Nach unten Skip to main content

Autor Thema: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?  (Gelesen 7540 mal)

K
  • Beiträge: 2.249
Edit "Bürger": ACHTUNG!
Bitte die WARNUNG beachten weiter unten in diesem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24865.msg157461.html#msg157461
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

----------

Hallo zusammen,

ein interessanter Gedanke findet sich in einer facebook-Gruppe:

Zitat
Der GEZ-Beitrag muss nur von einem Haushaltsmitglied bezahlt werden, dazu kann ein Haushaltsvorstand gewählt werden. Es spricht nichts dagegen wenn man diesen Vorstand z.B. alle 6 Monate neu wählt und dies der GEZ mitteilt. Vorteil: der Kontoauszug kommt auf Vorstand_1, der Festsetzungsbescheid auf Vorstand_2, die Mahnung auf Vorstand_3.... Und der Gerichtsvollzieher schreibt den aktuellen Vorstand an und bezieht sich auf den Festsetzungsbescheid, Mahnung etc. Somit ist das Vollstreckungsersuchen ungültig, zumal dieses wie auch der Festsetzugsbescheid nicht unterschrieben ist....
Viel Spaß damit

Gruß
Kurt


Edit "Bürger": ACHTUNG!
Bitte die WARNUNG beachten weiter unten in diesem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24865.msg157461.html#msg157461
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 02:18 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.459
Ist das erfahrungsbasiert oder theoretisch?

Das Beitragskonto wird doch personenbezogen geführt. Somit bekommt die jeweilige Person einen Festsetzungsbescheid, dann die Mahnung, dann die ZV. Ob das die gleiche Person  oder 10 verschiedene Personen in verschiedenen Zeiträumen sind, bereitet der EDV vom BS kein Problem.

Aber das ist nur meine theoretische Betrachtung, vielleicht funktioniert es ja in der Praxis, ich lasse mich da gerne positiv überraschen.

Viel erfolgversprechender ist es, wenn der Zahler auszieht, dann ist die Wohnung 'verwaist' bis wieder jemand einzieht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:19 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ist das erfahrungsbasiert oder theoretisch?......Das Beitragskonto wird doch personenbezogen geführt.

Ja richtig. Das ist bestimmt nur eine Theorie.

In der Praxis, müsste es, so wie ich das verstehe, doch bestimmt so laufen ( ? ) :

Bsp.

Vorstand_1 - Beitragspflicht von 1/2018 – 6/2018

bekommt dafür: -> Kontoauszug, -> Festsetzungsbescheid, -> Mahnung, usw......



Vorstand_2 - Beitragspflicht von 7/2018 – 12/2018 (mit neuer Nummer)

bekommt dafür: -> Kontoauszug, -> Festsetzungsbescheid, -> Mahnung, usw...........



Vorstand_3 - Beitragspflicht von 1/2019 – 6/2019 (mit neuer Nummer)

bekommt dafür: -> Kontoauszug, -> Festsetzungsbescheid, -> Mahnung, usw...........



Vorstand_1 übernimmt wieder - Beitragspflicht von 7/2019 – 12/2019 (mit neuer Nummer)

bekommt dafür wieder: -> Kontoauszug, -> Festsetzungsbescheid, -> Mahnung, usw...........


usw...........

( Im schlimmsten Fall könnte das dann der Haushalt mit den meisten Mitgliedern mit Haftandrohungen werden. )

Markus




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:19 von Bürger«

a
  • Beiträge: 178
Ist das erfahrungsbasiert oder theoretisch?......Das Beitragskonto wird doch personenbezogen geführt.

Das ist keine Theorie. Der Haushalt darf beliebig festlegen, wer zahlt. Alle anderen sind beitragsfrei. Diese "rotierende Beitragspflicht" kann der BS nicht verbieten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:19 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.289
Aus dem Eingangspost:
Zitat
Der GEZ-Beitrag muss nur von einem Haushaltsmitglied bezahlt werden, dazu kann ein Haushaltsvorstand gewählt werden.

Es bedarf erstmal eines Nachweises, dass ein Vorstand gewählt werden darf. Das glaube ich nämlich nicht, da eine Gesamtschuldnerschaft (§2 RBStV in Verbindung mit § 44 AO) dem Gläubiger erlaubt, sich eine Person eigener Wahl zur Zahlung aus der Gesamtschuldnerschaft herauszupicken. (§421 BGB)

Es ist den meisten nicht bewusst, und wird von den Landesrundfunkanstalten ignoriert, dass es sich bei einer Gesamtschuldnerschaft um einzelne, autonome Teilschuldner handelt, die ihre eigenen ermäßigungs- und befreiungsfähigen Anteile an der Schuld haben, die dann allerdings (Unterschied zur Teilschuldnerschaft) vom Gläubiger von einem beliebigen Schuldner als Gesamtsumme eingezogen werden kann.

@Kurt: Kannst Du da bei facebook nachhaken? Falls es wirklich Praxis ist, tun sich vielleicht noch andere spielerische Möglichkeiten auf...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:19 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das Beitragskonto wird doch personenbezogen geführt. Somit bekommt die jeweilige Person einen Festsetzungsbescheid, dann die Mahnung, dann die ZV. Ob das die gleiche Person  oder 10 verschiedene Personen in verschiedenen Zeiträumen sind, bereitet der EDV vom BS kein Problem.

Die Idee basiert vermutlich eher auf dem Ansatz dem BS soviel Arbeit wie möglich zu machen.

Nehmen wir eine Familie mit 3 Erwachsenen A, B, C in 99999 Nixstadt, Verweigerungsgasse 1. A ist als Zahler beim BS gelistet. Nun muss er ja nur für 1/3 des jährlichen Beitrags einstehen. Folglich meldet sich B beim BS mit dem Hinweis, dass künftig er für die Wohnung an der Adresse die Rundfunkbeiträge anstelle des unter {Beitragsnummer} geführten Bewohners übernimmt. Natürlich gibt er ein anderes Konto an. Folge: beim BS müssen Änderungen durchgeführt werden. Theoretisch ist B beim BS ja gar nicht bekannt, da die übrigen Mitglieder der Wohnung ja aus der Datenbank gelöscht sein sollen. Also neuer Adressdatensatz, ggf. neue Beitragsnummer oder Änderung des Namens zur bestehenden Nummer. Vier Monate später das gleiche Spiel mit Person C. Dann ist wieder A am Zug. damit es nicht zu langweilig und kalkulierbar wird, meldet sich dann wieder C, dann B, C, A, B.
Da sich LRA bzw. BS weigern die Gesamtschuldnerschaft der gemeinsam Wohnenden korrekt zu regeln, greift man eben zur Selbsthilfe. Es ist schließlich nirgendwo geregelt, dass etwa die LRA oder gar der BS denjenigen bestimmen kann, der zu zahlen hat. Zumal der ja sicher das Recht hat den Winter über im Süden zu verbringen, einen mehrmonatigen Studienaufenthalt wahrzunehmen oder sein "Amt" als Haushaltsvorstand in andere Hände zu geben.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:19 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.289
Wie ich eben geschrieben habe, kann nach
 
RBStV https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=380134 /
AO https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__44.html /
BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__421.html

die LRA bestimmen, wer zu zahlen hat!

Bitte nicht einfach ignorieren!! Oder das Gegenteil nachweisen...

Es ist schließlich nirgendwo geregelt, dass etwa die LRA oder gar der BS denjenigen bestimmen kann, der zu zahlen hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:20 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

K
  • Beiträge: 2.249
Hallo zusammen,

ob das Theorie oder (schon) gelebte Praxis ist kann ich z. Zt. nicht beantworten.

Auf alle Fälle ist es gedacht ganz viel Sand in das zwangbeitragsfinanzierte Getriebe zu schütten.

Eure o.a. Bedenken kann ich nicht teilen - denn:

Zitat
Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html?highlight=wohngemeinschaften%20Wohngemeinschaft#singles_familien_und_wohngemeinschaften

Da steht nichts von "einmal angemeldet - immer angemeldet"  >:D >:D >:D

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:20 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.289
Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, kann also für Falschaussagen nicht belangt werden und wie es aussieht soll er den Bürgern offensichtlich eine Wahlmöglichkeit vorgaukeln. Es steht dort übrigens: wer die Wohnung anmeldet bestimmen sie selbst.

Danke für das Zitat, habe es unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg157398.html#msg157398

verarbeitet - aber wozu gibt es dann Gesetze??

@Kurt: Ich stimme mit Dir völlig überein, dass auch dieser Versuch, schön in die Länge gezogen und schriftlich eingereicht und durchdiskutiert mit den LRAen, unbedingt notwendigen Sand ins Getriebe streut.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:20 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.279
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Kurze Anmerkung zum Thema Wohngemeinschaft;

Wer sich anmelden kann, kann sich auch abmelden.
Gerade in einer Wohngemeinschaft können An- und Abmeldungen sehr sehr sehr häufig vorkommen (z.B. Auszug, Zahlungsunfähigkeit oder kurzer Auslandsaufenthalt etc.).

Wenn man möchte, dass die LRA stetig darüber informiert wird, gibt es die entsprechenden, auch formlosen, An- und Abmeldemöglichkeiten.

Hinzu kommt, dass man möglicherweise zu viel bezahlt hat, weil sich An- und Abmeldungen eines anderen Wohnungsgenossen überschnitten haben, dann sollte man in seiner Abmeldung eine Rückzahlung fordern. Denkbar wären auch rückwirkende An- oder Abmeldungen.

Hierzu weitere Infos:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151882.html#msg151882


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:20 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.289
Nur um Irrtümer auszuschliessen:

Bei den Anmeldungen der Studenten geht es darum, dass für jeden eine einzelne Wohnung angemeldet wurde, obwohl sie in einer Wohngemeinschaft wohnen.
Die Korrektur auf einen Beitrag muss der BS zähneknirschen vornehmen.
Schuldner werden aber nun die Bewohner gesamtschuldnerisch. Sie sind nicht raus aus der Geschichte!

@Markus KA: Das Abmelden des Zahlers bei Umzug o.ä. befreit tatsächlich erstmal die restlichen Bewohner von der Zahlung - bis spätestens zum nächsten Meldedatenabgleich:

Über Frag den Staat an NDR:
Vorgehensweise bei Auszug des Rundfunkzwangsbeitragszahlers aus einem Mehrpersonenhaushalt

https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehensweise-bei-auszug-des-rundfunkzwangsbeitragszahlers-aus-einem-mehrpersonenhaushalt/

Zitat
Sie haben völlig Recht: Sofern der angemeldete Inhaber der Wohnung diese verlässt und eine Abmeldung erfolgt, wird für die Wohnung nicht mehr gezahlt. Wir haben keine Kenntnis von weiteren Inhabern der Wohnung, die wir zur Beitragszahlung heranziehen könnten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:20 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wie ich eben geschrieben habe, kann nach ...  die LRA bestimmen, wer zu zahlen hat!
Bitte nicht einfach ignorieren!! Oder das Gegenteil nachweisen...

Ich beziehe mich auf folgendes Zitat des BS:

Zitat
Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.

Wenn man selbst entscheiden kann, dann kann man diese Entscheidung sicher auch revidieren. Und dafür kann es gute Gründe geben. Z. B. der Auszug des zahlenden Mitglieds einer WG, längerer Auslandsaufenhalt der dem BS bekannten Person, deren Ableben, Wegfall eigener Einnahmen, was auch immer. Es muss also die Möglichkeit geben den Zahler zu wechseln. Die Häufigkeit, mit der entsprechende Ereignisse stattfinden, kann der BS jedoch nicht bestimmen. Jedenfalls wäre mir neu, dass der BS gefragt werden muss ob man ein Auslandssemester absolviert, am Schüleraustausch teilnimmt oder den Winter über auf Gran Canaria weilt, während die Wohnung weiterhin bewohnt wird. Sollten LRA und/oder BS bestreiten, dass der Zahler geändert werden kann, wäre das im Fall des Falles m. E. ein weiterer Klagegrund.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:20 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.289
@ drboe: Bitte ab "Kurts"s

(stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24865.msg157394.html#msg157394

nochmal lesen! Der hat diesen Einwand schon gehabt...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:20 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@seppl: wozu?

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:20 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.289
@drboe: Die Aktualisierung meines vorangegangenen posts hat sich mit Deiner Antwort überschnitten: Weil er auch genau den Einwand hatte....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 23:21 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
Nach oben