rundfunkanstalten bestätigen und gleichzeitig der Politik Empfehlungen zum Eingriff in die Kernprodukte der Sender geben. Damit verlässt die KEF ihre gebotene Position der Staatsferne und fordert die Länder zu Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag bei der konkreten Beauftragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf."

Um dem Wunsch der Politik nach Beitragsstabilität in den kommenden Jahren zu genügen, erwarte die KEF jenseits sachlicher Anforderungen an den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks größere Einschnitte beim "Kernprodukt" der Sendeanstalten, so Kerssenbrock weiter. Die KEF fordere eine grundlegende Strukturreform, "die über die Optimierung administrativer Prozesse hinausgeht", wie zum Beispiel eine stärkere Verzahnung von Programminhalten der Landesrundfunkanstalten.

"Die KEF beurteilt nicht die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Rundfunkanstalten, sie versucht ausschließlich einen Weg für die politische Vorgabe der Beitragsstabilität zu finden", sagte Kerssenbrock. Für eine relative Beitragsstabilität mit Teuerungsausgleich und die Sicherstellung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten seien auch andere Wege denkbar, wie zum Beispiel feste Budgets für die Sender und eine Indexierung bei der Ermittlung des Finanzbedarfs.

Kerssenbrock: "Ob und wie die Rundfunkanstalten mit ihren Programmen ihren Auftrag zur Information einer Gesellschaft ausfüllen, wird jedoch allein durch die Rundfunk- und Verwaltungsräte der Rundfunkanstalten bewertet. Dazu gehört auch die Einschätzung des Personalaufwandes, um die erforderliche Qualität sicherzustellen." Die KEF fordere erneut einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen und erkenne den seit Jahren betriebenen Personalabbau der Anstalten nicht wirklich an. Die massiven Stellenstreichungen der vergangenen Jahre führten nach Kerssenbrocks Auffassung schon jetzt zu einer Minderung der Programmqualität aufgrund von Stress und Arbeitsüberlastung. "Das Programm wird von Menschen gemacht. Die Behauptung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu viel Geld für Personal und zu wenig für Programm ausgibt, ist schlichtweg falsch. Mit dem Personalabbau muss auch einmal Schluss sein, wenn nicht die Programmqualität darunter leiden soll."

Insgesamt haben die ARD-Anstalten von 1993 bis 2014 etwa 4.200 Arbeitsplätze abgebaut, das sind 17 Prozent aller Planstellen - bis 2020 sollen weitere 700 Arbeitsplätze entfallen. Allein der NDR hat seit Anfang der 90-er Jahre 708 Arbeitsplätze oder 17,2 Prozent seiner Planstellen sozialverträglich abgebaut: 1993 gab es insgesamt 4.109 Vollzeitstellen, im Jahr 2017 waren es noch 3.401 Stellen. Auch bei seiner mittelbaren Beteiligung, der Studio Hamburg Gruppe, sind von 2012 bis 2017 insgesamt 106 Arbeitsplätze abgebaut worden.

Kerssenbrock wies darauf hin, dass die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausschließlich der staatsfernen Gremienkontrolle unterliegen, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil deutlich hervorgehoben habe: "Die Gremien beurteilen die Programmangebote der Rundfunkanstalten, gleichen sie mit dem Funktionsauftrag für die Gesellschaft ab und setzen den entsprechenden finanziellen Bedarf in den Wirtschaftsplänen fest." Die KEF könne und dürfe nur beurteilen, ob dies nach Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolge. Diese Kontrolle dürfe sich nicht auf die Vernünftigkeit oder Zweckmäßigkeit der jeweiligen Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten beziehen, sondern allein darauf, ob sie sich im Rahmen des rechtlich definierten Rundfunkauftrags hielten. Hinzu komme die Prüfung, ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Bei dieser Kontrolle handele es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe, so das Bundesverfassungsgericht.

Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/6561/3868074

Edit "Bürger":
Hervorhebungen zur schnelleren Erfassbarkeit und zielgerichteten Diskussion.


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Mich erzürnt es inzwischen nur noch mit welcher Verlogenheit die solche "Interviews" führen. Die ARD-Anstalten haben überhaupt keine Stellen abgebaut, sondern auf freie Mitarbeiter und teilweise sogar Leiharbeiter hin verschoben. Der Personalbedarf ist sogar gestiegen. Darum haben sie trotz großer Sparmöglichkeiten noch genau Null gespart. Die Rechnungshöfe und die KEF wissen und bemängeln das seit Jahren. Jetzt kriegen sie zum ersten Mal die viel zu kleine und viel zu späte Quittung dafür und regen sich jetzt noch groß auf. Man lese einfach mal seine Rechnungshofberichte!


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

H
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1)
die die Vorschläge der ARD zur Einsparung von 951 Millionen Euro bis 2028 als finanziell zu gering bewertet und Einschnitte in das Programm gefordert hatten.

2)
Insgesamt haben die ARD-Anstalten von 1993 bis 2014 etwa 4.200 Arbeitsplätze abgebaut, das sind 17 Prozent aller Planstellen - bis 2020 sollen weitere 700 Arbeitsplätze entfallen. Allein der NDR hat seit Anfang der 90-er Jahre 708 Arbeitsplätze oder 17,2 Prozent seiner Planstellen sozialverträglich abgebaut: 1993 gab es insgesamt 4.109 Vollzeitstellen, im Jahr 2017 waren es noch 3.401 Stellen. Auch bei seiner mittelbaren Beteiligung, der Studio Hamburg Gruppe, sind von 2012 bis 2017 insgesamt 106 Arbeitsplätze abgebaut worden.

zu 1:
Also, wenn da 951 Millionen Euro innerhalb von knapp 10 Jahren eingespart werden sollen, ist das tatsächlich lächerlich bei einem Gesammtvoloumen von knapp 8,5 Milliarden Euro... es sollen also gerade knapp 95 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden.

JA, das ist in der Tat zu wenig.

zu 2:
Nur weil Arbeitsplätze wegfallen, heißt das ja noch lange nicht, dass auch eingespart wird... soweit ich weiß haben gerrade die ÖR Rundfunkanstallten üppige Rentenbezüge für ihre Mitarbeiter, so dass der Wegfall des Arbeitsplatzes alleine wohl keine (ausreichende) Einsparung ermöglicht...

Wir werden einfach mal wieder für dumm verkauft...

Grüße
Adonis


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Ich finde es schon faszinierend, wie schnell die örR mit Vorwürfen sind, wenn es an ihr Geld geht. Solange die KEF alles mehr oder weniger durchgewunken hat, war kein Vorwurf der Staatsnähe zu hören (besonders lächerlich, wenn man die Zusammensetzung der Rundfunkräte bedenkt!).

Ich wage im Übrigen auch zu bezweifeln, daß der BS in Köln die Stellen wie vereinbart abbauen "kann", wenn dieses Jahr der neue "einmalige" Meldedatenabgleich ansteht. Da brauchen die bestimmt auch wieder mehr Mitarbeiter.

Daß die KEF einen konkreten Auftrag für die "Angebote" der LRA fordert, ist längst überfällig, denn der größte Teil des Angebotes ist schlicht unnötig/überflüssig und muß dennoch von den "Schuldnern" mitbezahlt werden. Man kann sich nicht auf einen Auftrag berufen, der so überhaupt nicht feststeht. (Na gut, können schon, dürfen sollte man es allerdings nicht.)


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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...kleine Ergänzung ;)
[...]
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Zitat
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[...]
Mehr zu Frau
Dr. Dagmar Gräfin Kerssenbrock LL.M
[...]

... und noch eine kleine Ergänzung:
Schaut man auf die genannte  Internetseite der Frau Gräfin
http://www.grafkerssenbrock.com/Beitrag.html

und wirft einen Blick auf ihre Publikationen, so zeigt sich, dass ihre Dissertation über Eine konvergenztaugliche Medienordnung? aus dem Jahre 2017 am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz von keinem geringeren als dem hinlänglich bekannten Professor Dr. Dieter Dörr betreut wurde! Wir befinden uns also in guter Gesellschaft  ;)

http://www.grafkerssenbrock.com/Dissertation%20Endfassung%20Druck%209-2017.pdf

Auch die Hausarbeit aus dem Seminar zum nationalen und internationalen Medienrecht von Prof. Dörr im Wintersemester 2013/14 ist dort einsehrbar:

Thema: Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten der Konvergenz – eine kritische Auseinandersetzung mit dem neuen Rundfunkbeitrag
http://www.grafkerssenbrock.com/Seminar.pdf

Hier liest man auf Seite 9 die bereits hinlänglich bekannte Argumentation:
Zitat
Zur Beseitigung des strukturellen Durchsetzungs- und Erhebungsdefizits der gerätebezogenen Rundfunkgebühr - wie vom BVerwG in seiner Entscheidung vom 27.10.2010 angemerkt – und der zunehmenden Problematik für die Legitimation der Abgabe, wurde der Rundfunkbeitrag als Antwort auf die Konvergenz der Medien von den Ländern beschlossen. Fraglich ist jedoch, ob der Rundfunkbeitrag in seiner konkreten Ausgestaltung die adäquate Antwort auf die technische Entwicklung neuartiger Rundfunkempfangsgeräte und die damit veränderten Nutzungsgewohnheiten der Abgabenschuldner ist.

Die kritische Auseinandersetzung trägt nicht weit, das Fazit ist, dass abgesehen von der Heranziehung von Betriebsstätten natürlich alles verfassungsgemäß sei und der vielbeschworenen Konvergenz Rechnung trage - und die Reform der Rundfunkfinanzierung auch mit dem Beihilferecht der EU vereinbar sei ...


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Danke für diese weiteren Rechercheergebnisse.

...und schließlich ist ihr Doktorvater des Jahres 2017, "Dr. Dörr",
zufällig auch gleichzeitig Verfasser der im Herbst 2017 erstellten

Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.0.html
im Zusammenhang mit den mittlerweile über 150 anhängigen Einzel-Verfassungsbeschwerden.

siehe u.a. auch unter

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg164894.html#msg164894

sowiei auch unter
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.msg160303.html#msg160303

Schönes Gekungel!!!


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die ÖR-Sender hatten unter der Alibi-Veranstaltung KEF eigentlich nie zu leiden. Man wusste, dass die KEF ihre Existenzberechtigung aus einigen Kürzungen herleitet und hat die Ausgabeplanungen so verfasst, dass die KEF über die eingebauten Übertreibungen stolpern musste. Die Leute bei der KEF, noch nie wirklich staatsfern, da von den Landesregierungen entsendet, wussten das auch und es hat immer funktioniert. Beim Übergang auf den "Beitrag" haben sich die Sender mit Forderungen zurückgehalten, weil jeder wusste, dass es einen Geldregen geben würde. Der setzte ein und war schlicht gewaltig. Zugleich wurde die Kritik lauter und die KEF musste zum ersten Mal etwas tun, was den Sendern ganz und gar nicht in den Kram passt: eine Beitragssenkung vorschlagen, und dass mitten in einer Finanzierungsperiode. Zum Glück der Sender folgten die Politiker dem Vorschlag nur zum Teil, was einerseits zu Mehreinnahmen von fast 2 Milliarden Euro führte und andererseit deutlich machte, dass die KEF ein ziemlich zahnloser Tiger ist. Mit dem zweiten Vorschlag zur Senkung der monatlichen Beiträge war die Kampfzone eröffnet: die Sender wollen die KEF beseitigen. Dabei kommt ihnen entgegen, das die Länder den zweiten Senkungsvorschlag rundweg ablehnten und das mit dem verfassungswidrigen Motiv weitere Überschüsse anzusammeln.
Die Sender überschätzen sich. Die KEF ist immerhin das Alibi für das BVerfG, nämlich dass über die Finanzierung staatsfern entschieden wird. Das hat sich zwar mir den beiden Entscheidungen zur Beitragshöhe erledigt, aber warum sollte das Gericht sich nicht selektiver Wahrnehmung hingeben? Man nimmt ja auch bis heute hin, dass die Parteien, insbesondere die bisher großen, die Sender kontrollieren. Daran hat das Urteil vom März 2014 rein gar nichts geändert. Fällt die KEF, dürfte es schwer werden in späteren Klagen, die kommen so sicher wie der mächste Regen, vor dem BVerfG zu behaupten, die Sender finanzierten sich quasi selbst, seien völlig unabhängig. Die Sender sind wohl an einer schwachen KEF interessiert, nicht aber an deren Verschwinden. Und auch die Länder brauchen für den Schein die Fiktion der Kontrolle durch die KEF. Also Theaterdonner mit dem Ziel, die Mitglieder der KEF zu schwächen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Danke für die treffenden Worte.

Mehr zum "KEF-bashing" der Rundfunkanstalten und ihrer "Kontroll-Gremien" siehe u.a. auch unter
Rundfunkratssitzung des BR am Fr 08.12.2017 - Bericht des Stammtisch München
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25701.0.html

Das alles lässt seeeehhhr tief blicken...
...und ist wohl auch die Grundauffassung von eingangs erwähnter Frau NDR-Verwaltungsrats-"Gräfin".


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