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Creditreform Inkasso will Geld von mir!!! GEZ |einfach Matze

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cleverle2009:
 Re: Creditreform Inkasso will Geld von mir!!! GEZ |einfach Matze
« Antwort #4 am: Heute um 17:38 »

Wissens eines dummen Untertanen in Bayern trägt bei der Schufa niemand was ein.
Der Gerichtsvollzieher hier in Bayern trägt in das Schuldnerverzeichnis ein. Dafür verantwortlich, dass dies rechtens ist, ist der Richter am Vollstreckungsgericht. Häufig bekommt man da aber schon mal mit Rechtspflegern Ärger. Oder auch mit einem Bediensteten der Exekutive. So ganz genau nimmt das da niemand.
https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/unternehmensrecht/unternehmensrecht-von-a-z/eintrag-im-schuldnerverzeichnis-voraussetzungen-und-konsequenzen/

Die Schufa holt sich regelmäßig aus dem Schuldnerverzeichnis die Daten.

Der Amtsrichter behauptet schon mal, dass da niemand verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit zu prüfen, weil der behauptete Titel der von der Dummfunkanstalt kommt per se rechtmäßig ist.

Dem Amtsrichter ist das erlaubt, denn der braucht seine einschlägigen Gesetze nicht zu kennen. So erschloss sich das einem bayerischen Bürger, als er beim Justizminister anfrug. Der Justizminister gebraucht ein Lüge, in dem er meinte, der Richter sei unabhängig. Das kann aber auch der Oberregierungsdirektor gewesen sein, der im Auftrag des Justizministers die Anfrage beantworten durfte.

In Bayern ist es lustig zu leben. Da gibt et Leberkäs mit Senf und ein Weizenbier.

Sacred:
Inkassounternehmen ist doch einfach auszuloten.
Alleine eine beglaubigte Kopie der original Mandatierung überfordert die schon.

Dafür geben se solange Ruhe.

ChrisLPZ:
Zum Thema Inkasso siehe auch:
Beauftragung Inkassobüro d. LRA/Beitragsservice nicht ohne weiteres zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23849.msg151681.html#msg151681
und
Beitragsservice (ARD, ZDF, DRadio) - Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23492.msg149755.html#msg149755

Nichtgucker:
Über Inkassobüros dürfen nur unbestrittene oder rechtskräftrig festgestellte Forderungen eingetrieben werden.

Das heißt, man sollte immer darauf achten, gegenüber einem vermeintlichen Gläubiger die Forderung zu bestreiten.
Dann muss der vermeintlichen Gläubiger den Rechtsweg beschreiten, z.B. durch Einschaltung eines Anwaltes oder einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen usw.

cleverle2009:

--- Zitat von: Nichtgucker am 05. Februar 2018, 23:09 ---Über Inkassobüros dürfen nur unbestrittene oder rechtskräftrig festgestellte Forderungen eingetrieben werden.
--- Ende Zitat ---

in einem Rechtsstaat wäre das so. Aber nicht in Bayern! Da laufen die Uhren andersherum.

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