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Autor Thema: Öffentlich-rechtliche Massenmanipulation / Was nützen Programmbeschwerden?  (Gelesen 10630 mal)

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Rubikon, 31.01.2018

Öffentlich-rechtliche Massenmanipulation

„Es gibt für den Bürger keinerlei rechtliche Handhabe, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Einhaltung der gesetzlichen Grundsätze zu verpflichten“, stellt Friedhelm Klinkhammer fest. Wo kämen wir da auch hin?

von Friedhelm Klinkhammer 

Zitat
Impulsreferat auf der Tagung „Krieg und Frieden in den Medien“ am 28. Januar 2018 in Kassel (1)

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,

nach Volker Bräutigams Vortrag nun von mir ein paar Anmerkungen zur Frage, wie gegen Programmverstöße im öffentlich-rechtlichen Programm vorgegangen werden kann und wie unsere Erfahrungen damit in den letzten vier Jahren aussahen.

Um es vorweg zu nehmen: Es gibt für den einzelnen Bürger keinerlei rechtliche Handhabe, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Programmgrundsätze zu verpflichten. Also auch nicht mit einer Klage. Hierfür fehlen die gesetzlichen Grundlagen.

Der vormalige Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Peter Vonnahme stellte im Zusammenhang mit den Rundfunkbeitragsklagen - ein weiterer Komplex der Unzufriedenheit der Bürger mit dem Rundfunk - die Rechtslage knapp und treffend dar:

„Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann (...) prinzipiell nur dann erfolgreich sein, wenn der Kläger geltend machen kann, dass er in seinen eigenen subjektiven Rechten verletzt ist (...) die der Gesetzgeber ausdrücklich ihm, dem Beitragszahler, einräumen muss. Das sieht die geltende Rechtsordnung aber nicht vor. (...) Der Einzelne hat rechtsdogmatisch nur ein Interesse, aber kein einklagbares Recht auf fehlerfreie Berichterstattung.“

Dass das Presserecht - Gegendarstellung, Widerruf und Unterlassungsverpflichtung - ebenfalls nicht anwendbar ist, ergibt sich entsprechend: Der einzelne Zuschauer dürfte kaum namentlicher Adressat einer Ungesetzlichkeit seitens der Tagesschau sein. Es sei denn, die Berichterstattung der Tagesschau könnte juristisch als Beleidigung der Beitragszahler qualifiziert werden, was ja leider nicht möglich ist.

Die einzige Institution, die wirksam über die Rechtskonformität von Programmen befinden kann, ist der Rundfunkrat der jeweiligen Sendeanstalt.

Dieses wichtige Gremium hat umfassende Kompetenzen: Es darf nicht nur über Programmverstöße befinden, sondern noch vieles andere mehr: zum Beispiel Intendanten wählen und abberufen oder über die Finanzen einer Anstalt mitentscheiden.

So ein Rundfunkrat wie der im NDR setzt sich zusammen aus Repräsentanten sogenannter „gesellschaftlich relevanter Gruppen“: Es sind unter anderem die Vertreter politischer Parteien, der Freien Berufe, der Kirchen, der Heimatverbände, der Landfrauenvereine, der Umweltschützer, des Stasi-Schutzverbandes sowie Funktionäre aus den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Unter dieser Tarnung stecken oft aktive oder in den Ruhestand gewechselte Parteipolitiker.

Umrahmt wird das Ganze von vier - nicht stimmberechtigten - Beamten aus den Staatskanzleien der Staatsvertragsländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein, die als Aufpasser der Ministerpräsidenten jederzeit vom Gremium angehört werden müssen.

Die Besonderheit: Keiner der Räte ist unmittelbar gewählt, alle nur entsendet, also fern der sonst üblichen demokratischen Legitimation.

Zugespitzt ausgedrückt: Eine kleine Schar willkürlich ausgeguckter Interessenvertreter bestimmt über die Geschicke des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die normalen Rundfunkbeitragszahler - also die Finanziers des Rundfunks - sind dabei völlig ausgesperrt. Sie dürfen lediglich Zuschauerbriefe, Bittschriften oder Beschwerden an den Intendanten oder an den Rundfunkrat richten. Mehr ist für sie nicht drin.

Das Eingaberecht in Paragraph 13 des NDR-Staatsvertrages ist dem Petitionsrecht in Artikel 17 des Grundgesetzes nachgebildet.

Dort heißt es:

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft (...) mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen (...) zu wenden.“

Nimmt der Beitragszahler diese Möglichkeit in Anspruch, hat er zwar das Recht auf eine sachliche Prüfung mit Antwort. Anspruch auf eine Begründung der Entscheidung hat er hingegen nicht. Sie wird ihm auch bei Aufforderung nicht erteilt. Das erinnert an Wilhelminische Zeiten, an Obrigkeitsstaat und Untertanengeist. Der frühere Bundespräsident Roman Herzog meinte etwas spöttisch, das Eingaberecht habe lediglich die Funktion des „Herz-ausschütten-Könnens“.

Im Kern ist die Behandlung einer Petition ein Gnadenakt und im Ergebnis meist gnadenlos.

Der NDR-Rundfunkrat hat bisher keiner einzigen von hunderten unserer Programmbeschwerden über ARD-aktuell stattgegeben. Allein dieses Ergebnis widerspricht jedem statistischen Wahrscheinlichkeitsprinzip und aller Lebenserfahrung.

Der hier zum Ausdruck kommende Unfehlbarkeitsanspruch hängt mit dem Selbstverständnis des Rundfunkrates, seiner fehlenden fachlichen Programmkompetenz, dem Umgang mit Beschwerden gemäß seiner selbstgegebenen Geschäftsordnung und seinem einzigartigen Privileg zusammen, dass Rundfunkratsbeschlüsse in Programmfragen keiner rechtlichen Überprüfung zugänglich sind.

Die 58 Ratsmitglieder müssten sich eigentlich formell mit jeder einzelnen Programmbeschwerde befassen. So etwas ist erfahrungsgemäß mit Arbeit und Fachwissen verbunden, die bei bunt zusammengewürfelten und ehrenamtlichen Multifunktionären kaum zu erwarten und auch nur selten zu beobachten sind. Deshalb auch im Rundfunkrat die gängigen Arbeitsvermeidungsstrategien, die wir aus vielen Gremien in anderen Bereichen kennen.

Und so sehen sie im Rundfunkrat konkret aus: Der Vorsitzende darf selbst befinden, ob eine Programmbeschwerde überhaupt eine Beschwerde ist. Meint er das, dann übermittelt er sie dem Intendanten. Der soll eine Stellungnahme abgeben und sie dem Beschwerdeführer innerhalb eines Monats zusenden.

Der Intendant prüft nicht selbst, was es mit der Beschwerde auf sich hat. Er gibt sie direkt an den Problemverursacher weiter, in unseren Fällen an den ARD-aktuell-Chefredakteur. Selbstredend weist der jede Kritik an seinem Produkt zurück, in ureigenem Interesse, nach dem Motto: „Ich habe Recht, die Beschwerdeführer haben kein Recht". Oder böse ausgedrückt: Es wird der Bock zum Gärtner gemacht.

Die Stellungnahme des Chefredakteurs reichert der Intendant dann mit einem Begleitschreiben an, in dem er sinngemäß zum Ausdruck bringt: „Ich sehe das auch so" und schickt alles zusammen als formelle Antwort an den Beschwerdeführer. Dem so Bedienten wird großmütig das Recht zugestanden, einen zweiten Anlauf zu machen. Er darf, falls ihm der Appetit nicht vergangen ist, dem Rundfunkrat mitteilen:

„Die NDR- Stellungnahme gefällt mir nicht, bitte befassen Sie sich selbst mit meiner Beschwerde.“

Erst dann muss der Rundfunkrat wohl oder übel doch noch ran. Genauer gesagt: Er musste. Als im vorigen Jahr die Programmbeschwerden immer zahlreicher wurden, passierte das, was immer passiert, wenn der Bürger von seinem Recht gar zu nachdrücklich Gebrauch macht: Die Herrschaften änderten das Verfahren zu ihren Gunsten ganz im Sinne ihres Verständnisses von demokratischer Teilhabe ab.

Konkret sah das so aus: Die bedeutsamste Beschwerdeart, nämlich die wegen Nachrichtenunterdrückung, wird einfach nicht mehr als „Beschwerde“ gewertet, sondern nur noch als „Anregung für das Programm“. Er, der Rundfunkrat, so bekamen wir es von ihm als Begründung vorgehalten, sei nicht befugt, den Redaktionen vorzugeben, was sie zu senden hätten. Das sei ein unzulässiger Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit.

Unseren Widerspruch, es ginge doch lediglich darum, im Nachhinein eine Nachrichtenunterschlagung festzustellen und keineswegs um einen Eingriff ins Programm, ließ das Gremium nicht gelten, und das, obwohl in Paragraph 18 des NDR-Staatsvertrages ausdrücklich bestimmt ist, dass der Rundfunkrat „feststellen (kann), dass einzelne Sendungen gegen Anforderungen (wie das Gebot der umfassenden Information) verstoßen, und den Intendanten oder die Intendantin anweisen dürfen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.“

Der Rundfunkratsvorsitzende blieb bei seinem Taschenspielertrick und teilte uns lapidar mit, er habe unsere Beschwerde als „Programmanregung“ an die zuständige Redaktion weitergegeben; eine Befassung im Rundfunkrat sei damit gegenstandslos. Diese Verfahrensweise sei mit der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Weil aus Niedersachsen so abgestimmt.

Falls Sie, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, nun sprachlos sind: Wir waren es auch. Es war klar, was mit einer zur „Anregung“ umgetauften Beschwerde in der betreffenden Redaktion passiert: Sie kriegt zwei Löcher in den Rand und wird auf Nimmer-Wiedersehen abgeheftet.

Der Petent bekommt ein ebenso freundliches wie abschlägiges Schreiben vom sogenannten „Publikumsservice“ der Tagesschau und fertig ist die Laube.

Selbstverständlich verstößt diese Restriktion gegen den Wortlaut der Geschäftsordnung des Rundfunkrats (GO). Deshalb erhoben wir Klage beim Verwaltungsgericht in Hamburg. Das Gericht belehrte uns jedoch, dass wir aus der Geschäftsordnung des Rundfunkrats keine Ansprüche ableiten könnten. Die gelte nur für innere Angelegenheiten des Gremiums und begründe kein Recht für Außenstehende.

Im Klartext: Der Rundfunkrat kann in seine GO hineinschreiben, was er will und hernach auch herauslesen, wie es ihm passt. Für den Rundfunkkunden hat das keinerlei rechtliche Bedeutung. Das, so versuchte das Gericht zu trösten, sei eine deutsche Spezialität, in anderen europäischen Ländern sehe es anders aus.

Mängelbeschwerden behandelt der Rundfunkrat demnach nur noch, wenn sie tatsächlich gesendete Nachrichten betreffen, Beschwerden über unterdrückte Informationen, die klassische Methode der Manipulation, bleiben außen vor. Und das alles nach bewährter Art. Man nimmt sich zehn und mehr Monate Zeit. Dann erfolgt der ausnahmslos abschlägige Bescheid. Zu diesem Zeitpunkt ist der Anlass der Beschwerde wegen Zeitablaufs in aller Regel fast vergessen.

Wie ist es möglich, fragt man sich, dass 58 erwachsene und sicherlich normal intelligente Menschen papageienhaft und meistens einstimmig nachplappern, was ihnen das Management des Senders vorgibt?

Ich habe jahrelang Erfahrungen im Rundfunkrat gesammelt, zeitweilig als nicht stimmberechtigter Gesamtpersonalrats-Vorsitzender, zeitweise als Referent einer NDR-Direktorin.

Meine allgemeine Erkenntnis: Ein Rundfunkrat merkt schon in seiner ersten Sitzung, wo die Sonne scheint, zumal wenn ihm sofort eingetrichtert wird, dass er als Organ des NDR zu Loyalität verpflichtet ist.

Und man will keinen Ärger haben, möchte sich nicht blamieren und die Privilegien des Amtes unbelastet genießen, zum Beispiel mit TV- Prominenten wie Anne Will entspannt plaudern oder NDR-Konzerten in der Hamburger Elb-Philharmonie lauschen.

Den Programm-Machern ist man ohnehin mangels eigener Fachkompetenz in Programmfragen argumentativ unterlegen. Schon aus Eitelkeit will man sich den Mangel nicht auch noch beweisen lassen. Ein ehemaliger Justitiar des NDR prägte im Zusammenhang mit Rundfunkräten treffend die Beschreibung „Laienspielgruppe“.

Deren Bild prägen freundlich-harmlose Jasager oder blasierte Wichtigtuer in einer Corona von Schweigern, die nie etwas zu sagen wissen, weil sie wegen ihrer vielen anderweitigen Funktionen kaum Zeit zur Vorbereitung auf die Rundfunkratssitzungen finden. Einige clevere und einflussreiche Strippenzieher formen die Willensbildung in den vermutlich informell noch bestehenden parteinahen Freundeskreisen vor, nach christdemokratischer beziehungsweise sozialdemokratischer Orientierung.

Dort werden die wichtigen Entscheidungen nach dem Kungelprinzip „Freundeskreise“ im Voraus festgezurrt oder Kompromisse ausgehandelt: bei einer Intendantenwahl, bei der Wahl der Funkhausdirektoren, über den Haushalt oder über Programmstrukturen.

Die Verflechtung des Rundfunkrates mit der Politik wird zwar immer geleugnet, aber sie existiert selbstverständlich und erzeugt Abhängigkeiten und Anspruchshaltungen. Wie so etwas aussieht, habe ich häufig erlebt.

Eines der Beispiele: Ein wichtiges SPD-Rundfunkratsmitglied - ich war damals selbst noch Parteigenosse - teilte mir freudig und hinter vorgehaltener Hand mit, er habe sich beim damaligen Ministerpräsidenten Schröder grünes Licht für den Beschluss über einen umstrittenen Personalvorschlag des Intendanten eingeholt. Es ging um einen Direktorenposten, also um die parteipolitische Beeinflussung der zweithöchsten Personalebene in einer Rundfunkanstalt. Und dieser parteipolitische Zugriff war kein SPD-Einzelfall, praktiziert wird dergleichen auch von den CDU-Polit-Kadern. Herausragendes Beispiel: Der Fall Brender beim ZDF.

Um sich den Rücken vor unliebsamen Einflüssen freizuhalten, muss die Geschäftsleitung zwangsläufig darauf aus sein, die Rundfunkräte bei Laune zu halten, mit dem Nebeneffekt einer geschickten PR. Das kann dann so aussehen: Der NDR organisiert mit Image heischendem Gedöns eine Spendensammlung für wohltätige Zwecke, die dann im Programm unter der Losung beworben wird: Wir sind alle edel, hilfreich und gut. Wir wollen nur das Beste für die Abgehängten der Nation.

In einem Fall, der erst ein paar Monate zurückliegt, kam das Einsammeln mildtätiger Spenden dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zugute und spülte 2 Millionen Euro in dessen Kassen. Den Vertreter des Wohlfahrtsverbandes im Rundfunkrat freute das natürlich sehr. Inwieweit die Spendeneinnahme seine Amtsausübung im Rundfunkrat beeinflussen könnte, steht auf einem anderen Blatt.

Aktionen mit ähnlichem Strickmuster zugunsten gesellschaftlich relevanter Gruppen im Rundfunkrat sind üblich und waren auch in der Vergangenheit keine Seltenheit.

Ein ähnliches, etwas plumperes Schmankerl ist kürzlich auch beim WDR bekannt geworden: Einen Tag, bevor die Landesregierung eine Änderung des WDR-Gesetzes in erster Lesung in den Landtag eingebracht hatte - es geht um Mehreinnahmen des WDR von 60 Millionen Euro - waren die Abgeordneten des Landtags von Intendant Buhrow zu einem „parlamentarischen Abend“ eingeladen und bewirtet worden. CDU Landtagspräsident Andre Kuper dankte dem WDR für die Einladung.

In seinem Grußwort hob der Präsident die Bedeutung der politischen Berichterstattung für eine „lebendige Demokratie“ hervor. Er setzte damit die Tradition seiner sozialdemokratischen Amtsvorgängerin fort, die 2015 - vor der Beratung genau jenes WDR-Gesetzes, das nun zu Gunsten des Senders wieder geändert werden soll - erstmals zu einem „parlamentarischen Abend“ des WDR eingeladen hatte. Sie ließ damals den Lobbyismus-Vorwurf zurückweisen. Die gebotene Staatsferne könne durch einen parlamentarischen Abend, so hieß es, nicht gefährdet werden.
Aber auch im umgekehrten Verhältnis gibt es plakative Beispiele vom innigen, inzestähnlichen Verhältnis zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten:

Der vorige NDR-Intendant (SPD) wollte sich, obwohl das wahrlich kein herausragendes Datum ist, zu seinem 60. Geburtstag mit höfischem Pomp feiern lassen. Als glanzvolle Begegnungsstätte mit Prominenz aus Politik, Wirtschaft und Kultur wählte er die altehrwürdige Hamburger Musikhalle. Die sicherlich nicht unbeträchtlichen Kosten dieser Fete trug der Gebührenzahler, mit Gremien-Zustimmung.

Wir fanden damals, dass mindestens der Anfangsverdacht einer strafbaren Untreue vorliegen könnte. Der Intendant sah es für seine Person völlig anders. Er habe die Fete den Kontrolleuren lediglich vorgeschlagen und die hätten zugestimmt. Also könne man ihm keine Untreue vorwerfen. Wir sehen, für Rechtfertigungen ist kein Argument zu schade.

Was müsste sich ändern, wie wäre Schluss zu machen mit diesen Verhältnissen? Die Perspektiven sind wenig rosig. Das politische Establishment und die dahinterstehenden Eliten haben keinen Änderungsbedarf. Es läuft ja alles in ihrem Sinne. Systemkritischer Journalismus findet nicht statt. Konsequenterweise hat es seit 1991 keine nennenswerten strukturellen Änderungen am NDR-Staatsvertrag mehr gegeben. Nach 26 Jahren bilden noch immer dieselben vorgeblich relevanten Gruppen den Rundfunkrat. Es fehlen Wille und Fähigkeit unserer Volksvertreter, dem Rundfunkwesen anspruchsvoll-demokratische Strukturen zu verpassen.

Selbst der Versuch, die nachträgliche Programmkontrolle auf externe Gremien zu verlagern, wie das beispielsweise in der Schweiz geschah, würde in Deutschland am Machtinteresse parlamentarischer Besitzstandwahrer scheitern.

Was tun? Die Auswahl ist nicht allzu groß, aber immerhin können wir Flagge zeigen und aufbegehren oder widersprechen. Öffentlich und hartnäckig. Zwar ohne Illusionen hinsichtlich der Wirkung auf Politik, Rundfunkrat und Programm. Aber voll Vertrauen auf die Dynamik des Protests im gesellschaftlichen Diskurs.

Zitat
Wir alten Männer können nichts weiter zum Fortschritt beitragen. Für den Barrikadenbau sind die Jüngeren zuständig. Aber was uns zu tun bleibt, das tun wir. So gut es geht.

Quellen und Anmerkungen:
(1) http://www.ialana.de/arbeitsfelder/frieden-durch-recht/ialana-kongresse-frieden-durch-recht/januar-2018-kassel-krieg-und-frieden-in-den-medien/2114-einladung-zum-ialana-medienkongress-26-28-januar-2018-in-kassel



Erschienen unter CC BY 4.0 Lizenz auf:
https://www.rubikon.news/artikel/offentlich-rechtliche-massenmanipulation

Siehe auch:
IALANA-Tagung „Krieg und Frieden in den Medien“: Nur die „Angeklagten“ fehlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26197.0.html


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Rubikon, 31.01.2018

Können wir uns wehren?

„Was nützen Programmbeschwerden?“, fragt sich und uns Volker Bräutigam. Und liefert die Antwort gleich mit.

von Volker Bräutigam

Zitat
Liebe kritisch-besorgte Anwesende,

nach allem, was wir hier schon besprochen haben: Was nützen eigentlich Programmbeschwerden? Bringen sie die ARD-aktuell dazu, die kriegsbereite Aggressivität des Westens nicht mehr als Einsatz für „Freiheit und Democracy“ zu verklären?

Schaffen sie Abhilfe, wenn die Tagesschau große Friedensdemonstrationen in Ramstein und vor dem Reichstag in Berlin konsequent ignoriert? Oder wenn sie glatt unterschlägt, dass Deutschland in der UNO gegen die Abschaffung der Atomwaffen stimmte?

Friedhelm Klinkhammer und ich haben seit dem Putsch in der Ukraine mehr als 400 Beschwerden eingereicht. Nicht einer einzigen hat der NDR-Rundfunkrat stattgegeben. Was wir sonst noch erreicht haben, berichte ich gleich.

Wir beschränken unsere Kritik auf den Meinungsführer ARD-aktuell. Tagesschau, Tagesthemen und so weiter erreichen täglich mindestens zehn Millionen Menschen.

Adressat unserer Beschwerden ist der Rundfunkrat des NDR. Ihm obläge es laut Rundfunkstaatsvertrag, die Erfüllung des Programmauftrags und die Einhaltung der Programmrichtlinien zu überwachen. Stichworte: Umfassend informieren, sachlich, wahrheitsgemäß, die Völkerverständigung fördern, den Bürger zum selbständigen Urteilen befähigen.

De facto – Sie haben das schon diskutiert – bedient der Rat aber nur die Partikular-Interessen von CDU und SPD, mit allen schändlichen Konsequenzen fürs Programm. Seine Mitglieder tagen hinter verschlossenen Türen. Ihre Sitzungen und deren Ergebnisse lassen sie vom Management desselben Hauses organisieren und realisieren, dessen Produktqualität und Programmpolitik sie eigentlich überwachen sollten.

Fragt ein Rundfunkrat einen leitenden NDR-Mitarbeiter: „Haben Sie mal 'ne Freikarte für mich bei Anne Will?“ Nun, es gibt auch noch schöne Sitzungsgelder, Reisekostenpauschalen und großzügigste Bewirtung im Sender. Intendant und Direktoren scharwenzeln um die Räte herum. Und deren Selbstverständnis mutiert vom Kontrolleur zum Co-Manager.

Der NDR-Rundfunkrat unterliegt keiner Rechenschaftspflicht. Mit Programmbeschwerden verfährt er willkürlich. Seine Entscheidungen begründet er nicht. Der Rechtsweg ist in Programmfragen ausgeschlossen.

Die Ministerpräsidenten der Länder und ihre medienpolitische Kamarilla haben Kopfzahl und Zusammensetzung des Rundfunkrates ausgekungelt. Die Parlamente haben das gebilligt. Mit dem Gemeinwohl und mit einem freien Informationswesen ist das Ganze ebenso verwandt wie der Trüffel mit dem Fußpilz.

Was nützen bei solcher Sachlage Programmbeschwerden?

Die Anwälte des von uns verklagten NDR schrieben dem Verwaltungsgericht Hamburg sinngemäß, wir seien Querulanten. Ein kleiner Exkurs zu unserer Motivation muss deshalb sein: Bitte wagen Sie einen schnellen Blick in den mentalen Abgrund zweier gerichtsnotorischer Querköpfe:

Nahe bei Aleppo griffen al-Qaida-Milizionäre einen palästinensischen Jungen auf. Er war zwölf Jahre alt. Die Männer ernannten ihn zum „Kindersoldaten Assads“, fesselten ihn und warfen ihn auf einen Kleinlaster. Unter dem Gegröle der Kumpanei riss einer dem Kind den Kopf zurück und säbelte ihm den Hals durch. Das ging nicht glatt, es dauerte etwas.
Den Kopf, nachdem der endlich abgeschnitten war, warf der Mann achtlos beiseite. Den Kopf eines zwölfjährigen Kindes.

Sie werden es nicht glauben: Von solchen Leuten bezog Volker Schwenck, Chef des ARD-Büros in Kairo, regelmäßig das Material für seine „aktuellen“ Berichte über die Kämpfe im 1.000 Kilometer entfernten Aleppo. Er verarbeitete Informationen und Videos von Dschihadisten. Antisyrische und antirussische Propaganda. Eigenrecherche in Aleppo, so hieß es verständnisheischend seitens der ARD, sei oft unmöglich, weil zu gefährlich. Das Fremdmaterial habe Schwenck jedoch immer äußerst sorgfältig geprüft.

Ja freilich.

Die Tagesschau kürte das übelste Terroristengesindel zu „Rebellen“ und beharrte darauf, dieser Begriff sei neutral konnotiert. Falls eindeutig pro-westlich, wurde die Mörderbande sogar als „bewaffnete Opposition“ verharmlost. Gelegentlich deklarierten journalistische Verpackungskünstler den Dreck auch als „moderate Rebellen“. Die Contradictio in adiecto konnte nur Zwangsneurotikern entgehen.

Söldner-Gesocks aus mehr als 30 Ländern wurde zu Freiheitskämpfern stilisiert, zu neuzeitlichen Wilhelm Tells, Karl Moors und Robin Hoods. Puren Abschaum gab die Tagesschau als „Bürgerkriegs“-Partei gegen Präsident Assad aus, der seit 2011 nur noch „Machthaber" genannt werden durfte, wiewohl demokratisch gewählt.

Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk streut die Lebenslüge der Westlichen Wertegemeinschaft. Seine „Wording“ genannte Selbstzensur belegt die enge Komplizenschaft mit der herrschenden Politik.

Ein Nachweis besonderer Art ist die Stellungnahme des Chefredakteurs Dr. Gniffke an Intendant Marmor:

„In ihrer Programmbeschwerde (...) werfen die Herren Klinkhammer und Bräutigam ARD-aktuell vor, zu verschweigen, dass der Syrien-Einsatz der Bundeswehr völkerrechtswidrig und verfassungswidrig sei. (...) In der Berichterstattung über die Bundestagssitzung (...) ging es darum, zu vermelden, dass fünf Bundeswehr-Einsätze vom Parlament verlängert worden sind. (...) Es ging aber nicht darum, (...) noch einmal die Hintergründe dieser Einsätze und damit zusammenhängende juristische Fragen zu erörtern. (...) Es ist allgemein übliche journalistische Praxis, (...) nur die nachrichtlich relevanten Informationen zu vermelden und die Vorgeschichte des Ereignisses und damit zusammenhängende Debatten als bekannt vorauszusetzen“ (2).

Verehrte Anwesende, Sie können wählen, wen immer Sie wollen – von dieser Tagesschau kriegen Sie hernach gesteckt, dass es weitergeht wie gehabt. Die zynische ARD-aktuell-Bude ist nicht einvernehmlich in einen informationellen Volkspalast zu verwandeln, in dem Friedensliebe, Gerechtigkeitssinn und internationale Solidarität das ethische Fundament bilden. Das geht nur auf revolutionärem Weg.

Allenfalls Kleinstkorrekturen aufgrund öffentlichen Drucks kommen vor, allerdings nicht unbedingt zum Besten. Zwei Beispiele aus der Inlandsberichterstattung.

Rufen Sie sich bitte eine der typischen Wasserstandsmeldungen über den Arbeitsmarkt ins Gedächtnis. Sie wissen schon:

„Die Zahl der Arbeitslosen ist um X auf Y zurückgegangen, das sind Z mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote lag bei A-komma-B Prozent.“

Wie oft die Nürnberger Arbeitsagentur schon die Basis ihrer Statistiken nach Berliner Regierungswünschen ändern musste, weiß ich nicht. Wohl aber etwas über den Zweck des faulen Zaubers: Schönfärberei, damit das soziale Elend nicht gar zu nachdrücklich ins Bewusstsein der Wählerschaft dringe.

Die konformistische Tagesschau war stets mit von der Partie. „Die anderen haben es auch so gemacht“, lautet ein Standardsatz in Stellungnahmen des ARD-aktuell-Chefredakteurs. Wo liegt seine Schamgrenze?

Unsere Programmbeschwerde – die dritte zum Thema „Arbeitsmarkt“:

„Sehr geehrte NDR-Rundfunkräte, (...) erneut (...) übermittelten (Tagesschau und Tagesthemen) lediglich die Teilstatistik über in diesem Monat als arbeitslos registrierte Menschen (...) und unterschlugen die Arbeitslosigkeit der vielen anderen, die in sogenannten ‚Maßnahmen’ der Bundesagentur untergebracht sind oder als Unterbeschäftigte weniger als 14 Stunden pro Woche Arbeit haben.“

(Oder die aus anderen Gründen statistisch ignoriert werden, zum Beispiel fast eine Million Wohnungslose).

„Sehr geehrte Rundfunkräte, in Ihrem Gremium sitzen einige Gewerkschaftsvertreter. Wenigstens die müssten, wären sie nicht vollkommen rundgelutscht worden in Ihrem Club Harmonia, gegen die tendenziöse Berichterstattung der ARD-aktuell Einspruch einlegen.“

Darauf erhielten wir vorerst nur Antwort vom Intendanten: Nach seiner und der Ansicht des Chefredakteurs liege keine Verletzung staatsvertraglicher Pflichten vor. Ich zitiere wieder auszugsweise:

„Sowohl in „Tagesschau“ als auch „Tagesthemen“ (...) wurde über die aktuellen Arbeitsmarktdaten nur auf Meldungsebene berichtet. Die Meldungen waren zwischen 28 und 35 Sekunden lang. (...) Nachrichten zu machen, bedeutet stets, Nachrichten zu gewichten und eine Auswahl zu treffen, denn aus Tausenden von Meldungen muss zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden.“

Das muss man sich auf dem Trommelfell zergehen lassen: Eine fraglos desinformative Meldung rechtfertigen Intendant und Chefredakteur mit dem Zwang zur Kürze. Mit anderen Worten: Berichte dürfen irreführend sein, wenn sie nur eine bestimmte Länge nicht überschreiten. Das Elend von Millionen Menschen in unserer Mitte ist unter diesem Aspekt scheißegal.

Vollkommen wirkungslos war unsere wiederholte Kritik allerdings nicht. Am 3. Januar ergänzte die Tagesschau ihr Klischee mit folgendem Zusatz:

„Die Gesamtzahl der sogenannten Unterbeschäftigten sank auf knapp 3,4 Millionen. Dazu zählen neben den Erwerbslosen auch Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.“

Besser, aber noch lange nicht gut. Es fehlen weiterhin Aussagen über die Dunkelziffer der in Nürnberg statistisch nicht mehr Erfassten und eine definitive Gesamtquote dieses Elends.
Dabei sind diese Fakten über unser armes reiches Land vollständig verfügbar, beispielsweise beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden. Aber die Tagesschau bringt sie nicht. Sozialer Sprengstoff ist tabu. So blockiert sie Überlegungen, ob es nicht an der Zeit wäre, die politische Funktionselite zum Teufel zu jagen.

Sedieren statt informieren: Diesen Zweck erfüllt das sattsam bekannte Mantra journalistischer Dummschwätzer:

„Die Konjunktur brummt“.

Wer meine Anmerkungen für überzogen hält, möge sich bitte folgende Frage beantworten:
Warum hat die Tagesschau nur einmal im Monat Platz für eine zudem kaschierende, ignorante Kurzmeldung über den Arbeitsmarkt — nur einmal im Monat — aber fast täglich Platz für Nachrichten über die Börse?

Am 27. Dezember erstach ein afghanischer Jugendlicher seine gleichaltrige deutsche Ex-Freundin. Seine Motive: Rachsucht, Eifersucht. Die Tat gründet nicht auf ethnischen Unterschieden.
Rachebedürfnisse sind ein interkulturelles Phänomen. Das Verbrechen war allenfalls von lokalem Interesse.

Im ARD-aktuell-Blog hieß es zunächst wohlbedacht:

„(Die) Tagesschau berichtet (...) nicht über Beziehungstaten. Zumal es hier um Jugendliche geht, die einen besonderen Schutz genießen“ (3).

24 Stunden später berichtete sie trotzdem bundesweit. Woher der Sinneswandel? Dazu die Redaktion:

"Seit einigen Stunden wird uns in den Sozialen Netzwerken vorgeworfen, die Tagesschau würde darüber nicht berichten. Wir würden bewusst etwas verschweigen. [...] Andere Medien haben dies bereits groß berichtet“ (4).

Die ARD-aktuell-Redaktion warf aus Angst vor Kritik in den sozialen Netzwerken vernünftige journalistische Grundsätze über Bord und gab der Sensationsgier nach. Zugleich bediente sie xenophobes und rassistisches Denken.

So tief ist sie gesunken. Die Tagesschau ist schon lange nicht mehr der Fels der Seriosität in einer vom Kommerz-TV aufgewühlten Brandung. Eher ein Flaschenlager für Qualitätsabfüllungen von politischer Anbiederei und marktkonformen Auftragsbotschaften.

Dagegen können wir uns wehren. Die Anstalten sind Gemeinschaftseigentum. Wir sind zudem das zahlende Publikum. Programmbeschwerden finden immer Interesse. Sie bieten korrigierende Information. Sie machen nachdenklich, unterstützen eine Gegenöffentlichkeit.

Massive Kritik erzeugt darüber hinaus internen Rechtfertigungsdruck. Die ARD-aktuell-Chefredaktion reagiert zwar meist noch verstiegen, wirkt aber irritiert. Sie hat mittlerweile sogar – bitte halten Sie ein Taschentüchlein parat – ein „Qualitätsmanagement“ eingerichtet. Ein Qualitätsmanager passt auf die Qualitätsjournalisten auf.

Heilig's Blechle!
Was wird jetzt aus der Golineh Atai?
Beispielsweise.

Die Tagesschau untergräbt ihre Glaubwürdigkeit selbst. Sie ist Hauptverursacher der Vertrauenskrise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es könnte sich daraus sogar eine Legitimationskrise entwickeln. Die böte immerhin die Option einer Verbesserung.

Liebe Anwesende, zum Schluss die Hygiene.

Programmbeschwerden über das Nachrichten-Surrogat beleuchten nicht nur seine Schändlichkeit. Sie beweisen zugleich das Versagen der Aufsichtsgremien. Die sind, weil mit kantenlosen Heloten besetzt, schmiegsame Vollzugsorgane unserer Parteienoligarchie. Bloße Abziehbildchen einer demokratischen Kontrollinstanz über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Protest gegen dessen Angepasstheit an die transatlantischen Interessen der Plutokraten ist ein Freiheitsakt. Manchmal obendrein eine Frage der staatsbürgerlichen Selbstachtung.

Finden Sie nicht auch?


Quellen und Anmerkungen:
(1) http://www.ialana.de/arbeitsfelder/frieden-durch-recht/ialana-kongresse-frieden-durch-recht/januar-2018-kassel-krieg-und-frieden-in-den-medien/2114-einladung-zum-ialana-medienkongress-26-28-januar-2018-in-kassel
(2) https://publikumskonferenz.de/forum/viewforum.php?f=44&sid=de2a65bdd2eb55736c67bdf929f6f4e9
(3) http://blog.tagesschau.de/2017/12/28/kandel-wie-die-tagesschau-damit-umgeht/
(4) https://politikstube.com/unter-druck-der-oeffentlichkeit-tagesschau-berichtet-ueber-mord-von-kandel/


Erschienen unter CC BY 4.0 Lizenz auf: 
https://www.rubikon.news/artikel/konnen-wir-uns-wehren

Siehe auch:
IALANA-Tagung „Krieg und Frieden in den Medien“: Nur die „Angeklagten“ fehlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26197.0.html


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Passt ja dann allerbestens zum Obrigkeitsstaat, den wir ja schon lange nicht mehr haben :->. Ein weiterer Grund, nicht zu blechen, bzw. dafür zu sorgen, dass dieser Scheiß abgeschafft wird. Millionenfaches Mitmachen könnte der Schlüssel sein - was aber natürlich staatsbürgerliche Reife voraussetzen würde. Auch ein Feld für zivilgesellschaftliche Organisationen könnte das sein, denn dass der Bürger fleißig zahlen soll, einzig das Recht habend, sich handfest belügen, manipulieren und indoktrinieren zu lassen, das ist doch wohl wirklich ein dicker Hund.

Passt denn so etwas zum europäischen Rechtekanon, sofern das BVerfG - das doch allmählich auch diesbezüglich mal so langsam aufmerksam werden müsste - nicht peilen sollte, dass auch in dem Zusammenhang ein ziemlicher Sch....haufen vor sich hin gammelt?


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Volltreffer auf Volltreffer! Und die Rundfunkmacher und ihre Claqueure beklagen sich ernsthaft über den Vorwurf der Lügenpresse. Unfassbar! Wie schwach wir sind. Da lernt man in der Schule alles über die französische Revolution, wir selbst aber lassen die massenhaft vorhandenen Strassenlaternen undekoriert.*

M. Boettcher

* wem das nichts sagt, der suche nach "Ça ira", zu hören z. B. in der Fassung von Edith Piaf unter https://www.youtube.com/watch?v=bzu01gO3pi4


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

F
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Passend dazu ein Bericht über diese Konferenz auf den Nachdenkseiten:

IALANA-Medientagung: Fundierte Medienkritik und Medienvertreter auf Tauchstation


31. Januar 2018 um 14:32 Uhr | Verantwortlich: Jens Berger

Zitat
Medien enthalten dem Publikum zentrale Informationen vor und stellen Zusammenhänge interessengeleitet einseitig verkürzt und damit falsch dar. Es gibt keine Öffentlichkeit mehr, dafür eine Vielzahl von Teilöffentlichkeiten. Das Publikum ist schwach organisiert. Den strukturellen Schieflagen im Mediensystem muss schleunigst entgegengewirkt werden. Das waren nur einige der Erkenntnisse, die die Teilnehmer der Konferenz „Krieg und Frieden in den Medien“ am vergangenen Wochenende diskutierten. Ein Beitrag von Marcus Klöckner.
Organisiert hatte die Veranstaltung, die in der CROSS Jugendkulturkirche Kassel stattfand, die Juristenvereinigung IALANA in Kooperation u.a. mit dem Zentrum Oekumene der Ev. Kirche Hessen und Nassau sowie der Ev. Kirche von Kurhessen und Waldeck. Die Veranstaltung, an der gut 350 Personen teilnahmen, stand unter der Frage: „Kann man ein Leitbild ‚Friedensjournalismus‘ für eine der Wahrheit verpflichtete und deeskalierende Berichterstattung etablieren?“ Die Gräben zwischen Vertretern großer Medien und ihren Kritikern sind offenbar tief. Das ist eine ernüchternde Beobachtung, die man am Wochenende in Kassel hat machen können. Sie ergab sich allerdings nicht daraus, dass es bei der hochkarätig besetzten Konferenz, an der auch der „Anstalts-Kabarettist“ Max Uthoff und die ehemalige ARD-Russland-Korrespondentin Gabriele Krone-Schmalz teilnahmen, etwa zu wilden Wortgefechten zwischen „etablierten“ Journalisten und Kritikern an ihrer Berichterstattung gekommen wäre. Dazu konnte es nämlich gar nicht kommen. Denn: Laut Aussage der Veranstalter fanden sich trotz Einladung keine Vertreter großer etablierter Medien zu der Konferenz ein. Einige von ihnen, die als Referenten oder Diskussionspartner angefragt waren, seien unter anderem aus Angst vor Sanktionen innerhalb ihrer Medien nicht bereit gewesen, an der Konferenz teilzunehmen. Das ist einerseits wirklich erstaunlich. Andererseits aber auch wieder nicht.

...

Weiterlesen unter:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=42173#more-42173

sehr lesenswert

Gruß Petra


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