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Briefe und Faxe online versenden?
GEiZ ist geil:
Bitte beachten: Bei Dokumenten, die eigenhändig unterschrieben sein müssen, wird das Computerfax nur anerkannt, wenn damit das eingescannte, im Original unterschriebene Dokument übermittelt wird.
La Volpe da Firenze:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorverfahren#Schriftlich
motte:
--- Zitat von: GEiZ ist geil am 04. April 2018, 14:43 ---Bitte beachten: Bei Dokumenten, die eigenhändig unterschrieben sein müssen, wird das Computerfax nur anerkannt, wenn damit das eingescannte, im Original unterschriebene Dokument übermittelt wird.
--- Ende Zitat ---
Ob man auf der Gegenseite erkennen kann, dass. z.B. das Dokument nicht ausgedruckt wurde, sondern die zuvor eingesannnte Unterschrift in das Officedokument kopiert und dieses dann direkt vom PC gefaxt wurde?
seppl:
Das Original wird natürlich nachgereicht. Da kann man dann erkennen, ob die Unterschrift reinkopiert wurde.
Das Fax ist erstmal nur zur Fristeinhaltung gedacht.
Bürger:
Siehe ein paar weitere Erfahrungen/ Hinweise u.a. unter
Porto sparen durch elektronischen Rechtsverkehr (EGVP)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31871.msg196450.html#msg196450
des direkten Themenbezugs wegen hier ausnahmsweise als weitestgehendes Vollzitat:
--- Zitat von: Bürger am 13. August 2019, 00:46 ---[...]
Es gibt jedoch auch kostengünstige bis kostenfreie FAX-Möglichkeit.
Laut kolportierter Aussage eines fiktiven Rechtsanwaltes sei ein einfaches analoges FAX-Gerät - siehe z.B. web-Suche mit
"faxgerät"
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&tbm=shop&q=faxger%C3%A4t&tbs=vw:l,mr:1,price:1,ppr_max:100&sa=X&ved=0ahUKEwjiruuPtv7jAhXJtYsKHTWVAJMQvSsIuAIoAA&biw=1141&bih=713
die nonplusultra-Lösung und Voraussetzung, ARD-ZDF-GEZ regelmäßig (natürlich mit möglichst relevanten) Anträgen zu beackern.
Insbesondere wer eine Festnetz-Flatrate hat, dem sei dieser Weg als der wohl einfachste anempfohlen.
Dabei kann auch ein Computer mit FAX-Modem gleichgute Dienste erweisen - oder auch ein online-Fax-Anbieter.
Wobei bei allem, was über Computer und/oder Internet läuft, darauf zu achten wäre, dass dies aus der Fax-Kennung besser nicht ansatzweise hervorgeht, da dies spitzfindige (oder einfach nur weltfremde) Juristen dazu verleiten könnte, einen "Computer-Fax" anzunehmen, selbst wenn das gefaxte Original eigenhändig unterschrieben ist. Computer-Fax ist aber etwas anderes. Recherche-Ergebnisse dazu müssten hier ggf. nachgereicht werden, da akut die Zeit dazu fehlt, das noch mal zusammenzusuchen.
Dies war aber auch schon verschiedentlich Thema im Forum - siehe u.a. unter
Achtung! WIDERSPRUCHSBESCHEID zurückgewiesen wegen unzulässiger Form? FAX?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11366.0
Briefe und Faxe online versenden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25648.0
haufe > Fristwahrung mit gefaxtem Schriftsatz - Chancen und Risiken (2011)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23627.0
[...]
--- Ende Zitat ---
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