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SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
ChrisLPZ:
Aufwachen Podcast, 28.07.2017
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice
Stefan Schulz / Tilo Jung
Bildquelle: YouTube-Screenshot
Video auf YouTube (Direkverlinkung zu 2:11:18, Dauer ca. 45 min)
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=7878
Anmerkung:
Viel Spaß beim Auseinandernehmen der Aussagen Hermann Eichers ;D
Danke an Uwe für den Hinweis
seppl:
Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.
Eicher Zitat ab 02:15:00
--- Zitat ---... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
--- Ende Zitat ---
marga:
--- Zitat von: seppl am 29. Juli 2017, 12:03 ---Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.
--- Ende Zitat ---
Hallooooooo, wie geht das denn?
Der BS bekommt einen Brief von „Irgendjemand“ der behauptet, da ist jemand abzumelden, wegen „Ablebens“?
Das kann dann nur so geschehen, dass die EMA beim „Ableben“ einer Person schon direkt den BS unterrichtet, vielleicht sogar mit einem „Algorithmus“? Deshalb kein Sachbearbeiter mehr?
Nur so, ist die Aussage des angestellten Rechtsberaters des SWR zu verstehen oder? +++ >:D
Philosoph:
--- Zitat von: seppl am 29. Juli 2017, 12:03 ---Interessanter Punkt war für mich, dass Abmeldungen wegen Todes beim Beitragsservice vollautomatisch erfolgen.
Eicher Zitat ab 02:15:00
--- Zitat ---... Weil, es gibt Briefe, die komplett im automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Also, nehmen Sie an, es schreibt uns jemand, da ist jemand verstorben und es ist jemand abzumelden. Das ist ein komplett automatisierter Vorgang, der wird praktisch von keinem Sachbearbeiter mehr in die Hand genommen. ...
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.
Tereza:
Aus einem Schreiben der Datenschutzbeauftragten (bzw. des -referenten) beim BeiS von ARD.ZDF.D*Radio vom 10.04.2017 an Person A:
--- Zitat ---Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten der Meldebehörden an die zuständige Rundfunkanstalt bzw. an den Beitragsservice findet sich jeweils in den Meldegesetzen bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder. Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Zuname, Familienstand, Sterbetag ...)
--- Ende Zitat ---
Person A geht davon aus, dass diese Übermittlung proaktiv durch die Meldebehörden an die LRAen bzw. den BeiS erfolgt.
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