Es haben bestimmt schon viele Forumsteilnehmer Verfassungsbeschwerde eingereicht, mein Dank an alle Verfassungsbeschwerdeführerinnen und Verfassungsbeschwerdeführer.
Es bleibt den Verfassungsbeschwerdeführern selbst überlassen, ob sie an die Öffentlichkeit treten wollen oder nicht. Es kann unserem Anliegen durchaus förderlich sein, wie hier im Thema beschrieben, an die Öffentlichkeit (Presse) zu gehen, um den rechts- und verfassungswidrigen Rundfunkzwangsbeitrag im Gespräch zu halten. Zumal die Erfahrung zeigt, dass es als "GEZ-Rebell" nicht einfach ist, in der Presse zu erscheinen, darum mein Dank an Herrn Bode, der wohl einen guten Draht zur Bildzeitung zu haben scheint.
Generell sollte jede Bürgerin und Bürger gegen den Rundfunkzwangsbeitrag eine Verfassungsbeschwerde einreichen, um das BVerfG auf die Brisanz des Themas mehr und mehr aufmerksam zu machen.
Leider lassen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch eine Verfassungsbeschwerde nicht davon abhalten, den Zwangsbeitrag weiter einzufordern. Die erforderlichen Gegenmaßnahmen sind im Forum genauestens beschrieben.