Nachdem Person A berufsbedingt zuerst eine Zweitwohnung in Dortmund hatte, wurde der Hauptwohnsitz zwischenzeitlich nach Bochum verlegt.
In Niedersachsen wurde Klage eingereicht, die derzeit ruht. Hier wurde im Vorfeld auf alle eingegangen Schreiben mit Relevanz entsprechend geantwortet. Soweit so gut...
Am 01.03.17 erreichte Person A eine "Förmliche Zustellung" des WDR mit erstaunlichem Inhalt
Enthalten war ein augescheinlich zerknüllter Festsetzungsbescheid, datiert auf den 03.07.2017. Es handelt sich um die erste jemals zugegangene Post hinischtlich der Rundfunkgebühren in NRW, vorher ist nix angekommen. Nun gut dachte sich Person A, Frist zum Widerspruch einhalten und das gewohnte Spiel angehen.
Heute nun eine unerfeuliche Überraschung seitens der Stadt Bochum... Frist bis zur Zahlung ist der 23.08.17, andernfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen!
Person A hat gleich mal aus Neugier zum Hörer gegriffen und tatsächlich jemanden erreicht, hier der Inhalt:
- wir prüfen die Richtigkeit der Forderungen nicht
- wir kennen den Inhalt der Forderungen nicht
- wir wissen nicht welche Art von Post (z.B. Mahnungen) im Vorfeld ergangen ist
- Sie müssen sich an den WDR wenden
- ich richte Ihnen eine weitere Frist zur Klärung mit dem WDR bis zum 25.09.2017 ein
Das is ja mal echt lustig
. So wie der Bescheid aussieht, lag der irgendwo im Altpapier und wurde dann per förmlicher Zustellung dann doch noch zugestellt. Der Bescheid ist auf den 03.07.2017 datiert, nachgewiesener Zugang am 01.08.2017. Und kommt nach 8 Tagen die Post der Stadt Bochum hinsichtlich der bevorstehenden Zwangsvollstreckung.
Person A wird nun
1a. Schreiben an den WDR mit der Aufforderung das Vollstreckungsverfahren zurück zu nehmen
1b. den Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an den WDR richten
2. ein Schreiben an die Stadt Bochum senden.
Zu 2. hat Person A folgenden Gedankengang: Hinweis auf 1.2.2.4 VV VwVG NRW-> keine Mahnung zugegangen.
Stellt sich jedoch die Frage, ob der Festsetzungsbescheid als Mahnung zu betrachten ist.
Wenn dem so ist, wie sehen alternative Handlungsmöglichkeiten aus?