Die Kommentare sprechen eine eindeutige Sprache...wen wundert es.
Neben einer zwanghaften Suche nach "tollen" Gründen der Daseinsberechtigung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, "da könne man so schön Morgenmagazin schauen" (ideal für Bürgerinnen und Bürger die von morgens bis abends arbeiten müssen) etc., natürlich auch die übliche Laier zur demokratischen Meinungsbildung und die Begründung der Einführung des Rundfunkzwangsbeitrages wegen Ertragseinbußen in den letzen Jahren vor 2013, ergänzt von fragwürdigen Behauptungen von Herrn Eicher auf Fragen zum Betriebsstättenbeitrag, "den Beitrag ca. 5,98 Euro, also ich sag mal, den können Sie von der Steuer absetzten, da bleibt am Ende eine Belastung übrig die können Sie tragen" oder "das es nun zu solchen Erhöhungen führen soll, kucken wir uns gerne an Herr Sch..."...man bemerkt als Zuschauer, da geht einiges schief im ÖRR.
Den einen unterstellt man einfach, den Zwangsbeitrag könne man tragen und bei anderen antwortet man kumpelhaft, "das können wir uns mal ankucken"...vieleicht zahlen Sie ja doch zuviel...vieleicht sollten alle Betriebe auf den Verdacht, der möglicherweise viel zu hohen Zahlungen, die Zahlungen einstellen und sich den Zwangsbeitrag gerichtlich "angucken" lassen, den nur so kann man eine rechtmäßige Prüfung sicherstellen.