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Autor Thema: generelle Frage zum Ablauf - nach erster Klage ein Endloskreislauf?  (Gelesen 1907 mal)

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  • Beiträge: 41
Person A ist sich nicht sicher ob dies ein Beitrag hier wert ist, lässt aber ausrichten das er einfach mal so frech ist und es probiert.
Person A ist sich nicht schlüssig wie der gesamte Kreislauf der Verfahrensstruktur aussieht.

Postwurfsendungen mit Mahnungen - Festsetzungsbescheid - Widerspruch - Klage
Nach einiger Zeit (ca. 2 Jahre) beginnt das Spiel von vorne. Es könnte also sein das sich bei Person A und Person Z alle paar Monate einige Schreiben ansammeln. Person A geht einfach mal davon aus, dass dies der normale Weg ist. Man muss jedesmal neu Klage einreichen, jedes Mal neu Gerichtskosten zahlen, und sich wohl jedesmal mit GV herumschlagen.

Das eine bestehende Klage allerdings nicht überwiegt und erneut herangezogen werden kann erscheint mir suspekt.
Dies scheint aber zutreffend im Sinne des ÖR zu sein.

Bitte um kurze Erläuterung über den Aufwand der auf eine rein fiktive Person mit einer bereits rein fiktiven Klage zukommen kann bzw. wird.



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  • Beiträge: 883
Eine fiktive Person, bei der der zeitliche Ablauf ähnlich gewesen sein könnte, würde möglichst viele Bescheide in einer Klage zusammenfassen lassen. Damit wäre es hypothetisch durchaus möglich sich seit 2013 noch immer erfolgreich jedweder Enteignung zu entziehen ohne für jeden Bescheid einzeln vor Gericht zu rennen. Die Kosten-Nutzen-Rechnung hängt ein Bisschen daran, ob man am Ende gewinnt oder verliert.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Wahrheit am Ende siegen wird und nicht das Schindluder. Dann ist der Endloskreislauf durchbrochen.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

f

faust

... dochdoch, es läuft auf diesen absurden Ringelpietz  (#) hinaus, solange bis in Karlsruhe oder Brüssel jemand gewaltig auf den Tisch haut.

Der "Rechtsweg" ist ein Holzweg  :police: :police: :police:, weil im Traum niemand damit gerechnet hat, dass hier so eine Welle  >:D losbrechen könnte.
Alternativ wäre die Frage "Verfassungsbeschwerde wegen erschöpftem Rechtsweg/einheitlicher Rechtsprechung" zu prüfen -> wird an anderer Stelle dieses Forums ausführlich diskutiert.


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n
  • Beiträge: 1.452
 Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, GV) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Der Trend geht zur Zweit- und Drittbeschwerde.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

Lev

  • Beiträge: 331
Frage an becks03:
Was war der damalige Einwand (Grund) deiner Klage? Wenn der nämlich ausgeräumt wurde, beginnt das Forderungsverlangen erneut.


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