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Autor Thema: NWB Verlag > Rundfunkgebühren für Hotelzimmer und Ferienwohnungen (BVerwG)  (Gelesen 3294 mal)

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NWB Verlag, 29.09.2017

Verwaltungsrecht
Rundfunkgebühren für Hotelzimmer und Ferienwohnungen (BVerwG)

Die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) ist nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen (BVerwG, Urteil vom 27.09.2017 - 6 C 32.16).

Zitat
Hintergrund: Nach dem seit dem 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder sind Inhaber von Betriebsstätten für die darin vorhandenen Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags verpflichtet, der neben ihre allgemeine Beitragspflicht für die Betriebsstätte tritt. Für jedes Zimmer bzw. jede Ferienwohnung muss der Inhaber ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten, wobei die erste Raumeinheit beitragsfrei ist.

Sachverhalt: Die Klägerin ist Inhaberin eines Hostels. Sie zahlt den allgemeinen Betriebsstättenbeitrag, wendet sich aber gegen die Heranziehung zu dem zusätzlichen Rundfunkbeitrag für ihre Gästezimmer.

Hierzu führen die Richter des BVerwG u.a. weiter aus:
[...]


weiterlesen unter
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/708502/


NWB Verlag
https://de.wikipedia.org/wiki/NWB_Verlag
Zitat
Der NWB Verlag ist ein deutscher Fachverlag mit den Schwerpunkten Steuerrecht, Wirtschaftsrecht sowie Rechnungswesen. Das Verlagshaus befindet sich im Besitz der Familie Kleyboldt, der Unternehmenssitz ist im westfälischen Herne. Das Verlagsprogramm umfasst Datenbanken, Software, Zeitschriften, Bücher und Seminare. Die Geschäftsführung bilden, neben dem geschäftsführenden Gesellschafter Ludger Kleyboldt, Felix Friedlaender und Mark Liedtke. Der Verlag ist in drei Bereiche (Markt und Programm, Kunden und Services, Mitarbeiter und Finanzen) eingeteilt.


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Edit "Bürger" 09/2018:
Fortsetzung der Posse siehe bitte nunmehr nach Zurückverweisung des BVerwG an den VGH München dessen aktuelle Entscheidung unter
VGH München, 21.8.18, 7 BV 18.7 - zusätzl. Rundfunkb. f. Gästezi./Ferienwhg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28670.0.html


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Siehe bitte aktuell ergänzter Querverweise im Einstiegsbeitrag:
Edit "Bürger" 09/2018:
Fortsetzung der Posse siehe bitte nunmehr nach Zurückverweisung des BVerwG an den VGH München dessen aktuelle Entscheidung unter
VGH München, 21.8.18, 7 BV 18.7 - zusätzl. Rundfunkb. f. Gästezi./Ferienwhg.
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