Archiv > Pressemeldungen Februar 2018
Creditreform Inkasso will Geld von mir!!! GEZ |einfach Matze
PersonX:
--- Zitat von: Nichtgucker am 05. Februar 2018, 23:09 ---Über Inkassobüros dürfen nur unbestrittene oder rechtskräftrig festgestellte Forderungen eingetrieben werden.
--- Ende Zitat ---
Die Aussage würde PersonX so nicht treffen, denn zu unterscheiden sind Forderungen im Zivilrecht von denen im Verwaltungsrecht.
Im Zivilrecht hindert keiner einen Gläubiger daran seine Forderung nach Mahnung und Nichtbegleichung an ein Inkassobüro abzugeben. Dieses würde ebenfalls wie der Gläubiger schreiben und fordern, genau an dieser Stelle kann ebenfalls widersprochen werden. Dann kann das Inkassobüro das an den Gläubiger zurück geben oder in seinem Auftrag den Weg über das Gericht suchen und einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Gebühr beantragen, das könnte der Gläubiger auch selbst. Mit Hilfe vom Gericht "gerichtlicher Mahnbescheid"
würde in beiden Fällen für den vermeintlichen Schuldner die Möglichkeit bestehen innerhalb der Frist Widerspruch anzuzeigen, wenn der Gläubiger bzw. das beauftragte Inkassobüro an der Forderung festhalten wollen müssen sie den Weg vor Gericht weiter gehen und die Forderung belegen ... erst an diesem Punkt würde überhaupt die Berechtigung durch einen Richter geprüft. -> Hier kann am Ende ein Titel für den Gläubiger rauskommen. Zu beachten ist, dass falls dem ersten Schreiben "gerichtlicher Mahnbescheid" vom Gericht nicht widersprochen wird, das den Weg abkürzt und unmittelbar zu einem Titel würde ohne das dazu ein Richter eine Entscheidung gefällt hat. Nicht reagieren ist die falsche Entscheidung.
Im Unterschied dazu Verwaltungsrecht. Hier schafft sich die Verwaltung einen Titel selbst, ganz ohne Richter. Dann fingiert die Verwaltung die Bekanntgabe und wenn kein Widerspruch erfolgt versucht die Verwaltung die Vollstreckung. Durch die fingierte Bekanntgabe und dem fehlenden Widerspruch ist die Verwaltung der Meinung, dass der Bescheid rechtskräftig und unanfechtbar geworden ist. Hier hat kein Richter etwas unterschrieben oder gesehen. Bleibt die Vollstreckung Verwaltungsvollstreckung stecken und ist nicht erfolgreich, weil zum Beispiel der Gerichtsvollzieher nichts erreicht, dann gibt die Verwaltung das an Inkasso ab, weil die Verwaltung der Meinung ist, alles rechtskräftig und unanfechtbar. Somit schlägt jetzt Creditreform auf und erklärt was von rechtskräftigen Bescheiden usw...
Wollte eine Person A jetzt das unterbinden müsste sie vorgehen gegen die fingierte Bekanntgabe und den selbst erstellten Titel, dazu müsste sie die richtige Klage vor dem richtigen Gericht anstrengen oder auch vor dem falschen, weil jedes Gericht seine Zuständigkeit selbst zu prüfen hat und die Klage entsprechend verweisen muss. Erst jetzt würde überhaupt ein Richter schauen was, warum wieso ....
Das Ergebnis kennen einige, aber wer nur Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung eingelegt hat weiß dass das nicht ausreicht. Zielführender sind Klagen gegen die Vollstreckung, Klagen gegen Bescheide usw.... Erst wenn die Gerichte an Klagen ersticken wird sich auch dort etwas verändern.
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass
ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln