Vorab in Kurzform, dies ist
nur eine Mahnung! also erstmal streßfrei durchatmen.

Dann überlegen, will ich boykottieren d.h. nicht bezahlen, mir etwas Mühe und Arbeit machen oder nicht.
Wenn man sich keine Mühe und Arbeit machen, keine Gerichtsvollziehergebühren und keinen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis sammeln möchte, dann wäre anzuraten in den nächsten Tagen den Betrag in der Mahnung zu bezahlen. Dieser Entschluss bleibt jedem selbst überlassen und richtet sich nach der Verantwortung, die er gegenüber sich und seiner Familie hat.
Es sind zwar weitere Boykott-Schritte an dieser Stelle möglich, die aber einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis möglicherweise
nicht verhindern. Dies geschieht aber erst nach der "Einladung" des Gerichtsvollziehers.
Auch nach der Bezahlung...sollte dann noch Platz für etwas Mühe oder Arbeit sein, dann könnte man versuchen Widerspruch gegen die Festsetzungsbescheide einzulegen und auf einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid bestehen, um damit eine Klage einreichen zu können...soviel in Kurzform...ein Besuch eines Runden Tisches in deiner Nähe wäre von Vorteil.