"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Bayern
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hans2010:
Person A hat einmalig eine Überweisung an die GEZ im Rahmen der Zwangsvollstreckung getätigt. Diese erfolgte jedoch (soweit Person A sich erinnern kann) von einem anderen Konto.
Ansonsten hat Person A bisher nie etwas bezahlt.
Ist ja auch egal wie sie an die Daten gekommen sind. Fakt ist, dass da nix zu holen ist. Das Ganze wird also ins Leere laufen und Person A wird wohl die Zeit nutzen und wieder mal die ausstehenden Forderungen bezahlen, da sie auf Kontopfändung nicht wirklich scharf ist...
alxx:
--- Zitat von: Hans2010 am 09. Februar 2018, 10:34 ---Hallo zusammen,
Person A hat heute einen gelben Brief von einer Hauptgerichtsvollzieherin bekommen. Darin befand sich neben dem "Vorblatt zur Zustellungssendung" ein
"Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" vom Bayerischen Rundfunk (vertreten durch den Intendant Ulrich Wilhelm).
Als "Drittschuldner" ist eine Bank angegeben, mit der Person A früher eine Geschäftsbeziehung hatte, jedoch seit mehreren Jahren dort kein Konto mehr hat. Person A weiß gar nicht, wie die GEZ auf diese Bank kommt, aber gut.
Darf Person A davon ausgehen, dass diese Pfändung dadurch fruchtlos verlaufen wird?
Wie ist im Weiteren mit diesem Beschluss umzugehen um weitere Kosten/Ärger etc. zu vermeiden?
Vielen Dank
--- Ende Zitat ---
Exakt der gleiche Fall könnte bei Person B aufgetreten sein. Ebenfalls mit Drittschuldner Angaben, zu denen B schon lange keine Kundenbeziehung mehr hat bzw. nie hatte (beides Kreditinstitute)
B hatte noch nie Überweisungen an den BR getätigt, somit ist es unklar wie man auf die genannten Drittschuldner kam.
Jetzt hätte es B sicherlich interessiert wie das weitere Vorgehen aussehen könnte und wie das ganze letztlich bei Ursprungsperson A zu Ende gegangen sein könnte.
Hans2010:
Person A hat diesbezüglich nichts weiter mehr gehört. Die letzte Kommunikation mit der GEZ ist vom September 2019, wo die offenen Forderungen von 2017/2018 vom Inkasso (Creditreform) eingetrieben werden sollten. Da Person A der Forderung widersprochen hat, wurde der Fall von Creditreform an die GEZ zurückgegeben. Seitdem ist Funkstille... Man muss dazu sagen, dass Person A seit Anfang 2019 mit Person B zusammenwohnt und diese die GEZ-Zahlungen übernommen hat. Person A hat sich daher abgemeldet, was auch bestätigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch noch mehrere 100€ Forderungen offen (welche dann ja über Creditreform eingefordert wurde). Jedoch wie gesagt seit Ende 2019 dann keinerlei Kommunikation mehr..
alxx:
Nur zum Verständnis:
Person A hat auf den Pfüb nicht reagiert und erst einige Zeit später kam diesbezüglich wieder ein Schreiben, diesmal aber vom Inkasso und erst diesem wurde dann widersprochen?
Hans2010:
Korrekt, da Person A mit der auf dem Pfüb genannten Bank keinerleit Geschäftsbeziehung mehr hatte, hat sie darauf auch nicht reagiert. Es war klar, dass das ins Leere laufen wird. Dem später folgenden Inkassoschreiben wurde formlos widersprochen und die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten. Das ist nach eigener Recherche der Person A die einfachste und wirkungsvollste Methode, sich gegen Inkasso zu wehren. Person A war so nett und hat mir das Schreiben zukommen lassen:
--- Zitat ---Einspruch gegen die Forderung Ihres Schreibens vom XXX (Beitragsnummer XXX)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom XXXXX, in dem Sie von mir eine Zahlung von XXX € verlangen.
Hiermit bestreite ich die Rechtsmäßigkeit der geltend gemachten Hauptforderung als auch der Inkassokosten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich fordere Sie zudem auf, mir die Rechtsgrundlage der Forderung in verständlicher und gerichtstauglicher Art und Weise nachzuweisen.
Des Weiteren warne ich unter Hinweis auf § 28 a BDSG vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Zudem fordere ich Sie auf, meine gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sofern eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor. Ich untersage Ihnen jegliche weitere Verwendung und Übermittlung der bereits zu meiner Person vorhandenen Daten, für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich die unverzügliche Sperrung.
Sollte ich bis zum XXXXX keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass die Sache sich damit erledigt hat. Nach Ablauf der Frist behalte ich mir vor, meine berechtigten Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen. Ich weise darauf hin, dass die hierdurch bedingten Anwaltskosten als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---
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