Sehr geehrter Herr Buhrow,
mein jährliches Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrags, der im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG das menschenwürdige Existenzminimum schützen soll. Mit diesem Geld komme ich gut aus, ich habe, was ich brauche - bis auf eine Einschränkung: Sie und Ihresgleichen greifen in meine kleine Tasche, um Ihre großen Taschen weiter auszufüllen. Es ist Ihnen egal, daß ich überhaupt nicht am Rundfunk teilnehme, es ist Ihnen egal, daß ich damit gegenüber HartzIV-Empfängern schlechter behandelt werde, es ist Ihnen egal, daß jeglicher Zwang gegen die Demokratie verstößt.
Nein, es ist kein Neid auf Ihr Gehalt. Es ist Existenzangst. Nicht nur davor, wie viel Sie mir noch aus der Tasche ziehen wollen, sondern auch davor, wie weit die Gesetzgeber mit ihren Grundrechteinschränkungen noch gehen wollen.
Wenn Sie einen guten Job machen, dann sei Ihnen Ihr Gehalt gegönnt, denn dann wird es von jenen gezahlt, die Ihre Arbeit zu schätzen wissen. Aber auch Ihnen sollte vielleicht auffallen, daß es nicht gerechtfertigt ist, von jenen Geld zu erpressen, die mit Ihrer Arbeit nichts zu tun haben wollen. Sie wollen ja schließlich auch nicht für etwas zahlen müssen, das Sie für verwerflich halten.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.