Pfändungen unterhalb der Pfändungsgrenze wären rechtswidrig. Dagegen vor zu gehen, auch gegen den GV persönlich, wäre vermutlich ein Selbstgänger.
Alternative: Antrag auf Sozialhilfe stellen. Selbst wenn der abgelehnt werden sollte, so hat man ein amtliches Papier in der Hand.
Nur so als Ansatz zur Kalkulation: Ich meine mich zu erinnern, dass man z. B. für einen Studenten von monatlichen Kosten in Höhe von 1.000 € und mehr aus geht. Muss jemand, der nicht Student ist, mit weniger auskommen? Es gibt zudem diese H4-Sätze. Dazu kommt die Miete zzgl. Nebenkosten. Das wäre doch angeblich das Minimum, was man benötigt. Es gab m. W. ein BVerfG-Urteil, dass man erst dann zahlen muss, wenn man monatlich die Sozialhilfe zzg. 50% der Rundfunkgebühr erhält.
Meiner Meinung nach muss sich jemand, der über nicht mehr als 850€ monatlich verfügt, mit aller Kraft wehren. Es kann doch nicht sein, dass sich ein Intendant eines ÖR-Sendes mit bis zu 400.000 jährlich von Menschen aushalten lässt, die über so wenig Geld verfügen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.