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Autor Thema: Leere unfrankierte Umschläge als Massenfanpost?  (Gelesen 5875 mal)

H
  • Beiträge: 24
Person X hat kürzlich Online Anbieter für bedruckte Briefumschläge gesehen.
2000 bedruckte Briefumschläge kosten ungefähr 70€.

Mal angenommen Person X scant einen "Antwortbrief"-Umschlag vom Lieblingsverein der meisten Forenmitglieder ein, und lässt sich davon 2000 Stück erstellen.
Die Umschläge gelangen, zugeklebt und leer oder einem Stück Klopapier drin, nach und nach in die gelben Kästen der Post. Muss der Empfänger dann jedes mal 70 Cent Porto zahlen?

Bei 70€ Einsatz wären das 2000 Stück = 1400€ Porto >:D
Das entspräche 6-7 Jahren Mitgliedsbeiträge im Lieblingsverein (gemeint ist natürlich der Tischtennisverein Hinterposemuckel).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:12 von Bürger«

  • Beiträge: 3.234
Solche Aktionen würden mehr Wirkung erzielen, wenn die kostenlosen Formulare drin wären, die bei Banken, Einwohnermeldeämtern usw. ausliegen und die natürlich mit allem ausgefüllt werden, was verlangt wird. Molly Maus, Hauptstr. 11 in Hinterposemuckel (Trafohäuschen) ist beitragspflichtig, das muss gemeldet werden. So wie jedes Lebewesen, welches irgendwo wohnt oder schläft, angemeldet werden muss. Auch wenn es die Garage oder der Stromkasten ist, Anmelden ist gesetzlich vorgeschrieben. Jede Kakerlake muss denunziert werden, damit Ordnung herrscht.
Kostenlose Umschläge liegen oft den Werbeprospekten der Banken und Versicherungen bei, bedruckt mit "Freimachen, falls Marke zur Hand". Das ist kein Altpapier, sondern Wertstoff und eine Marke hat man nie zur Hand. Ob nun der Empfänger dafür zahlt oder nicht, ist eigentlich egal, das System soll an seiner Gier ersticken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:12 von Bürger«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hallo Hans Georg,

das verstehe ich, dass Du ihnen gerne zusetzen willst.
Tut mir leid, aber bei der "Massenfanpost" bin ich sehr skeptisch,
dass es überhaupt etwas bringen könnte.

Muss der Empfänger dann jedes mal 70 Cent Porto zahlen?

Bei 70€ Einsatz wären das 2000 Stück = 1400€ Porto >:D

Bei einem mitaufgedrucktem "Gebühr zahlt Empfänger"-Hinweis ist es sicher möglich,
dass sie die 70 Cent übernehmen.
Aber auf Mehrausgaben stehen sie ja, weil sie die als Anlass für
Rundfunkbeitragserhöhungs-Forderungen nehmen können.
So gesehen wird sie es wohl nicht besonders stören.
Finanzielle Schäden werden ja dann immer auf die Zahlschafe abgewälzt.

2000 bedruckte Briefumschläge kosten ungefähr 70€.

Meiner Meinung nach wäre es bspw. sinnvoller -wer denn 70 € einsetzen kann und will-,
eine (oder mehrere) von den ganzen Klagen, für die es bereits Spendenaufrufe gibt,
finanziell zu unterstützen.
Gerade in letzter Zeit sind viele Spendenmöglichkeiten auch hier im Forum

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:12 von Bürger«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Muss der Empfänger dann jedes mal 70 Cent Porto zahlen?

Vermutlich kaum. Firmen die ähnlich Spammern mit Postsendungen ihr Geld "verdienen" haben Volumenkontingente bei der Monopolpost. Label frei machen Post ist in einem Volumen inklusive.

Bisher schadet Aufklärung dem Lieblingsverein am meisten. Latent Unzufriedene gibt es massenweise und irgendwann ist der Tropfen der das Fass zum Überlaufen bringt erreicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:12 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

a

azdb-opfer

Person X hat kürzlich Online Anbieter für bedruckte Briefumschläge gesehen.
2000 bedruckte Briefumschläge kosten ungefähr 70€.

Verrät Person X die Quelle? Bei Flyeralarm kosten 2500 Stück fast 100 Euro.

Person E hat auch festgestellt, dass der Beitragsservice die Grundversorgung mit kostenlosen Rückumschlägen nach der Zwangsanmeldung eingestellt hat. Person E hatte diese Idee früher auch mal. Aber: was passiert, wenn der Druckdienstleister den Auftraggeber "verpetzt"? Dann folgt doch eine Abmahnung von der LRA?

Person E hat überlegt, einen Billiglaserdrucker zu kaufen und die Freiumschläge selbst herzustellen. Diese Lösung hat noch einen weiteren Vorteil: Man kann jederzeit auch eigene Briefumschläge bedrucken und muss nicht immer den Standarddrucker umrüsten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:12 von Bürger«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Geht auch preiswerter, aber aus o.g. Gründen würde ich es nicht empfehlen. Das ohne Vorratsdatenspeicherung völlig blinde BKA (Moderne Neuland-Ermittlungsmethoden: fassen sie den Täter vom Schreibtisch aus ohne den eigenen Ar... bewegen zu müssen.) könnte den Werbeaufdruck im Brief theoretisch durchaus lesen.



Aber die Idee hat etwas theatralisches. Da wir schon mit einem Bein im Rundfunkbeitragsknast sitzen, könnte man sich bei den regelmäßigen runden Tischen zum Falten von Briefumschlägen treffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:12 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.

Bei einem mitaufgedrucktem "Gebühr zahlt Empfänger"-Hinweis ist es sicher möglich,
dass sie die 70 Cent übernehmen.
Aber auf Mehrausgaben stehen sie ja, weil sie die als Anlass für
Rundfunkbeitragserhöhungs-Forderungen nehmen können.
So gesehen wird sie es wohl nicht besonders stören.
Finanzielle Schäden werden ja dann immer auf die Zahlschafe abgewälzt.
Markus

Es fragt sich allerdings schon, wie lange der Beitragsservice derartige Mehrausgaben noch rechtfertigen kann, nachdem dieses System ja als wirtschaftlich und verwaltungsvereinfachend beworben wurde. Wenn der BS auf Dauer mehr Kosten verursacht als vor 1.1.2013, dann ist das System aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr genug zu rechtfertigen, selbst nicht für die Politiker, die einfach ihre Scheuklappen nicht abnehmen wollen.
Das betrifft nicht nur ein Mehr an Verwaltungsvorgängen und damit ein Mehr an Sachbearbeitern, sondern ebenfalls ein Mehr an Verwaltungskosten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:12 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Wenn der BS auf Dauer mehr Kosten verursacht als vor 1.1.2013, dann ist das System aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr genug zu rechtfertigen, ...

Aufwendungen pro Teilnehmerkonto: 3,90 €
Zitat von: Geschäftsbericht Beitragsservice 2013 Seite 7 und Seite 41, https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
Aufwendungen pro Beitragszahlerkonto: 3,94 €
(bereinigt um Sondereffekte aus der Umstellung auf das neue Finanzierungsmodell)
2012: 3,86 € je Teilnehmerkonto.
Zitat von: Geschäftsbericht Beitragsservice 2014 Seite 7, https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf
Aufwendungen pro Beitragszahlerkonto: 3,83 €
(bereinigt um Sondereffekte aus der Umstellung auf das neue Finanzierungsmodell)

2011: 3,90 €
2012: 3,86 €
--------------------------
2013: 3,94 €
2014: 3,83 €

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:12 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

K
  • Beiträge: 2.239
Zitat
2011: 3,90 €
2012: 3,86 €
--------------------------
2013: 3,94 €
2014: 3,83 €

pro/je Teilnehmerkonto

aha. Verwaltungsvereinfachung:

Gehe direkt ins Gefängnis, gehe nicht über Los, ziehe keine 4000€ ein...

10 Teilnehmerkonten: 5,00 € pro Konto
100 Teilnehmerkonten: 4,50 € je Konto

Was eine - sorry für den Ausdruck - Verarsche !

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:13 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 710
Der Beitragsservice sucht wieder Informatiker für die Kontenverwaltung. Warum schleust sich da keiner rein und leakt ein bisschen?


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

q
  • Beiträge: 387
Sehr viel effizienter finde ich es, den gesamten Schriftverkehr nicht an den Beitragsservice zu senden, sondern persönliche adressiert an diejenige Person, die auch im juristischen Sinn der tatsächliche Vertreter des Beitragsgläubigers ist: den Intendanten / die Intendantin der jeweiligen LRA


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  • IP logged
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

G
  • Beiträge: 1.548
Sehr viel effizienter finde ich es, den gesamten Schriftverkehr nicht an den Beitragsservice zu senden, sondern persönliche adressiert an diejenige Person, die auch im juristischen Sinn der tatsächliche Vertreter des Beitragsgläubigers ist: den Intendanten / die Intendantin der jeweiligen LRA

Genau das ist der einzig richtige Empfänger des Schriftverkehrs.


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K
  • Beiträge: 2.239
 :laugh: 8)

....schon immer so gemacht !

Antworten kamen zwar nicht vom Intendanten - aber knapp darunter  ;)

In der Klage machen DIE sich gut !  >:D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Sorry, falscher Thread...   :-[


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Bayern

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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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