@azdb-opfer: man muss m. E. erst einmal klären, was ein als "nicht-rechtsfähig" bezeichnetes Unternehmen auszeichnet, was es kann/darf und was nicht. Ich bin kein Jurist, aber nicht-rechtsfähig zu sein heißt zunächst wohl, dass man (als Person oder Firma) nicht Träger von Rechten und Pflichten ist. Das trifft z. B. auf alle Tiere zu, die z. B. nicht vor Gericht klagen oder Verträge schließen können. Bezogen auf juristische Personen scheint das nun nicht zu bedeuten, dass man keine Verträge schließen oder Aufgaben/Pflichten übernehmen kann. Aber das Unternehmen haftet nicht für das, was "es" tut. Die Haftung geht m. W. über auf die Personen, die in diesem Unternehmen tätig sind bzw. deren Gesellschafter. Da der BS nicht rechtsfähig ist, würden der Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter für Handlungen des BS haften. Haften letztere: einer der Gesellschafter ist die ARD, die selbst wiederum nicht rechtsfähig ist. Damit würde dann vermutlich deren Vorsitzende/r persönlich haften, und wenn die/der auf Grund vertraglicher Regelungen/Satzungen davon befreit ist, die Rundfunkanstalten, die Mitglied in dem ARD genannten "Verein" sind. Die Letztgenannten immerhin sind rechtsfähig.
Im BGB findet man noch
§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Gesellschaft bezeichnet hierbei wohl die GbR. Man findet, dass der BS eine GbR ist. Um längere Zitate zu vermeiden hier ein Link zur Wikipedia zum Thema GbR:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_(Deutschland)
Konsequenzen z. B. bezüglich des Handelns, der Haftung, sowie möglicher Widersprüche dieser Konstruktion bezüglich Rechte/Pflichten/Haftung kann ich nicht untersuchen, da mir das entsprechende Wissen fehlt. Unter Umständen ist das, was der BS kann/darf und was nicht komplexer als man es sich vorstellt. Eines aber ist er sicher nicht: eine Behörde, was hier ja schon öfters Gegenstand von Diskussionen war. Eine GbR ist
nie Behörde. Im Gegenteil gilt für dieses Unternehmen BGB, Handelsrecht, was auch immer, aber sicher nicht öffentliches Recht. Ich bezweifle auch, dass ein Mitarbeiter des BS zugleich Mitarbeiter einer LRA sein kann, weil das die Konstruktion m. E. nicht hergibt. Aber wie schon gesagt: ich bin kein Jurist.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.