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Autor Thema: ARD baut Transparenzangebot aus / Link zum neuen Kirchhof-Gutachten  (Gelesen 10127 mal)

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Presseportal, 20.09.2017

ARD baut Transparenzangebot aus
Konzept basiert auf Gutachten zu Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von Professor Kirchhof

Pressemitteilung der ARD

Zitat
Die ARD baut ihre Angaben zur finanziellen, journalistischen und sozialen Transparenz weiter aus. Grundlage dafür ist das jetzt vorliegende Gutachten, das der ARD-Vorsitz bei Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof in Auftrag gegeben hatte.

Das Gutachten differenziert zwischen den verschiedenen Transparenzpflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Beitragszahlern und der allgemeinen Öffentlichkeit einerseits und den weiter gehenden Verpflichtungen gegenüber seinen Aufsichtsgremien - in erster Linie den Rundfunk- und Verwaltungsräten, aber auch der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) oder den Landesrechnungshöfen. "Gerade weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern, also nicht Teil des Staates ist, sondern freiheitsberechtigter Rundfunkanbieter, gelten für ihn andere Informationspflichten als für staatliche Institutionen", so Kirchhof.

"Professor Kirchhofs Gutachten gibt uns Klarheit, in welchen Bereichen wir als ARD unser Handeln noch sichtbarer machen müssen und wo es in unsere eigene Entscheidung gestellt ist, mehr Transparenz herzustellen", so die ARD-Vorsitzende Karola Wille: "Es zeigt uns aber auch klar die Grenzen auf, über die hinaus mehr Transparenz vielleicht öffentlich gefordert wird, aufgrund der Rechtslage aber nicht möglich ist."

Grundsätzlich sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber deutlich finanztransparenter als seine privaten Wettbewerber, so Kirchhof: "Die Konkurrenz zwischen Rundfunkanbietern im dualen System und der Wettbewerb zwischen Rundfunkanstalten und privaten Unternehmen um Programme, Rechte, Mitwirkende darf aber nicht dadurch verfälscht werden, "dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Konkurrenten durchgehend transparent sein müsste. Erwirbt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Rundfunkrechte in Konkurrenz zu privaten Unternehmen, so setzt sowohl der Rundfunkauftrag als auch das Wettbewerbsrecht der Information über Kaufbudgets, Entgeltbereitschaft und konkrete Kaufabsichten klare Grenzen." Damit seien allerdings Formen zusätzlicher Transparenz wie der Ausweis von Gesamtbudgets, pauschalisierte Angeben zu Honoraren oder Gehältern und Kostengesamtvergleiche für bestimmte Sendungen nicht ausgeschlossen, so Kirchhof.

Die ARD hat auf www.ARD.de/Die-ARD bereits unter den vier Themenbereichen "Was wir sind" (Organisation), "Was wir verantworten" (Auftrag) "Womit wir arbeiten" (Budget) und "Was wir schaffen" (Engagement) zusätzliche Informationen z.B. zu den Finanzen der ARD, zu Gehältern und Vergütungen, zu Programmkosten oder zum Einsatz von Sportmoderatoren und -experten veröffentlicht [..].

Weiterlesen auf:
http://www.presseportal.de/pm/29876/3740293

Direktlink zum Kirchhof-Gutachten (pdf, ca. 2,1 mb)
http://www.ard.de/download/4340606/Transparenz_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks.pdf
Oder hier:
https://web.archive.org/web/20170920153912/http://www.ard.de/download/4340606/Transparenz_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2017, 17:40 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Siehe auch:

Transparenz-Gutachten: das bestellte (Selbst)Zufriedenheits-Zeugnis der ARD
http://meedia.de/2017/09/21/transparenz-gutachten-das-bestellte-selbstzufriedenheits-zeugnis-der-ard/
Von Stefan Winterbauer


Zitat
Zu viel Transparenz ermögliche ein „kontrollierendes Mitbestimmen von Staat und Wirtschaft über das Rundfunkprogramm“
Die Aussage von Kirchhof finde ich eine Frechheit. Die Bürger sollen zahlen und nicht erfahren was mit ihrem Geld passiert.

Warum hat er nicht zu den vielen Politikern in den Gremien gesagt?
-> der Rundfunk soll staatsfern sein, da hat kein Politiker in den Gremien etwas zu suchen!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2017, 18:45 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

s
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GU T A C H T E N über die Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks.
Erstattet im Auftrag der ARD der ZDF und D- Radi
o >von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof < , von April 2010

http://www.ard.de/download/398406/index.pdf 


[ Abgabepflichtiger ist grundsätzlich der Mensch, den das Rundfunkgebot üblicherweise erreicht; s.09 [..] Was für ein Lebewesen außer den Menschen , könnte dieses Angebot noch erreichen? ;D ]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2017, 18:46 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Was für ein Lebewesen außer den Menschen , könnte dieses Angebot noch erreichen? ;D ]

Ohne Gerät? Gar keines, allerdings auch nicht einen einzigen Menschen. Der Herr Professor labert einfach dummes Zeug; vermutlich erhielt er für das "Gutachten" Zeilengeld.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Diese Aussagen...
Zitat
[...]
Das Gutachten differenziert zwischen den verschiedenen Transparenzpflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Beitragszahlern und der allgemeinen Öffentlichkeit einerseits und den weiter gehenden Verpflichtungen gegenüber seinen Aufsichtsgremien - in erster Linie den Rundfunk- und Verwaltungsräten, aber auch der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) oder den Landesrechnungshöfen. "Gerade weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern, also nicht Teil des Staates ist, sondern freiheitsberechtigter Rundfunkanbieter, gelten für ihn andere Informationspflichten als für staatliche Institutionen", so Kirchhof.

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Grundsätzlich sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber deutlich finanztransparenter als seine privaten Wettbewerber, so Kirchhof: "Die Konkurrenz zwischen Rundfunkanbietern im dualen System und der Wettbewerb zwischen Rundfunkanstalten und privaten Unternehmen um Programme, Rechte, Mitwirkende darf aber nicht dadurch verfälscht werden, "dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Konkurrenten durchgehend transparent sein müsste. Erwirbt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Rundfunkrechte in Konkurrenz zu privaten Unternehmen, so setzt sowohl der Rundfunkauftrag als auch das Wettbewerbsrecht der Information über Kaufbudgets, Entgeltbereitschaft und konkrete Kaufabsichten klare Grenzen." Damit seien allerdings Formen zusätzlicher Transparenz wie der Ausweis von Gesamtbudgets, pauschalisierte Angeben zu Honoraren oder Gehältern und Kostengesamtvergleiche für bestimmte Sendungen nicht ausgeschlossen, so Kirchhof.
[...]
Weiterlesen auf:
http://www.presseportal.de/pm/29876/3740293

...einfach mal vergleichen mit den Aussagen von Prof. Kirchhof von Anfang 2013 ;)
Kirchhof: „Der Rundfunkbeitrag ist wie eine Kurtaxe“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4491.msg30692.html#msg30692
zitiert unter
Befangenheit von Prof. Dr. P. Kirchhof (BVerfG-Beschluss vom 05.04.1990)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21494.msg137890.html#msg137890
Aus einem Interview mit P.Kirchhof in der FAZ vom 19.01.2013:
Zitat
Die Sender verraten wenig über die Verwendung der Gebühren. Müssten sie transparenter sein?

Ja, mit der öffentlichen Abgabe steigern sich die Transparenzpflichten. Jeder Beitragsschuldner hat einen Anspruch darauf, zu wissen, was mit seinem Geld geschieht, welche Sendung für welche Summen gekauft und produziert wird.

Auch Gagen von Moderatoren, die keine Sender-Angestellten sind?

Der Informationsanspruch betrifft den Einfluss des Geldes auf das öffentlich-rechtliche System. Daher sollten alle Zahlungen, die Mitwirkende an einer Sendung befangen machen könnten, offengelegt werden. Dabei sollte keine Rolle spielen, wie die Person arbeitsrechtlich im Sender eingegliedert ist.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html


...wohlgemerkt: Auch damals schon ohne jegliche Wortmeldung zur von seinem Finanzierungs-Gutachten für ARD-ZDF-GEZ in wesentlichen abgaben-, verfassungs- und europarechtlichen Punkten abweichenden Gesetzgebung - vgl. hierzu u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg72681.html#msg72681

Man sollte unter diesen Gesichtspunkten wohl auch mal die beiden Gutachten miteinander vergleichen:
Finanzierungs-Gutachten <-> Transparenz-Gutachten
Aussagen/ Abhängigkeiten/ Revidierungen usw.


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