Archiv > Pressemeldungen Juli 2017
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
volkuhl:
Eicher Zitat ab 02:15:00
--- Zitat ---... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
--- Ende Zitat ---
DAS ist wahrscheinlich nicht einmal gelogen! Dieses Rhetorik-Genie sagt ja nicht, wer "jemand" ist. Der erste "jemand" dürften die Meldeämter sein, der zweite und dritte jemand, der oder die Verstorbene.
Wenn das anders wäre, wüssten wir ja nun, was zu tun ist... >:D
seppl:
Das Rhetorik-Genie spricht aber von "Briefen"! Nicht von Datensätzen. Daher könnten wir ja tun, was wir zu wissen glauben... ::)
marga:
Alsoooooo, wenn nach Zitat von:
--- Zitat von: Tereza am 29. Juli 2017, 14:00 ---Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Zuname, Familienstand, Sterbetag ...)
--- Ende Zitat ---
Das EMA die Daten des Sterbefalls übermittelt und nach Zitat von:
--- Zitat von: Philosoph am 29. Juli 2017, 13:59 ---Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.
--- Ende Zitat ---
Dann weiß der BS zu diesem Zeitpunkt, dass die Person zwar gestorben ist, aber bucht weiterhin noch Zwangsrundfunkbeitrag vom Konto des Verstorbenen ab?
Doch nur, wenn das Konto nicht gekündigt wird, weil ein Konto eines „Toten“ nicht von einer Bank gepflegt werden kann und ein eventueller Kontonachfolger die Abbuchungen des BS nicht bemerkt?
Der BS verhält sich damit gesetzeswidrig. Er müsste die Abbuchungen sofort selbständig einstellen und den Zwangsrundfunkbeitragszahler (Beitragsnummer ist ja bekannt) schriftlich davon in Kenntnis setzen. Aber was soll´s. Er ist ja nicht rechtsfähig. +++ ::) :-[ :o
drboe:
Dass der BS den Wegfall von sogn. Beitragszahlern infolge eines Todesfalls automatisiert hat, bezweifle ich. Nach dem Tod einer Tante hat der BS 3 Monate (!) nach dem Todesfall versucht für das nächste Quartal abzubuchen. Da das Konto längst gelöscht war, ist das schief gegangen und die Bank hat uns davon in Kenntnis gesetzt, dass wir wohl vergessen hätten den BS vom Ableben der Tante zu informieren.
Fazit: automatische Zwangsanmeldung: ja, automatische Abmeldung im Todesfall: eher nicht. Ist auch klar: der ÖR-Rundfunk hat eben ein einnehmendes Wesen.
M. Boettcher
seppl:
Es ist natürlich auch zu überprüfen, ob das EMA über den Todesfall informiert wurde. Dort können ja auch nur bekannte Änderungen automatisiert an den BS weitergegeben werden.
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