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Normenhierarchie

Begonnen von pinguin, 29. Dezember 2017, 03:31

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pinguin

#15
Nachtrag zum Thementitel mit Berücksichtigung der inzwischen vorliegenden Rechtsprechung von EuGH und BVerfG.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat es innerhalb eines Landes der Bundesrepublik Deutschland folgende Normenreihenfolge, wobei das höhere das niedere Recht entweder überlagert und damit, zumindest fallbezogen, unanwendbar werden läßt oder gleich ganz für nichtig erklärt.

1) Unionsgrundrecht:
2) Völkerrecht als Unionsrecht;
3) Unionsrecht;
4) Völkerrecht als Bundesrecht;
5) Bundesrecht;
6) Landesrecht;
7) rangniederes Recht der Landkreise, kreisfreien wie kreisgebundenen Gemeinden;

Basis für diese Einschätzung:

Deutschland - Hessen
EuGH C-505/19 - Unionsgrundrecht steht auch im Strafrecht über Völkerrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35173.0

BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32844.msg201288.html#msg201288

BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34830.msg211090.html#msg211090

BVerfG 2 BvF 1/20 - Neben einem Bundesgesetz ist für ein Landesgesetz kein Raum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35136.0.html
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

pinguin

Zitat von: pinguin am 29. Dezember 2017, 03:31
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI0641.pdf?&von=02034&bis=02038

Da bislang nicht erfolgt, sei hier der Direktlink zum Bundesgesetzblatt nachgereicht:

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2006
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl106s2034.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s2034.pdf%27%5D__1621617492973
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;