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Autor Thema: neue Klage - neues Glück  (Gelesen 4963 mal)

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neue Klage - neues Glück
Autor: 24. August 2017, 22:18
XY hatte seinerzeit auf eine Befreiung von der Rundfunksgebührenpflicht geklagt. Diese Klage wurde abgewiesen. Da sich diese Klage jedoch nicht auf einen Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheid bezog, ergibt sich auf diesem Wege die Möglichkeit einer erneuten Klage. Hier fragt sich XY, ob es sinnvoll ist die damalige Klagebegründung trotz Ablehnung der ersten Klage wieder anzuführen. Nach Auffassung von XY ist sie trotz der abgwiesenen Klage noch stichhaltig.

Anfang 2014 hatte der zentrale Beitragsservice XY mehrfach angeschrieben.
Da XY darauf nicht reagierte wurde wie angekündigt am 25.03.2014 eine Anmeldung ab dem 01.01.2013 veranlasst.

Daraufhin beantragte XY am 12.04.2014 die Befreiung von der Rundfunksbeitragpflicht.
Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 12.06.2014 abgelehnt,
der Widerspruch mit Bescheid vom 06.10.2015 zurückgewiesen.
Die Klage gegen diesen Widerspruchsbescheid mit Urteil vom 30.08.2016 abgewiesen.
Wegen Fristversäumnis hatte ein Antrag auf Revision keine Aussicht auf Erfolg und wurde zurückgezogen.

Bis zu diesem Zeitpunkt ergingen an XY keine Beitrags- oder Festsetzungsbescheide.
Am 13.12.2016 erging erstmalig ein Beitragsbescheid, es folgte
am 02.06.2017 ein Festsetzungsbescheid über eine Betrug von 905,46 EUR,
am 14.07.2017 wurde ein weiterer Antrag auf Befreiung ablehnend beschieden.

Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Mit Zustellung zum 23.08.2017 folgte ein rechtsgültiger Widerspruchsbescheid mit der Möglichkeit dagegen zu klagen. (siehe Anlage)
Dies beabsichtigt XY zu tuen.
Interessant ist, das hier Beiträge in Höhe von 689,70 EUR festgesetzt werden. (Siehe Anlage unter I. )

XY hat seine erste Klage damals im wesentlichen wie folgt begründet:

• Der Rundfunkbeitrag verletzt das nach Art. 4 GG garantierte Recht freier Religionsausübung. XY möchte die Verleugnung und Herabwürdigung christlicher Werte nicht durch seinen Rundfunkbeitrag unterstützen!

• Darüber hinaus sieht XY die negative Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG verletzt. XY möchte das geistige Zersetzungswerk der Massenmedien nicht mittels Rundfunkbeitrag mitfinanzieren!

• XY sieht die informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt. Will ich sich XY informieren, bestimmt nicht über den öffentlich – rechtlichen oder gar privaten Rundfunk! Wenn dann über Portale wie www.jw.org/de.

• Ferner sieht sich XY wegen seines Glaubens und seiner religiösen Vorstellungen benachteiligt: Weil XY Massenmedien aus religiösen und weltanschaulichen Gründen ablehne und keinen Gebrauch von ihnen mache, soll XY eine Medienfluchtsteuer - der Beklagte spricht von Rundfunkbeitrag - zahlen? Nein! Dies verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG.

• Bei dem „Rundfunkbeitrag“ handelt es sich faktisch um eine Zwecksteuer, so meint XY. Eine Rundfunkfinanzierung über Steuern sei aber ausgeschlossen, heißt es immer wieder. Hier stellt sich die Frage, ob eine Kollision mit Bundesgesetzen vorliegt.

Trotz der abgewiesenen Klage sieht XY diese Gründe weiter fortbestehen. XY beabsichtigt die Begründung der abgewiesenen Klage als Grundlage für eine erneute Klage zu nutzen unbeachtet dessen, dass in dem aktuellen Widerspruchsbescheid eben diese Gründe mit Urteilen welche die Rechtsauffassung der Rundfunktanstalten stützen schon an dieser Stelle in Zweifel gezogen werden (siehe Anlage unter II. ).
Es stellt sich die Frage, ob auf diese Einwände nicht schon in der Klagebegründung Bezug genommen werden muss, oder ob das im späteren Verlauf möglich ist, ohne dass deswegen irgendwelche Nachteile entstehen.

XY fragt sich, ob im Hinblick auf die zu erwartende Ablehnung einer erneuten Klage und einer möglichen Verweigerung der Zulassung einer Revision eine solche Klagebegründung sinnvoll ist. Schließlich wurde die Sache ja damals vor dem gleichen VG verhandelt. XY möchte jedoch aus Kostengründen auf eine anwaltliche Vertretung zunächst verzichten, sofern XY sich nicht dadurch schon jetzt eine mögliche Revision verbaut. Vielleicht kann mit Hinweisen aus dem Forum geholfen werden?


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Re: neue Klage - neues Glück
#1: 25. August 2017, 06:52
Klagen vor dem VG sind aussichtslos. Kein VG-Richter wird entgegen der Skandal-Urteile des BVerwG entscheiden. Seit 2013 hat nicht ein VG in D im Sinne der Kläger entschieden. Somit gilt der Rechtsweg als erschöpft und eine Verfassungsbeschwerde direkt beim BVerfG ist möglich. Dafür ist erstmal kein Rechtsanwalt nötig. Erst wenn es zu einer mündl. Verhandlung kommt besteht Anwaltzwang. Ansonsten ist eine Verfassungsbeschwerde kostenfrei.

Wie immer: dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt die Sichtweise des Verfassers dar!


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: neue Klage - neues Glück
#2: 25. August 2017, 08:49
Von Fall zu Fall betrachtet, kann eine Klage beim VG sinnvoll sein. Es ist richtig, dass die meisten Klagen bisher abgelehnt wurden und viele, die sich durch die Instanzen geklagt haben, nun als Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe vorliegen.

Man darf aber nicht vergessen, dass es nicht soweit gekommen wäre, wenn niemand geklagt hätte. Jede Klage, sei sie auch abglehnt worden, trägt zur Äußerung seiner Meinung und Boykott gegen den Zwangsrundfunkbeitrag bei.
Ich möchte nur erinnern an LG Tübingen, VG Frankfurt und OVG Hamburg, die begonnen haben Verfahren auszusetzen und somit auch das Zwangssystem und höchstrichterliche Entscheidungen in gewisser Weise in Frage stellen. Es ist nicht auszuschließen, wenn mehr und mehr Klagen eingereicht werden, dass weitere unabhängige Richterinnen und Richter berechtigte Zweifel am Zwangsrundfunkbeitrag erkennen.

Es kann immer von Vorteil sein, eine sehr umfangreiche und detaillierte Klagebegründung abzugeben und in der mündlichen Verhandlung seine Meinung kund zu tun.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: neue Klage - neues Glück
#3: 25. August 2017, 10:48
Dem kann man nur zustimmen...

...
Man darf aber nicht vergessen, dass es nicht soweit gekommen wäre, wenn niemand geklagt hätte. Jede Klage, sei sie auch abglehnt worden, trägt zur Äußerung seiner Meinung und Boykott gegen den Zwangsrundfunkbeitrag bei.
Ich möchte nur erinnern an LG Tübingen, VG Frankfurt und OVG Hamburg, die begonnen haben Verfahren auszusetzen und somit auch das Zwangssystem und höchstrichterliche Entscheidungen in gewisser Weise in Frage stellen. Es ist nicht auszuschließen, wenn mehr und mehr Klagen eingereicht werden, dass weitere unabhängige Richterinnen und Richter berechtigte Zweifel am Zwangsrundfunkbeitrag erkennen.
...

...und mehr noch: Man darf wohl schon jetzt davon ausgehen, dass zumindest in einer ganzen Reihe der anhängigen Streitpunkte den Damen und Herren RichterInnen in einer weitaus grösseren Zahl als ggw. äußerlich sichtbar die Verfassungswidrigkeit des RBStV längst klar ist (wenn im Einzelfall einstweilen auch nur »latent«), diese es allergrößtenteils aber bislang dennoch als »Lösung« vorziehen, sich einfach dumm zu stellen.

Das aus vielen unterschiedlichen Gründen, auf institutioneller Ebene (vllt. »Korpsgeist« mit Klassenkeile o. ä. ), aber sicher auch um sich individuell ihre Beförderungen zu sichern. Das können die Damen und Herren sich problemlos leisten, denn für kein einziges Fehlurteil (oder »Fehlurteil« im Sinne der Staatsraison) haben sie schliesslich auch nur irgendetwas zu befürchten (was ggü. den Regelhaftigkeiten des Arbeitslebens im allgemeinen ein absolutes Alleinstellungsmerkmal darstellen dürfte). OT: Man stelle sich mal vor, z. B. Ärzte, aber auch die Angehörigen jeder anderen Berufsgruppe genössen ein solches Privileg oder beanspruchten dies!

Auf dem Hintergrund wäre - zusätzlich zu Deinem im obigen Zusammenhang genannten »aufklärerischen« Momentum einer großen Anzahl von Klagen auf jeden Fall auch noch der weitere Aspekt des schlichten Auslastungs-/ »Verschleisseffektes« der Ressourcen der Justizverwaltung einzubeziehen. In dem Sinne - wenn die Herrschaften nämlich schlicht »in der Arbeit ersaufen« würden angesichts eines wünschenswerten Vielfachen des bisherigen Klageaufkommens - hätte die Vernunft noch eine weitaus bessere Chance. Halb OT: Allein schon die ganzen rechtswidrigen Vollstreckungsverfahren laufen nur deshalb so problemlos für den Staat, weil es so wenige sind, dass die Ressourcen der Verwaltung noch hinreichen. Wenn wirkliche Kriminelle wegen Überlastung der StA nach Hause geschickt werden, so könnte das ein ebensoguter Massstab i. S. »Rundfunkbeitrag« sein, zumal angesichts der skandalösen Urteile und Rechtsbeugungen in dem Zusammenhang.

Insofern passiert auf der Ebene der Klagen gegen den sogenannten »Rundfunkbeitrag« sogar noch viel zu wenig. Zumal wenn man sich überlegt, dass die Fließbandproduktion von Urteilen auch ggf. eklatant die Fehlerquote auf der eigtl. Verfahrensebene ansteigen lassen kann, noch umso bessere Chancen, wenn es irgendwann notwendig werden sollte, auf der Ebene der europäischen Gerichtsbarkeit gegen den deutschen ÖRR zu Felde zu ziehen, mit seinem ganz nach Belieben mal im Neusprech als solidarischem® »Rundfunkbeitrag«, mal als Demokratieabgabe® pathetisierten märchenhaften Füllhorn > 8 Mrd. € jährlich.


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Re: neue Klage - neues Glück
#4: 25. August 2017, 13:47
Von Fall zu Fall betrachtet, kann eine Klage beim VG sinnvoll sein.
Ich kann keinen Sinn erkennen, wenn das Ergebnis ohnehin schon vorher feststeht.

Es ist richtig, dass die meisten Klagen bisher abgelehnt wurden und viele, die sich durch die Instanzen geklagt haben, nun als Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe vorliegen.
Die meisten? Alle! Oder ist irgendwo eine VG-Klage bekannt, der stattgegeben wurde?

Man darf aber nicht vergessen, dass es nicht soweit gekommen wäre, wenn niemand geklagt hätte. Jede Klage, sei sie auch abglehnt worden, trägt zur Äußerung seiner Meinung und Boykott gegen den Zwangsrundfunkbeitrag bei.
Das ist richtig. Ich bestreite ja auch nicht, dass der "bisherige" Weg über die VGe der richtige gewesen wäre. Aber nach 4 Jahren ohne auch nur einen Erfolg muss die Strategie geändert werden. Seine Meinung kann man auch vor dem BVerfG äußern...

Ich möchte nur erinnern an LG Tübingen, VG Frankfurt und OVG Hamburg, die begonnen haben Verfahren auszusetzen und somit auch das Zwangssystem und höchstrichterliche Entscheidungen in gewisser Weise in Frage stellen. Es ist nicht auszuschließen, wenn mehr und mehr Klagen eingereicht werden, dass weitere unabhängige Richterinnen und Richter berechtigte Zweifel am Zwangsrundfunkbeitrag erkennen.
Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass sich die Richter am BVerfG von der Anzahl der eingehenden Beschwerden beeindrucken lassen. Eine ausgesetzte Klage (mehr ist von VGen definitiv nicht zu erwarten) ist ja nichts weiter als ein Abstellgleis, auf dem bis zur Entscheidung durch das BVerfG "geparkt" wird. Warum also nicht gleich die Argumente zum entscheidenend Gericht (BVerfG) tragen?

Es kann immer von Vorteil sein, eine sehr umfangreiche und detaillierte Klagebegründung abzugeben und in der mündlichen Verhandlung seine Meinung kund zu tun.
Den Vorteil, dieses bei einem VG zu tun, kann ich nicht erkennen. Und wenn die ausführlich vorgetragenen Argumente nur abgebügelt, ignoriert oder mit leeren Floskeln vom Tisch gewischt werden, dann führt das allenfalls zu Frustrationen beim Kläger.

Letztlich warten wir doch alle nur auf eine Entscheidung durch das BVerfG. Warum also ein (aussichtsloses) Verfahren vor dem VG führen und finanzieren, wenn der direkte (kostengünstigere) Weg bereits frei ist?


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: neue Klage - neues Glück
#5: 25. August 2017, 15:17
Seit 2013 hat nicht ein VG in D im Sinne der Kläger entschieden. Somit gilt der Rechtsweg als erschöpft und eine Verfassungsbeschwerde direkt beim BVerfG ist möglich.
Hiervon würde ich abraten, da auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das Subsidartätsprinzip (= Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweg) gilt. Sofern man also wirklich klagen will, sollte man direkt auf eine Klage zum EGMR hinarbeiten, da man davon ausgehen muss, dass es wegen der politischen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes keine fairen Verfahren in Deutschland geben wird. Da vor dem EGMR auch Gruppenklagen zulässig sind, wäre es auch ratsam sich mit anderen Mitstreitern zusammenzutun. Im Übrigen schreibst du:
Zitat
Der Rundfunkbeitrag verletzt das nach Art. 4 GG garantierte Recht freier Religionsausübung. XY möchte die Verleugnung und Herabwürdigung christlicher Werte nicht durch seinen Rundfunkbeitrag unterstützen!
Ich gehe davon aus, dass du damit völlig recht hast. Die Sache ist so jedoch sehr schwer zu beweisen. Derartige Feststelllungen laufen sogar darauf hinaus, dass die Gerichte dir unterstellen, dass du heimlich Rundfunk und Fernsehen konsumiert hättest. Ich kenne sogar einen Fall, bei dem jemand dieselben Standardsätze wie alle anderen im Urteil mit besagter Unterstellung hatte, obwohl er in seiner Klageschrift explizit darauf hingewiesen hat, dass er Radio und Fernsehen gerade deshalb aus seinem Haushalt entfernt hat, weil er sich die Verbreitung von glaubensfeindlichen und religionsfeindlichen Inhalten nicht mehr antun wollte. Daher halte ich es lieber mit dem Katechismus der katholischen Kirche, der mein Gewissen von der Befolgung von ungerechten und sittenwiedrigen Gesetzen befreit (vgl. hierzu Kompentium, Frage 406).     
https://kathleben.de/wp.../Katechismus-der-Katholischen-Kirche-Kompendium.pdf 

Vor einem Verwaltungsgericht kann man natürlich ersteinmal ohne Anwalt klagen, was man auf jeden Fall auch tun sollte.


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Re: neue Klage - neues Glück
#6: 25. August 2017, 15:40
Habe letzte Woche auch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe für eine Mitstreiterin eingelegt. Werde das Ergebnis zur gegebenen Zeit veröffentlichen. Bin mitlerweile der Überzeugung, das BVerfG muss als Entscheidungs-Instrument mehr eingebunden, und angesprochen werden. Einfach schon aus dem Grund, um zu zeigen, das die Zwangsbebeitragten sich die VG-Unrechts-Shows nicht mehr gefallen lassen. Dies muss so, nachdem was ich bisher bei den VG-Verhandlungen erlebt habe, leider so genannt werden. Die Verfassungsbeschwerden müssen beim BVerfG sackkarrenweise eintrudeln.

In so weit schließe ich mich der Aussage von Volkuhl an. Das BVerfG muss den Druck des Volkes spüren, und eine Entscheidung muss bald her. Wenn ich in Karlsruhe wohnen würde, ging ich jeden Montag mit meiner GEZ-Litfaßsäule auf dem Rücken, einmal um das BVerfG herum, im Sinne einer Montagsdemonstration, bis dort drin eine Entscheidung gefällt wird.

Vielleicht kann so was mal an einem Infostand-Tag geübt werden.


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Re: neue Klage - neues Glück
#7: 26. August 2017, 12:37
Im Prinzip schon nachvollziehbar, der anhand der verschiedenen Argumente...

Von Fall zu Fall betrachtet, kann eine Klage beim VG sinnvoll sein.
...

...entfaltete Gedanke, doch auf weitere VG-Verfahren zu verzichten, da ja letztlich doch das BVerfG entscheiden werde und müsse. Das stimmt natürlich - aber wie wird denn das BVerfG entscheiden (hier die verschiedenen Ansatzpunkte im einzelnen beiseite gelassen)? Das weiß man doch noch gar nicht und würde im aktuellen Zusammenhang bedeuten, darauf angewiesen zu sein bzw. sich darauf zu verlassen, dass schon die »richtige« Entscheidung kommen wird. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten ein nur eingeschränkt kluger Schachzug.

Ein Problem dürfte doch auch und speziell darin bestehen, dass man bei einem Entscheid des BVerfG und bei Betrachtung der zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden - egal wie dieser ausfällt - von all' den bisher von den Verwaltungsgerichten bzw. der übergeordneten Instanzen hingebeug... - ... Verzeihung... - hingebogenen Urteilen i. S. »Rundfunkbeitrag« nichts oder so gut wie nichts mehr sieht. Im Falle einer - vllt. nicht erwarteten bzw. erhofften - Entscheidung seitens des BVerfG, die sich aber in den wesentlichen Punkten der Staatsraison (ÖRR-Parteienfunk) unterwerfen würde, wäre das doch eine bedeutende Erschwernis des weiteren Vorgehens, zumal wenn man sich überlegt, dass dann die Verwaltungsgerichte sich beim Abbügeln weiterer Klagen nun *überhaupt* keine Blössen mehr geben müssten wie bisher, und nur noch Eineinhalb-Zeiler als Urteile abzuliefern brauchten.

Wenn man hingegen gleich auch die (letztlich sicher nicht auszuschliessende) obige Möglichkeit in Betracht zieht, dass das BVerfG in wesentlichen Punkten im Sinne des ÖRR spurt, wäre es doch für ein dann anstehendes Beschreiten der Ebene der EU-Gerichtsbarkeit das Beste, auf so viele Verfahren wie möglich verweisen zu können, die die in weitestmöglichem Umfang erfolgende & erfolgte frisierte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte i. S. »Rundfunkbeitrag« - und damit die Kollision deutscher Rechsprechung mit europäisch-rechtsstaatlichen Grundsätzen auf breitester Front und in größtem Umfang - zu belegen imstande wären?

Halb OT: Man besehe sich doch im Vergleich die Tatsache, dass der Europarat seit inzwischen über dreissig Jahren von der Bundesrepublik Deutschland verlangt, dass diese endlich die rechtsstaatsgemässe Gewaltenteilung vollständig einzuführen habe, statt sich weiter an das Relikt aus der Nazizeit in Gestalt der Unterwerfung der Justiz unter jeweilige ministerielle politische Vorgaben zu klammern. Was ist da bis heute passiert? Gar nichts. Was wohl ganz wesentlich auch damit zu tun haben dürfte, dass es viel zuwenige belegbare Präzedenzfälle gegeben hat, anhand derer dieser Staat genötigt gewesen wäre, sich auf europäischer gerichtlicher Ebene für die notorische eklatante Missachtung eines elementaren rechtssaatlichen Grundsatzes zu verantworten.

Wo kein Kläger, da kein Richter - das dürfte letztlich auch auf europäischer Ebene gelten, beziehungsweise sich von der hiesigen subalternen verwaltungsgerichtlichen Ebene bis dorthin umso mehr fortpflanzen, je weniger Klagen es gibt bzw. gegeben hat.


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Re: neue Klage - neues Glück
#8: 26. August 2017, 16:43
Meines Wissens muss der Klageweg vollständig beschritten worden sein bevor eine Klage beim BVerfG eingereicht werden kann.
Davon abgesehen halte ich es für sinnvoll möglichst viel Verwaltungsaufwand zu generieren.
Darüberhinaus kann der Beitragsservice seine Forderungen nicht geltend machen, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
Das ganze läuft jetzt seit 2014 ...


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Re: neue Klage - neues Glück
#9: 31. August 2017, 21:03
Die Klage vor dem VG bringt auch einen Zeitgewinn, denn so "wichtig" sind die Verfahren zum Rundfunkbeitrag den Gerichten nicht, da wandert die Klageschrift gerne mal weiter nach unten im Stapel...


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Re: neue Klage - neues Glück
#10: 01. September 2017, 00:33
Hallo!

Theorettisch auch schöne Grüße an eine fiktive Person XY!

Person XY könnte auch versuchen, sich an den Zug anzuhängen: für ihr Bundesland die Argumente in Sachen EU-Recht formulieren, eine Vorlage am EuGH fordern, und als Zuckerbrot dem Gericht anbieten, bis zur Entscheidung des EuGH auszusetzen, da eine weitere Vorlage keinen zusätzlichen Erkenntnisse bringt.

MfG
Michael


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Re: neue Klage - neues Glück
#11: 06. September 2017, 19:41
Also, hier in Hamburg kenne ich jemanden, nennen wir ihn … äh … „Anton“ (Person A), der hat alle Schreiben der GEZ und des Beitragsservice immer schön ungeöffnet auf einen Stapel gelegt und nicht gezahlt. Nur wenn der Gerichtsvollzieher kam, wurde der geforderte Betrag gezahlt, den er haben wollte (= passiver Widerstand).

Am 30.08.2017 hat Anton nun eine Kontopfändung über mehr als 1000,– EUR bekommen. Und die Finanzbehörde deklariert interessanterweise die Forderung als eigene Forderung. Möglicherweise hat sie die Forderung gekauft.

Die oben behauptete „Aussetzung der Vollstreckung“ kann also nicht stimmen. Oder? Wenn ein Beleg dazu gewünscht wird, könnte ich den beschaffen.

(Wozu muss man sich als Nicht-Bot verifizieren, wenn man als überprüfter und angemeldeter Nutzer schreibt?!? Ist das nicht irgendwie wiedersinnig?)


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Re: neue Klage - neues Glück
#12: 06. September 2017, 19:49
@Sand im Getriebe
Anton könnte auch Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht einlegen.
Das geht auf jeden hoheitlichen Akt, wie z.B. auch Pfändung  und weil der Rechtsweg ja erschöpft ist direkt an das BVerfG:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140


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Re: neue Klage - neues Glück
#13: 06. September 2017, 20:29
Das sollte man Anton mal vorschlagen. Gute Idee. :-)


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Re: neue Klage - neues Glück
#14: 06. September 2017, 22:48
Soweit ich weiß, hat es schon Versuche gegeben mit religiösen Überzeugungen vor Gericht zu punkten.

XY hat seine erste Klage damals im wesentlichen wie folgt begründet:

• Der Rundfunkbeitrag verletzt das nach Art. 4 GG garantierte Recht freier Religionsausübung. XY möchte die Verleugnung und Herabwürdigung christlicher Werte nicht durch seinen Rundfunkbeitrag unterstützen!

Ich halte das für ziemlich aussichtslos. Es dürfte dir schon schwer fallen nachzuweisen, dass du eine "Verleugnung und Herabwürdigung christlicher Werte" durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags unterstützt. Mehr als eine relativ extreme, persönliche Meinung ist das sicher nicht nur aus Sicht der Gerichte nicht. Mir z. B. ist viel zu viel christliches "Brimborium" im ÖR-Rundfunk, das Wort zum Sonntag, Messen etc. Was ist mit Muslimen, Buddisten, Hinduisten, Schamanen und zig anderen Bekenntnissen, bis hin zu denen die an ein fliegendes Spaghettimonster glauben wollen? Wieso darf man via Fernsehen und Hörfunk meinen Intellekt mit religiösen Vorstellungen, wie sie z, B. im "Wort zum Sonntag" geäußert werden, beleidigen? Hätte ich da nicht auch ein Abwehrrecht? Du siehst vermutlich, auf welch "vermintem" Terrain du dich bewegen wirst.

Ich würde daher zumindest diesen Punkt nicht in den Mittelpunkt stellen, selbst wenn es dir eine Herzensangelegenheit ist. Eher mit dem ziemlich gut belegbaren Punkt der Steuer starten, die anderen verfassungsrechtlich zumindest fragwürdigen Themen danach und ggf. als quasi Tüpfelchen deine Bedenken vorbringen, nämlich mit der Finanzierung des Rundfunks gegen deine religiösen Überzeugungen zu handeln, das Gegenteil von dem zu finanzieren, von dem du überzeugt bist.

Unabhängig vom Weg, erst VG oder gleich BVerfG, solltest du dich klar und pragmatisch auf das Ziel konzentrieren, dass du erreichen willst. Dercdurekte Weg ist eben nicht immer auch der geeignetste. Geht es also darum als christlicher Bannerträger zu glänzen und damit wahrscheinlich unter zu gehen, oder darum wenigstens die Chance zu wahren das, was du offenbar stark ablehnst, nicht finanzieren zu müssen? Wobei man bedenken muss, dass es bis heute niemandem gelungen ist ein Gericht von der Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitrags zu überzeugen. Man sollte also seine Erwartungen nicht zu hoch schrauben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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