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SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
pinguin:
--- Zitat von: marga am 29. Juli 2017, 15:19 --- und den Zwangsrundfunkbeitragszahler (Beitragsnummer ist ja bekannt) schriftlich davon in Kenntnis setzen.
--- Ende Zitat ---
Wen will der BS denn in diesem Falle in Kenntnis setzen? Den Erben? Und wenn er nun keine hat?
Wenn auch ot:
@Besucher
--- Zitat ---ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)]
--- Ende Zitat ---
Stop; der Zar ist im Kaiserrang, der Fürst nimmer, weil an 4. Stelle von unten. Nur der Kurfürst, also der, der den König oder Kaiser wählen darf, ist höher und an 5. Stelle von oben. Die Kurwürde bekäme der, um den es hier geht, allerdings nie, denn dazu gehört Loyalität zu jenem, der die Kurwürde verleiht.
Anschaulich bei Wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Adelstitel
Besucher:
Dass der Zar im Kaiserrang steht...
--- Zitat von: pinguin am 29. Juli 2017, 20:38 ---Wenn auch ot:
@Besucher
--- Zitat ---ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)]
--- Ende Zitat ---
Stop; der Zar ist im Kaiserrang, der Fürst nimmer, weil an 4. Stelle von unten. Nur der Kurfürst, also der, der den König oder Kaiser wählen darf, ist höher und an 5. Stelle von oben. Die Kurwürde bekäme der, um den es hier geht, allerdings nie, denn dazu gehört Loyalität zu jenem, der die Kurwürde verleiht.
...
--- Ende Zitat ---
..., hatte Besucher auch selbst irgendwie noch im Hinterkopf. Ändert ja aber nichts an der offiziellen Bezeichnung als Justizaren mit denen der ÖRR seine Rechtshiwis versieht, der sich dann offensichtlich auch noch anmasst, seine Chargen widerrechtlich in den Kaiserrang zu erheben. Immerhin ist damit jetzt absolut plausibel erklärt, wieso der deutsche ÖRR so derart penetrant machen kann, was er will, weshalb allergrößtenteils die deutschen Gerichte bislang jedenfalls mit derart überbordender Begeisterung öffentlich nach dessen Pfeife tanzen, alle kleinen Stadtkassen-Fuzzies tw. ja sogar auch noch vorauseilend erpicht sind, den Herrschaften zu Gefallen zu sein etc. pp.
Damit hätten wir ja dann sogar noch einen weiteren Skandal beim ÖRR aufgedeckt, gegen den auf oberster Ebene vorzugehen wäre :->.
FuerstBerg:
--- Zitat von: Besucher am 29. Juli 2017, 16:27 ---In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?
--- Ende Zitat ---
Das mit der Behörde finde ich nicht so unwichtig. Der Begriff wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert und ist insgesamt schwammig: https://openjur.de/u/864208.html Gründe, 26.
Einige Aussagen:
Das ZDF will bei der Champions League nicht mehr mitbieten, das „jüngere“ Publikum geht weg. Es gibt Diskussionen im Internet darauf, wieso man den Rundfunkbeitrag noch zahlen soll (ich gehe davon aus, daß wir hier nicht mit gemeint sind). Ohne Massengeschmack Champions League kann das ZDF kein „junges“ Publikum erreichen. Versagen des Unternehmens ZDF. Das ZDF muß reformiert werden, wenn das nicht geht, muß es abgewickelt werden.
Der örR hat nie den Auftrag erhalten, ein Fernsehprogramm für die Jugend zu gestalten (nehme ich jetzt einfach mal so hin, wir alle wissen, wie der Hase läuft). Vom Angebot funk war er anfangs nicht so begeistert. Im Endeffekt sagt er: Der örR kann die Jugend nicht mehr vor dem Fernseher versammeln, es ist daher unnötig, ein lineares Programm für die Jugend zu gestalten (ist ein „Programm“ nicht linear ist es weder Rundfunk noch rundfunkähnlich) – Der Kernauftrag ist irrelevant geworden, ein Bemühen, jüngeres Publikum dafür zu begeistern wird aufgegeben. Machen wir für die folgende Generation halt keinen Rundfunk mehr, sondern mischen auf anderen Medien mit.
Als gelegentlicher Festival-Besucher sehe ich sehr viel Jugend im Publikum. Bands, deren Mitglieder im Durchschnitt 50 (Sodom) oder 60 (Motörhead) sind, können 18jährige begeistern (Motörhead habe ich bei einem Konzert besucht, Publikum: 6 bis 80 Jahre). Konzerte laufen linear ab, Linearität kann also nicht das Problem sein. Fußball läuft auch linear ab, wird im Fernsehen angeschaut, obwohl die Stadion-Atmosphäre fehlt – seit drei Tagen ungeduschte und unrasierte Jugendliche bis Fast-Rentner beim Festival dürften auch nicht ausschlaggebend sein. Auf Quoten wird geschielt. Wenn RTL2 mit DokuSoaps die Jugend vor der Glotze versammelt, kann man das übernehmen. Das heißt jetzt ausdrücklich nicht, das Format DokuSoap zu übernehmen, sondern überlegen, ob man niveauvollere Formate nicht ähnlich präsentieren kann. Ich selber sehe eine Besprechung mit vorangehender Inhaltsangabe von etwas, das ich vor 5 Minuten gesehen und verstanden habe, als intelektuelle Beleidigung an, aber wenn die Jugend das braucht, weil der Fernseher nur nebenbei läuft – bitte. Fällt die Wohnungssteuer, kann ich ja aussteigen und Niveau im Internet suchen.
„Warum sieht Phoenix aus wie vor 10 Jahren?“ – „Selbstkritik ist in der ARD nicht gerne gesehen.“ – Beginn von Reformationen oder Änderungen ist Selbstkritik. Im Bereich Rundfunk wird es also bleiben, wie es ist. Die ARD zeigt sich selbst als reformunwillig. Altert der ARD das Publikum weg, bleibt nur die Abwicklung.
Bei 10% Beitragsrückstände argumentiert Eicher, daß lt. einem Schuldenatlas 10% der Bevölkerung finanzielle Probleme haben. Soweit stimmt das, allerdings geht der Schuldneratlas von Personen und Haushalten aus, nicht von Wohnungen. Ließe sich aber dennoch einfach vergleichen: https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/schuldneratlas/Analyse_SchuldnerAtlas_2016.pdf – ab Seite 67 findet man Karten mit Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten. Vergleichbare Karten müsste der Beitragsservice liefern können, die Software dafür wird der BS wahrscheinlich sowieso haben.
Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zufrieden geben.
Die private Geräteabgabe bei DVB-T2 ist von vorneweg zum Scheitern verurteilt. Nicht, weil es eine Geräte-Abgabe ist, bei der ich mit den drei Fernsehern (Wohnzimmer, Schlafzimmer und Arbeitsplatz) Probleme bekomme (Auf Arbeit ist ein Radio in Ordnung, aber ein Fernseher? Wo lebt der Mann? Auf Arbeit reicht ein privates Dudelfunk-Programm aus, braucht kein öffentlich-rechtliches Nieveau, ich arbeite ja, und kann Puccini deshalb nicht folgen!). Sondern einfach deshalb, weil DVB-T mit DVB-C und DVB-S starke Konkurrenten hat, bei denen privat nicht verschlüsselt wird – auch deshalb, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Lust zu hatte.
tigga:
--- Zitat von: FuerstBerg am 30. Juli 2017, 01:07 ---Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zurfrieden geben.
--- Ende Zitat ---
Die Rechnung stimmt so nicht. Es müssen alle unter 18-jährige herausgerechnet werden. Wenn man ausschließlich von der Anzahl der Erwerbstätigen ausgeht (Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitsmarkt-zahl-der-erwerbstaetigen-in-deutschland-erreicht-rekordstand-a-1128220.html), so muss dort der Beitrag um knapp das Doppelte erhöht werden:
8.190.000.000 € ÷ 43.500.000 Erwerbstätige ÷ 12 Monate = 15,69 €
Erwerbstätige deswegen, weil sich die anderen entweder befreien lassen können (Hartz4, Bafög) oder nicht zahlungs-/geschäftsfähig(?) sind (unter 18jährige). Was mit Rentnern passiert, das ist mir auch zu hoch. Womöglich Befreiung aufgrund geringen Einkommens (Härtefall).
Wenn man sich nur auf die stürzt, die wirklich konsumieren, dann sieht es dort ganz düster aus. Wenn man davon ausgeht, dass die Sendungen parallel liefen (Den „Brennpunkt: Diesel am Ende“ im Ersten verfolgten 3,01 Mio., das „ZDF spezial: Ausgebremst! Fahrverbot für Diesel“ wählten 2,69 Mio. (12,1% und 13,9%)) (Quelle: http://meedia.de/2017/07/29/rtl-show-keep-it-in-the-family-endet-nur-knapp-zweistellig-erfolg-fuer-ndr-talkshow-jubilaeum-zdf-krimis-holen-tagessieg/):
8.190.000.000 € ÷ (3.010.000 + 2.690.000) ÷ 12 Monate = 119,74 € pro Monat
Profät Di Abolo:
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!
GIM "Der Hauptmann von Köpenick" ist tatsächlich der
Terminator von Köln!!!!
Hervorragend! Der Beweis wurde vom Vater des Rundfunkbeitrages erbracht!
DAAAANKESCHÖN!!!
Willkommen im Zeitalter des vollautomatisierten elektronischem Verwaltungsverfahrens!!!!
Link, Regelungsbedarf und rechtliche Grenzen elektronischer vollautomatisierter Verwaltungsverfahren:
http://www.foev-speyer.de/de/forschung/digitalisierung/daten%C2%ADgestuetzte-erfuellung-oeffentlicher-aufgaben/verwaltungsverfahren.php
Wo Maschinen die menschliche Willensbildung beim Erlass von "Verwaltungsakten" und jetzt auch Vollstreckungsersuchen ersetzen!!!!! Hmmm... falsch! Volltreckungserforschungsersuchen!!!!
Schließlich ist die Verwaltungsvollstreckungsbehörde die erste Stelle, bei der MENSCHEN den Sachverhalt nachprüfen!!!! Hurra! Die Amtsaufklärungsvollstreckungshilfe!!!! Schließlich haben sich ja zig Tausende (wir fangen mal klein an bei den 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen) nicht gemeldet! Kann Maschine ja mal machen! Die Verwaltungsvollstreckungsbehörden werden das schon aufklären! Erntehelfer verzogen? Doppelte Anmeldung? Das wird durch Amtshilfe schon geklärt! "Wer braucht schon einen GEZ-Beauftragungsdienst?" sagt sich die Maschine. Das machen jetzt die Vollstreckungsbehörden!
Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und
der Persönlichkeitsschutz, NVwZ, link:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf
Siehe, Seite 3:
II. Unionsrechtliche Vorgaben für vollautomatisierte Verfahren
Und noch: Eine Maschine kann kein Ermessen ausüben!!!!
--- Zitat ---Der vollautomatisierte Verwaltungsakt kann nur zum Einsatz kommen, wenn das Gesetz dies vorsieht. Das sollte nur in hierfür geeigneten Materien der Massenverwaltung und zudem nur im Bereich der gesetzlich gebundenen Verwaltung geschehen; eine Maschine kann kein Ermessen ausüben.
--- Ende Zitat ---
Diese beiden Sätze stammen von Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
Herzlichen Glückwunsch!
Seite 6! Neue Entwicklungen im deutschen Verwaltungsverfahrens-
und -prozessrecht, Link:
http://www.bverwg.de/medien/pdf/rede_20160401_VortragTaiwan_neue%20Entwicklungen.pdf
Und noch zum Schluss! § 35 a VwVfG!!!!
http://www.buzer.de/gesetz/1586/a203419.htm
--- Zitat ---§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
--- Ende Zitat ---
Text in der Fassung des Artikels 20 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens G. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1679 m.W.v. 1. Januar 2017
Herzlichen Glückwunsch ARD ZDF Deutschlandradio BeitraXservice!!!!
Jahrelanges illegales vollautomatisches elektronisches "staatsfernes Verwaltungsverfahren"!
Rein fiktiv:
Huhuhu VG ´s! Ihr kriegt Post!!!
... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...
--- Zitat ---Es wird insofern darauf hingewiesen, dass die Unterschrift nicht deshalb fehlt, weil es sich um einen elektronischen "Verwaltungsakt" handelt, sondern deshalb weil es sich um einen vollautomatischen "Verwaltungakt" handelt. Maschinen sind bislang gesetzlich nicht befugt "Bescheide" zu "unterzeichnen".
--- Ende Zitat ---
Sind hier Anwälte anwesend? Tausende Fälle des sicheren OBSIEGENS!
Wie kann Mensch, ähh Maschine nur so dämlich sein!!!!!
:)
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