Riester-"Rente" - war das nicht (ggü. dem nur staatlich gedeckten Abgasbetrug [und damit unmissverständlicher Klarstellung des Stellenwertes von "Umweltschutz] gewisser hiesiger Autokonzerne) ein unter Federführung staatlicher Stellen aktiv eingefädelter Betrug am Bürger - gibt doch zumindest Stimmen, die das so einschätzen?
Wenn man nun schon ein P-Konto hat (was ja durchaus auf - sagen wir - überschaubare finanzielle Verhältnisse schliessen lassen könnte), könnte es da nicht u. U. sogar bedeuten, dass man sich ggf. um seine Riester-Rente überhaupt keine Sorgen machen muss?
Das hattten ja dem Vernehmen nach viele gemacht, insbesondere wohl auch solche, denen irgendwann / bald Altersarmut ins Haus steht. Ein fiktiver Besucher - der aber selbst so etwas nicht gemacht hat - ist sich zwar nicht ganz sicher, meint aber gelesen zu haben, dass die Riester-Rente ohnehin z. B. auf so etwas wie GruSi (im Alter) "angerechnet" wird. Dann wäre es doch wurscht.
Was die Frage angeht, ob man mit einem Befreiungsantrag womgl. die Zahlungspflicht anerkannt hat, würde das doch voraussetzen, dass man diese als Bürger überhaupt anerkennen könnte oder per Willenserklärung müßte, statt dass diese - wie man ja immer von gewissen Gerichten erzählt bekommt - ohne Zutun des Bürgers qua Gesetz entsteht? Es wird doch immer gesagt, dass dem sogenannten "Rundfunkbeitrag" eben gerade kein zivilrechtliches Vertragsverhältnis des Bürgers mit seiner "Anstalt" zugrundeläge?
Heisst natürlich nicht, dass sich nicht irgendein besonders kreativer Qualitätsjurist im Staatsdienst trotzdem mal (bestimmt eine 1a-Empfehlung, wenn am Verwaltungsgericht nächstens mal wieder eine Beförderung ansteht) so etwas ausdenken könnte - wenn das nur dem ÖRR zusätzliches Geld brächte bzw. damit ein Zahlschaf bei der Stange zu halten wäre.