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Autor Thema: Ex-ZDF-Chefredakteur Brender wirft Merkel Erpressung vor  (Gelesen 2601 mal)

D
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spiegel.de, 26.08.2017

Vor TV-Duell
Ex-ZDF-Chefredakteur Brender wirft Merkel Erpressung vor


Zitat
Mit vehementen Vorwürfen geht der ehemalige ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender Kanzlerin Merkel an. Das anstehende TV-Duell mit Herausforderer Schulz sei eine "Missgeburt", alles sei auf ihren Wunsch hin auf sie zugeschnitten.

Der ehemalige ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender erhebt Vorwürfe gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU), das TV-Duell am 3. September durch massiven Druck ihrer Vertrauten zu einem reinen Kanzlerformat gemacht zu haben. "Die Einigung ist unter Erpressung durch das Kanzleramt zustande gekommen", sagt Brender in der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL. "Solche Vereinbarungen nennt man sittenwidrig." [..]

Weiterlesen auf:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/a-1164679.html

Siehe auch:
Ex-ZDF-Chefredakteur Brender nennt TV-Duell "Missgeburt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24174.msg153436.html#msg153436


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

T

Tereza

Warum überrascht mich das nicht bei einer in der DDR sich politisch bei der Freien Deutschen Jugend (FDJ) engagierten, dort bis zur Sekretärin der Abteilung für Agitation und Propaganda aufgestiegenen, und somit als Expertin für politische Kommunikation in der sozialistischen Diktatur prädestinierten Person?

Zum Nachlesen hier: http://www.voltairenet.org/article145118.html


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e
  • Beiträge: 811
Interessante Lektüre, danke für den Link.

Zitat daraus:
Zitat
...Dieser Einladung folgend, gibt Angela Merkel endlich ihre Lösungsvorschläge bekannt. Sie schiebt einen ihrer Berater, den ehemaligen Richter am Verfassungsgerichtshof, Paul Kirchhof, vor und betraut ihn mit der Initiative «Neue Soziale Marktwirtschaft».

Noch Fragen?? (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2017, 17:59 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zu einer Erpressung gehören bekanntlich zwei: einer, der einen Erpressungsversuch unternimmt, ein zweiter, der diesem Versuch nachgibt. Man muss einer Erpressung aber nicht nachgeben. Hätten die ÖR-Sender dem Erpressungsversuch widerstanden, dann hätten sie endlich einmal ihren Job und unabhängiges Programm gemacht.
Die richtige Reaktion wäre ganz einfach gewesen und hätte in überzeugender Weise die Unabhängigkeit des ÖR-Rundfunks von der Politik demonstriert. Man hätte lediglich der CDU mitteilen müssen, dass man die Mitteilung von Frau Dr. Angela Merkel, nämlich unter den von den Sendern geplanten Bedingungen nicht an der Sendung teilzunehmen, bedauernd zur Kenntnis nähme, die Sendung aber auch ohne sie durchführen würde. Man würde dies sowohl in der Bewerbung der Wahlsendung, in den Nachrichten und auch unmittelbar zu Beginn der Sendung den Zuschauern und Wählern mitteilen und dabei die Forderungen bzw. Begründung der CDU bzw. der Mitarbeiter von Frau Merkel verlesen. Zudem werde man in der Sendung einen leeren Stuhl vorhalten, dessen Rückenlehne in 10 cm großen Buchstaben den Schriftzug "Dr. Angela Merkel (CDU)" tragen würde. Selbstverständlich könne die CDU-Vorsitzende bis unmittelbar vor der Sendung noch an dieser teilnehmen.

So geht das. Und ich wette, das würde eine Welle in der Presse lostreten, die der CDU noch lange in den Ohren klingen würde. Aber was machen die von den Bürgern bezahlten Sender? Sie erweisen sich wieder einmal als Schoßhündchen, sogar unfähig zu kläffen, geschweige denn zuzubeißen. Und sie bestätigen en passant, dass der Vorwurf der Abhängigkeit voll ins Schwarze trifft. Das war allerdings zu erwarten.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2017, 19:33 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.388
Mit welchem Recht mockiert sich jemand über sittenwidriges Verhalten seitens der Bundesregierung, der selber auf Basis von sittenwidrigem Verhalten seitens der Rundfunkanstalten bezahlt wird, bzw. wurde?

@drboe
Zitat
Sie erweisen sich wieder einmal als Schoßhündchen, sogar unfähig zu kläffen, geschweige denn zuzubeißen. Und sie bestätigen en pasdant, dass der Vorwurf der Abhängigkeit voll ins Schwarze trifft. Das war allerdings zu erwarten.
War es nicht die Aussage eines der Sender, dass sie am Markt nicht bestehen würden?

Übrigens 1:
Auch die Bundesregierung selber darf die Rundfunkfinanzierung der Länder dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung auf Übereinstimmung mit europäischem Recht vorlegen, wenn sie zur Überzeugung gelangt, dass die für die Rundfunkfinanzierung zuständigen Länder die Interessen der Europäischen Union in ihrem Regelwerk nicht beachtet haben, ist doch der Bund gegenüber der EU dafür verantwortlich, dass die EU-Bestimmungen eingehalten werden.

Übrigens 2:
Mutig wäre der Schritt, würden die LRA selber zu diesem Schritt greifen, sind doch auch sie als vom Rundfunkfinanzierungsrecht Betroffene dazu befugt, den EuGH um eine Entscheidung zu bitten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2017, 19:35 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: ich gehe davon aus, dass die ÖR-Sender ihren originären Auftrag zu erfüllen haben. Die Frage, wie sie finanziert werden und ob diese Finanzierung der Verfassung und/oder EYz-Vorgaben entspricht, ist dabei zweitrangig. Mich interessiert auch nicht, ob Herr B. mal von dieser Finanzierung profitiert hat (m. W. war das zu Zeiten der Kopplung an en Gerätebesitz, was zwar auch wackelig aber wohl gerade noch so hinnehmbar war). Entscheidend für die Bewertung ist das Verhalten der ÖR-Sender, und die haben einer Erpressung bzw. Drohung nachgegeben und damit ein weiteres Mal gezeigt, dass die vielfach behauptete Unabhängigkeit eine Fiktion ist, Wahrheitsgehalt "Null", wobei man zu dämlich ist diese Fiktion wenigstens insoweit zu retten, dass der weniger informierte Wähler das nicht merkt. Nun aber reicht ein IQ knapp über Zimmertemperatur, um zu erkennen, wer wirklich das Sagen hat beim ÖR-Rundfunk.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2017, 19:44 von Bürger«
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Nun aber reicht ein IQ knapp über Zimmertemperatur um zu erkennen, wer wirklich das Sagen hat beim ÖR-Rundfunk.
Hier wäre ich nicht so sicher.

Darüberhinaus ging es mir um die "moralische" Beschwerdefähigkeit einer Person, die sich über Verhältnisse aufregt, auf Basis derer sie selber bezahlt wird oder wurde.

"Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sind" ist doch doch gerade in Deutschland die Lebenseinstellung schlechthin?

Wie kann sich da jemand zu sowas hinstellen, wenn er doch wissen müsste, daß er auf Grund der fixierten Rechtssetzungshierarchie mal besser den Ball flach halten sollte?

Wo ist die Glaubwürdigkeit einer Person, die monate-, jahrelang von diesem System profitiert und es gerade dann quasi in Frage stellt, wenn sich der Wind zu drehen scheint?

Jegliches Recht im Binnenmarkt der Europäischen Union steht auf Grund der in den EU-Verträgen vorgenommenen Vereinbarungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union unter alleiniger Gesetzgebungsbefugnis der Europäischen Union, und dieses nicht erst seit gestern. Und da heißt es nun einmal, daß nicht nur alle am Markt agierenden Unternehmen gleich zu behandeln sind, sondern die Verbraucher, also Bürger wie Du und ich, (und übrigens auch jener, um den es in diesem Thema geht), die freie Entscheidung haben müssen.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

l

lex

  • Beiträge: 223
Zu einer Erpressung gehören bekanntlich zwei: einer, der einen Erpressungsversuch unternimmt, ein zweiter, der diesem Versuch nachgibt.
Nicht nach dem StGB § 253 Erpressung. Dort genügt der Erstere:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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@lex: du wirst an der Erpressung durch Frau Merkel keinen Straftatbestand finden. Was Brender behauptet ist wohl eher umgangssprachlich als "Erpressung" zu bezeichnen.

@pinguin: wer wird denn den moralischen Finger heben, wenn Insider sozusagen aus dem Nähkästchen plaudern? Ist doch gut, wenn man einmal eine Bewertung quasi aus erster Hand bekommt.

M. Boettcher



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