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Autor Thema: Berlin: Vollständig automatisierter Festsetzungsbescheid=Nichtakt  (Gelesen 2244 mal)

S
  • Beiträge: 25
Eine fiktive Person P hat Ende September am Verwaltungsgericht Berlin die mündliche Verhandlung bzgl. der Klage gegen Festsetzungsbescheide für den Zeitraum 1.1.2013 bis zum 31.12.2015. Das letzte Mal hat Person P vor gut 1,5 Jahren eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung abgelehnt und neue Argumente für die Klage vorgebracht. P fragt sich, was sich seitdem an neuen Aspekten ergeben haben und was sie somit noch an erfolgversprechenden Argumenten vorbringen kann.

Etwas quergelesen hat P hier im Forum bereits. P will auf jeden Fall einen Antrag auf Terminaufhebung wegen Corona stellen. Gibt es Erfahrungen wie das Verwaltungsgericht Berlin auf solche Anträge reagiert?

Besonders interessant findet P den Thread:

HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34001.0

Diesbezüglich stellen sich für P folgende Fragen:

1.) Läßt sich die Argumentation (vollautomatisch = Nichtakt) auch auf Berlin übertragen (zum einer von der Rechtslage und zum anderen ob es in Berlin überhaupt vollautomatische Festsetzungsbescheide gegeben hat)?

2.) Der vorgenannte Thread macht den Eindruck, daß die Argumentation vor allem für Vollstreckungsfragen wichtig ist. Wenn aber die Festsetzungsbescheide wegen dem Vollautomatismus nichtig wären, so würde doch überhaupt keine Beitragspflicht (für die den Bescheiden zugrundeliegenden Zeiträume) gelten, oder?

3.) Wie kann P beweisen, daß die Festsetzungsbescheide vollautomatisch erstellt wurden? Der RBB könnte ja z. B. behaupten, daß ja immerhin ein Startknopf zur Erstellung der Bescheide gedrückt werden mußte.

4.) Kann P auf laufende Verfahren verweisen und somit evtl. eine Ruhendstellung / Aussetzung des Verfahrens erreichen? Welche Aktenzeichen hätten diese?

5.) Wie reagieren die Gerichte (insbes. in Berlin) auf die Argumentation vollautomatisch = Nichtakt in der Praxis?


Ein weiterer Thread:
Urteil: Keine Vollstreckung von Mahngebühren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30118.0

legt für Schleswig-Holstein dar, daß Mahnschreiben kein Verwaltungsakt sind, mit dem Mahngebühren festgesetzt werden. Kann man hier auch was auf Berlin übertragen?


Was könnte P sonst noch vorbringen, um die Klage zu gewinnen oder eine Ruhendstellung / Aussetzung des Verfahrens zu erreichen?

Edit "Markus KA":
Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.


Edit "Markus KA":
Bitte die Themen „Mahngebühren und Aussetzung“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
Berlin: Vollständig automatisierter "Festsetzungsbescheid"=Nichtakt
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2020, 22:14 von DumbTV«

Z
  • Beiträge: 1.526
Je nachdem der Kläger argumentiert hat, neigt das Gericht dazu, gewisse Vorträge als nicht wesentlich beiseite zu schieben oder zu ignorieren. Kläger K hatte in seiner Argumentation auch ein Konglomerat an Argumenten zur Hand, wurde aber vom VG Berlin abgebügelt, da der Rundfunkbeitrag Kraft Gesetzes fällig wäre und deshalb die Form des Verwaltungsaktes letztendlich egal und nicht mehr klagerelevant sei.
Genau deshalb hat sich K beim aktuellen Verfahren nur auf den Verwaltungsakt des Bescheides und des Widerspruchsbescheides konzentriert, wobei K auch schon in einem Urteil gehört hat, daß die Unzulänglichkeiten des Ursprungsbescheides mittels Widerspruchsbescheid "geheilt" wurden bzw. nicht mehr wichtig gewesen seien.

Die Taktik scheint inzwischen entscheidend zu sein, durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil fühlen sich die Berliner Verwaltungsrichter gebunden, selbst wenn der Kläger neue Argumente vorbringt, die das Bundesverfassungsgericht noch nicht berücksichtigt hat.

Wenn man schafft, nur den eigentlichen Verwaltungsakt wegzukriegen, kann einem die Restargumentation egal sein (zumindest vor Gericht, politisch ist sie natürlich dauerhaft von Interesse).

Eventuell könnte ein Beweisantrag über das vollautomatische Verfahren zum gewünschten Ergebnis führen. Es gilt herauszuarbeiten, daß ein vollautomatischer Bescheid bislang unzulässig war und sich die Argumentation gegen den HR zu eigen zu machen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2020, 13:43 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.180
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Möglicherweise noch ein weiterer Hinweis zu einem themenverwandten Thread, zum vollständig automatisierten "Festsetzungsbescheid":
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.html
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32126.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2020, 11:34 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.239
3.) Wie kann P beweisen, daß die Festsetzungsbescheide vollautomatisch erstellt wurden? Der RBB könnte ja z. B. behaupten, daß ja immerhin ein Startknopf zur Erstellung der Bescheide gedrückt werden mußte.

Hier liegt das sowohl vom SWR (aus 2015) sowie vom NDR (aus 2017) vor.

Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks wegen vollautomatisiert aus 2015
Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks wegen vollautomatisiert aus 2017

**
Der Nachweis für die automatisierte Erstellung der Festsetzungsbescheide in einem NDR-Widerspruchsbescheid vom 06.02.2017
https://matrixhacker.de/pdf/20170206_Antwortschreiben_GEZ_sw.pdf
Sicherungsabbild: https://web.archive.org/web/20190821155654/https://matrixhacker.de/pdf/20170206_Antwortschreiben_GEZ_sw.pdf

Dort Seite 4 von 5 letzter Absatz:
Zitat
Die Erstellung von Festsetzungsbescheiden erfolgt in einem vollautomatisierten Verfahren, welches die Datenverarbeitungsanlage selbständig, ohne menschliches Mitwirken und ohne manuelle Eingaben abwickelt.
**

Der Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks wegen vollautomatisiert aus 2015 kann gerne per email übersandt werden.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2020, 15:37 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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War nicht auch irgendwo - bei einer parlamentarischen Anfrage oder so? - die vollautomatisierte Erstellung der Bescheide offiziell eingestanden? Das wäre ja dann wohl "Beweis" genug, oder?
Ich meine jedenfalls, das vor Wochen/ Monaten schon mal im Forum gelesen zu haben.
Wer könnte den Link dazu beisteuern? Danke.


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Vielen lieben Dank für Eure Hinweise!

Möglicherweise noch ein weiterer Hinweis zu einem themenverwandten Thread, zum vollständig automatisierten "Festsetzungsbescheid":
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.html
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32126.0.html
Prima! Den Mustertext für Berlin kann kann P ja für sein noch laufendes Verfahren verwenden. Müßte P wohl nur noch auf die damals geltende Rechtslage hinweisen. Kann jemand aus dem Stegreif sagen, wann welche für Berlin relevante Rechtsgrundlage geändert wurde?


Hier liegt das sowohl vom SWR (aus 2015) sowie vom NDR (aus 2017) vor.

Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks wegen vollautomatisiert aus 2015
Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks wegen vollautomatisiert aus 2017
Kann man davon ausgehen, daß das dann auch für den RBB in Berlin gilt, weil alle Festsetzungsbescheide (vermutlich) eh zentral vom "Beitragsservice" erstellt wurden?


Bei höheren Gerichten sind wohl noch keine Verfahren in Sachen vollautomatisiert=Nichtakt anhängig, auf die man verweisen kann, oder? Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, wo doch die alte Rechtslage so eindeutig erscheint. Mich wundert auch ein bißchen, daß der Aspekt mit dem Vollautomatismus erst im letzten Jahr aufgekommen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2020, 15:37 von Bürger«

  • Beiträge: 691
Ja, es gibt noch mindestens einen weiteren Beweis (Stichwort: "Kleine Anfrage BW") im Thread
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.msg206719.html#msg206719

der auf folgenden Ursprungsthread verweist:
Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32538.0

nämliche die Drucksache 16 / 7026, 09. 10. 2019 des Landtags von Baden-Württemberg, in der zugegeben wurde, dass sämtliche Festsetzungsbescheide des Südwestrundfunks vollständig automatisiert erlassen wurden.

Da das Verfahren rund um den Rundfunkbeitrag bundesweit über einheitliche Landes-Zustimmungsgesetze realisiert wurde, darf daraus geschlossen werden, dass ebenso die Festsetzungsbescheide anderer Landesrundfunkanstalten vollständig automatisiert erlassen wurden.

Vollständigkeitshalber hier noch der direkte Link zum Download der Drucksache:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/7000/16_7026_D.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2020, 22:17 von DumbTV«

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  • Beiträge: 1.573
Der missmutige Kioskbesitzer in einer fiktiven sächsischen Straße, der alle Finten der Welt kennt, weist drauf hin, dass die Radiosender gar nicht erst abstreiten werden, dass die Festsetzungsbescheide vollautomatisiert und ohne menschliches Zutun usw. (wie hier länglich ausgebreitet) erstellt und erlassen werden. So ganz doof sind die nicht, wenn sie hier - wie hier mehrfach dokumentiert - besagte Vollautomation ja sogar bestätigen. Ein Beweisantrag wird mutmaßlich nicht hilfreich sein.

Der Hintergrund dürfte ein anderer sein.

Zunächst: Man unterscheide "erstellen" und "erlassen".

"Erstellen" ist z.B. Bedrucken von Papier, mehr nicht.

"Erlassen" ist das, was sich informiertes Zahlschaf als unabdingbare Voraussetzung, als geradezu denklogische Ingredienz, für einen Bescheid vorstellt. Ein Bescheid kann nicht nicht erlassen werden.

Ein Bescheid wird in einem Verwaltungsakt erlassen. Der hier leider nicht mehr anwesende Lev hat das einmal etwa so beschrieben: Der Bescheid gibt Kunde davon, dass ein Verwaltungsakt stattgefunden hat, und der Bescheid ist "nur" papierner Ausdruck des Verwaltungsakt. Nicht unlogisch, denn der Verwaltungsakt findet in einer Behörde (hallo, Ihr Radiosender!?) statt und der Bescheid wird dem betroffenen Bürger zugestellt (hallo,...).

Zu einem Verwaltungsakt gehört nun ein menschlicher Wille. Der menschliche Wille will einen Verwaltungsakt ausführen und hiervon einen Bescheid erlassen. In diese Richtung ging die Argumentation des Herrn B. aus Q.

Nun kommt's:

Von einem fiktiven Klageverfahren erzählt der Kioskbesitzer, dass dort ein fiktiver Radiosender dahin abzuzielen versucht, dass es sehr wohl einen menschlichen Willen gegeben habe, einen Festsetzungsbescheid zu erlassen. In vorliegender Konstellation manifestiere sich dieser Willensakt in der Rücknahme einer Mahnaussetzung. Die willentliche Rücknahme der Mahnaussetzung stelle bereits den Willen dar, einen Festsetzungsbescheid zu erlassen.

Zur Info für weniger Erfahrene: Üblicherweise (aber nicht durchgängig immer) bewirkt die Erhebung einer Klage bereits das Aktivieren einer Mahnaussetzung. Ist eine Mahnaussetzung aktiviert, so werden ab diesem Moment keine Festsetzungsbescheide, keine Mahnungen und keine Vollstreckungsersuchen ausgedruckt. Wird die Mahnaussetzung (z.B. nach erledigter Klage) zurückgenommen, dann...

...ja, was genau geschieht dann?  ??? :o

Und was ist in den Fällen, wo ein Festsetzungsbescheid jungfräulich allein aufgrund vermeintlichen Beitragsrückstand erlassen wurde?

Die "Einschaltknopf"-Theorie, wie hier in einem Posting dargelegt, erscheint zunächst nicht abwegig zu sein.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2020, 23:49 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kurze Anmerkung zum Vorkommentar:
Wenn die Bescheide also demgemäß doch nicht als "vollautomatisiert erlassen" betrachtet werden wollen, bräuchte es demgemäß ja auch keine Schaffung einer Rechtsgrundlage für den "vollautomatisierten Erlass". Man sollte daher die Spitzfindigkeiten von ARD-ZDf-GEZ (und auch der Gesetzeber) gewohnt mit äußerster Skepsis betrachten - aber natürlich auf solcherlei Argumentationen richtigerweise vorbereitet sein.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es könnte in einer mündlichen Verhandlung an einem VG vorgekommen sein, dass die Vertretung des Beklagten behauptet haben könnte, in allen Bundesländern mit dem § 35a VwVfG gäbe es ein Problem mit der Rechtmäßigkeit vollständig automatisierter "Festsetzungsbescheide" (siehe Ausgangsbeitrag Beispiel Hessen), darum zog ein Justiziar 2018 hinaus in die Bundesländer, um auf die fehlende Rechtsgrundlage hinzuweisen sowie eine Gesetzesänderung einzuleiten.

Zum Betreff passender Querverweis zu themenverwandte Beiträge:
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.0.html
Evtl. via PM Kontakt mit den "Autoren" in diesem Thread suchen.


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