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Autor Thema: Jetzt wird es Ernst - Widerspr.-bescheid,etc. [allg.Frage/Thread in Prüfung]  (Gelesen 1932 mal)

h
  • Beiträge: 5
Leute,

eine fiktive Person John Doe hat nun das übliche Verfahren alles hinter sich....

In neue Wohnung 2014 gezogen und am Meldeamt gemeldet, Wochen später gingen die Bettelbriefe los.

- Bestätigung der Anmeldung
- klassische Bettelschreiben
- Zahlungserrinnerungen
- Festsetzungsbescheid vom BS
- Widerspruch der fitkiven Person gegen den Festsetzungsbescheid
- Antwort vom BS --> muss zahlen! (surprise!)
- Mahnung
- Zahlungsaufforderung(en)
- Festsetzungsbescheid vom BS
- Mahnung
- Widerspruchsbescheid des BS
- Zahlungserinnerung

Kurzum, jetzt scheint es Ernst zu werden: Person JonDoe hat Konsequenzen angedroht bekommen wenn bis zum 18. Feb nicht überwiesen wird (mit Ratenzahlung beginnen).

Was kann JonDoe jetzt noch tun?
Vor Gericht ziehen will diese fiktive Person nicht, da keinen Plan davon... (zu gefährlich ohne Jura-Wissen)

Bald kommt Kontopfändung usw. - oder doch einfach weiter ignorieren?

Außer Zahlung nichts mehr möglich?

Grazi an alle Mitstreiter!


Edit "Bürger":
Thread befindet sich in Prüfung und muss daher vorerst geschlossen bleiben. Löschung bleibt vorbehalten.
Thread-Betreff "Jetzt wird es Ernst" ist vollkommen nichtssagend, kein aussagekräftiger Betreff, unter welchem diskutiert werden könnte und muss daher angepasst werden.
Es fehlen entscheidende Angaben zum Zugangsdatum und Zugangsart des Widerspruchsbescheides - auch zum Datum der jeweiligen Bescheide und Widersprüche (Stichwort: Fristwahrung).
usw.
Allgemeine Fragen zu Vorgehensweisen sind im Forum bereits ausgiebig und mehrfach behandelt.
Bitte EINLESEN - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Danke für das Verstnändnis und die Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 14:54 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Was kann JonDoe jetzt noch tun? Vor Gericht ziehen will diese fiktive Person nicht, da keinen Plan davon... (zu gefährlich ohne jura  wissen)

Um die allgemeinen unbegründeten Ängste und dem "Schreckensgespenst" der Klage auszulöschen, kann man nur immer wieder sagen:

Für eine Klage braucht man KEIN Jura-Wissen, und eine Klage ist kein "Weltuntergang"!

In erster Linie sollte man die Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide beachten, ich denke das bekommt jeder hin.

Die Klage ist ein Dreizeiler und die Klagebegründung kann mit den wertvollen Beiträgen und Hilfen des Forums erstellt werden.

Traut euch einfach, es ist wahrlich kein Hexenwerk!!!  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 14:54 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 160
Stimmt die Reihenfolge? "Mahnung-Widerspruchsbescheid-Zahlungserinnerung"?
Auf jeden Fall Klage einreichen. Kann man erstmal unbegründet machen.
4 Wochen Frist beachten (und nutzen). Danach gibt's nochmal 4 Wochen die Begründung nachzureichen.

Welche Anstalt ists denn und welches VG ist für Johnny zuständig?


Edit "Bürger" - Hinweis:
Grundlagen zur Klage siehe einschlägige Threads (Links in Anmerkungen im Einstiegsbeitrag).
Für die Begründung der Klage gibt es nach bisheriger Erfahrung zwar zumeist den "Wunsch" der Gerichte, diese innerhalb von 4...8...Wochen oder 2 Monaten einzureichen, allein: Dies ist - sofern nicht als Ausschlussfrist gefasst - zumeist eine Bitt-Frist und lässt sich nicht selten auf 3 Monate ... 6 Monate bis über ein Jahr strecken.
Also - keine Panik.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 14:58 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Im Übrigen hat ein Verwaltungsgericht in einer seiner letzten Verhandlungen, vor allen Beiteiligten und Zuhörern eindringlich darauf hingewiesen:

Zitat
"Beim Verwaltungsgericht kann auch ohne Anwalt eine Klage eingereicht werden. Diese Regelung wird auch damit begründet, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben eine Klage einreichen zu können. Das Verwaltungsgericht hat unter anderem die Aufgabe "nicht-juristisch" formulierte Gründe und Meinungen in die juristische Ausdrucksform zu bringen und zusammen mit dem Kläger die entsprechenden Anträge zu formulieren. "

Somit sollte doch jede/r diese Möglichkeit zu nutzen, wenn sie doch angeboten wird.

Für weitere Anregungen steht nicht nur das Forum, sondern auch die Runden Tische zur Verfügung.

Jetzt wird es Ernst - Jetzt wird es Zeit!!!   8)



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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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