4.5.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 119/1
Das bekommt jeder Bürger, damit er um seine EU-Rechte informiert ist, rechtzeitig aus Brüssel oder Straßburg in seinen Briefkasten gesteckt oder in Datenform per Mail zugestellt.
Artikel 99
Inkrafttreten und Anwendung
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Seit dem 24. Mai 2016 ist diese Verordnung in Kraft.
Verstöße gegen diese Verordnung werden lediglich noch nicht geahndet, weil
(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
Kann mir das jemand erklären, was dann der Hinweis heute, Stand heute 18.08.2017 für den Bürger für einen Nutzen haben soll, wenn der Bürger nur 1 Buchstaben auf ein Papier bringt, geschweige von möglichen Verstößen und Strafen schreibt oder spricht?
Für mich - Nutzlose Argumentation.Auch hat den Artikel 83 offenbar noch niemand wirklich verinnerlicht.
Artikel 83
Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
[...]
(2) Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a bis h und i verhängt. Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Betrag wird in jedem Einzelfall Folgendes gebührend berücksichtigt:
[...]
a)
Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung sowie der Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen und des Ausmaßes des von ihnen erlittenen Schadens;
[...]
e)
etwaige einschlägige frühere Verstöße des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters;
[...]
(4) Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:
[...]
(5) Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:
[...]
(6) Bei Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2 werden im Einklang mit Absatz 2 des vorliegenden Artikels Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
[...]
Maßgebend ist immer der Wortlaut des Originaldokumentes, wie oben verlinkt.
Verstöße gegen diese Verordnung werden bis zum Tage des In-Kraft-Tretens, (24.05.2016), dieser Verordnung rückwirkend mit geahndet, wenn ab dem Tage der Gültigkeit, (25.05.2018), weitere Verstöße nachgewiesen werden.
Schön, dass es jetzt Geldbußen gibt. Ich geh in die Kirche und bete einen Rosenkranz, damit ich dem Pfarrer, der Kirche meine Buse ableiste.
Das Problem denke ich, wurde mit dem Beispiel der Firma KommWis verdeutlicht. Der Bürger wendet sich an das EMA und konfrontiert diese Stelle mit seinem Datenschutzanliegen seiner persönlichen Daten. Im Hintergrund läuft die Verarbeitung von einem Dritten, von dem der Bürger nichts weis und Ihn auch nicht kennt. Jetzt lieber Bürger such mal den Verantwortlichen und dann such denjenigen der Dir als Bürger Recht anerkennt, hier liegt ein Verstoß vor. Aufgabe des Datenschutzbeauftragten des EMA. Der wird seinem Brötchengeber eine Strafe aufprummen?
Oder die Kontrollen und die Strafen die spricht dann die Polizei dein Freund und Helfer aus.
Vor 2 Wochen habe ich im Bürgeramt während eines Besuches angefragt, ob Sie wissen, dass eine neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft wäre - Dummes klotzen in den Raum der Mitarbeiterin - die dann eine andere Kollegin/Mitarbeiterin fragte - von dieser Person ein schreckhaftes erstaunen.
Ich hab noch von keinem einzigen Fall der Bestrafung, wegen des Verstoßes gegen den Datenschutz im privaten Bereich gehört und nicht gelesen. Dabei bin ich mir ganz sicher, dass ich mehr als jeder andere hier im Forum mich mit dem Thema nicht nur befasst, sondern praktisch den Fällen hinter her ging, was ich deshalb nachweisen kann, wieviel Rechte der Bürgers im Datenschutz in der Vergangenheit hatte. Was die Zukunft bringt wird man sehen.
Das ist genau das selbe, wenn hier Personen jeden Tag von der EU was daher leihern und sie selbst haben nicht den Mum, dass sie mit Ihrem klugen Wissen vorangehen und aufzeigen, wie man als Bürger ohne Geld und ohne Anwalt eine Klage bei dem EuGH in der Sache RF-Beitrag einbringt.
Das geht nämlich gar nicht - und schon bin ich der Meinung, werden mir von der EU meinen Grundrechte entzogen.
In Wirklichkeit wenn vielleicht mit Zähnknirschen dem GV, bezahlen diese Personen Ihren RF-Beitrag wie alle anderen auch.