"Beitragsservice" (vormals GEZ) > RT Berlin
Runder Tisch Berlin Dachterr. RBB (2017): Verfassungsb. "funk"/Meldeabgleich
Bürger:
In Analogie zu den offiziellen (und öffentlichen!) Sitzungen des
rbb-Rundfunkrates
https://www.rbb-online.de/rundfunkrat/startseite/
--- Zitat ---Sitzungstermine
Sitzungen des rbb-Rundfunkrates 2017
Tagungsort: abwechselnd im Konferenzraum 311 des Sendezentrums Fernsehen / Potsdam und im Konferenzraum im 14. OG des Fernsehzentrums / Berlin um 16:00 Uhr.
23. Februar: Berlin
11. Mai: Potsdam
13. Juli: Potsdam
14. September: Potsdam
12. Oktober: Potsdam
07. Dezember: Berlin
--- Ende Zitat ---
könnte man dort auch offiziell Sitzungen des
rbb-Rundfunk"Beitrags"VerweigerungsRates
abhalten ;)
pjotre:
Naja, gewinnt ja vielleicht doch Form?
Wir machen formlos mit ein paar Personen rasch einen Test auf dem RBB-Dach, bitten sodann um Überlassung des Rundfunkrat-Konferenzraumes für den "Bürger-Demokratie-Rat RBB"
- nicht "...Verweigerer.,,", weil dann mit Hausrecht abgelehnt werden könnte -
- nicht "...Beitrag...", weil wir ja nicht die Einengung auf 1 Thema vorwerfen lassen wollen, sondern über jedes und alles reden können wollen.
Praktisch 100 % der Mitglieder des RBB-Rundfunkrats beziehen ihr Einkommen weitgehend oder vollständig aus Abgaben, sind also nicht staatsfern, sind also nicht verfassungskonform.
Das hatte ich Sommer 2016 Person für Person überprüft. Sofort über die Entsende-Organisation nachweisbar für 80 %. Die restlichen 20 % - Rechtsanwälte oder sonstwie zugewählt - , da dürfte Google helfen, es rasch auf 100 % zu komplettieren. Notfalls genügen ein paar Telefonate mit listigen Fragen für Wahrheitsfindung.
Demnach haben die Bürger dort keine Vertretung, haben also ein eigenständiges Gremiumsrecht.
Vergütung identisch mit der der Rundfunkratsmitglieder. Da können dann die besonders aktiven Berliner Vertreter des Forums sich im Forum als Team durch "Abstimmung" bestätigen lassen als Bürgerschafts-Vertreter. Endlich ein paar 1000 Euro pro Jahr für die Arbeit!
Bei Ablehnung durch RBB wirX Profät di Abolo 100 SeitiX Hinkelstein-TextiX für die Verfassungsbeschwerde mal eben aus dem ÄrmiX schütteln?
Schließlich muss dieser unverfroren vorsätzliche Verstoß gegen § 31 BVerfGG (= Umsetzungspflicht - hier "Staatsferne") ja zu irgendeiner Sanktion berechtigen.
(Siehe für NDR analog für Schleswig-Holstein: Die Partei-Aktivitäten CDU-SPD der beiden Vorsitzenden, die sich als "Vertreterinnen von gesellschaftlichen Gruppen" den Auflagen des BVergG "entziehen", obgleich sie SPD-/CDU-Aktive sind.
Die Stellvertreter-Frage für Bürger wurde dem BVerfG bereits in irgendeiner Weise vorgetragen.
Hier könnten wir konkretisieren.
Da das Bundesverfassungsgericht für Durchsetzung seiner Rechtsprechung nicht die Bundespolizei entsenden kann, wird es vielleicht diese Beschwerde prüfen?
Da es keine Rechtsgrundlage gibt, wäre auch keine "Erschöpfung des Rechtsweges" verlangbar?
Schließlich hat das Gericht schon entschieden und es geht nur noch um die Verletzung § 31 BVerfGG. Hierfür ist ein Sanktionsweg gesetzlich nicht definiert.
Praktische Aspekte
RBB: Zwar engeres Stadtgebiet, aber Berlin ist so weitläufig groß wie das Ruhrgebiet. U-Bahn, S-Bahn haben Stationen dort, aber dennoch, zeitaufwendig - rund 1 Std vom Berliner Halb-Osten, wo die anderen und "richtigen" Runden Tische tagen.
Die öffentliche "Radioeins Dachlounge" ist nur bis Jahresende vorhanden - wegen irgendeines RBB-Jubiläums.
Tische reservieren ist möglicherweise problematisch - möglicherweise dann Konsumpflicht, insoweit Preise von leichtem Luxus.
Im Sommer geht es auch und viel besser draußen und ohne Tische - viel Freiraum dort und Stufen usw. als Sitze
Parkplatz reichlich unmittelbar vor dem Haus.
Von dort unübersehbar ausgeschildert ist der Weg zum Eingang für die tägliche abendliche Dauerparty. Parkplätze in Berlin sind Mangelware, aber "den Seinen gibts der Herr im Schlaf" - vorauseilend dient die Politik unterwürfig ihren Medien-Auftragsdiensten.
FuerstBerg:
Weitere Forderungen:
* Die Befreiungsmöglichkeiten aufgrund sozialer Härten konkretisieren.
Zahlung trotz Nicht-Nutzung ist erstmal eine soziale Härte. Schüler, Studenten und Lehrlinge müssen von vorneweg befreit werden, Schulbestätigung und Ausbildungsvertrag müssen ausreichen.
Ähnliches bei Leuten, die auf die Meister-Schule gehen, Techniker machen, …
Arbeitslosigkeit sollte als soziale Härte angesehen werden. Dazu natürlich vereinfachte Nachweise, wenn jemand wirklich wenig verdient, ging früher ja auch.
* Abschaffung der „Dachmarke“ „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.
Die LRAs als selbstbetitelte Behörden müssen endlich unter ihrem richtigen Namen auftreten. Bürger und Quellen dürfen anonym auftreten, Behörden nicht.
* Klare Statistiken, auf wieviele Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt wurde und klare Angabe, wie lange es dauert, bis ein Widerspruch bearbeitet wird. Natürlich auch angegeben, ob der Widersprechende gegen den Rundfunkbeitrag an sich reklamiert – Schluß mit der Lüge, es würden ja nur einige wenige Klagen anliegen.
* Widersprüche, die länger als drei Monate nicht bearbeitet wurden, sind automatisch stattgegeben.
Widersprüche, deren Widerspruchsbescheid länger als drei Monate gedauert hat, müssen nachträglich stattgegeben werden.
* Bei Nicht-Anmelden muß der gesetzliche Weg eingeschlagen werden. Die „Direktanmeldung“ wird abgeschafft. Bisherige „Direktanmeldungen“ müssen gelöscht werden.
* Finanzierung durch Firmen überdenken.
Herr Sixt vermietet seine Autos an Leute, die sowieso schon den Beitrag bezahlen. Wieso werden Fahrzeuge von Auto-Verleihern doppelt bebeitragt?
In Firmen wird gearbeitet, nicht ferngesehen. Fernsehen und Im-Internet-Surfen sind Kündigungsgründe!
Wer im Büro Radio hört, kann nicht gleichzeitig zu Hause fernsehen.
Während der Autofahrt fernzusehen ist ein Verstoß gegen die StVO.
* Säumniszuschläge auf Festsetzungsbescheiden müssen zurückerstattet werden.
Der Festsetzungsbescheid ist die eigentliche Rechnung, alles andere vorher hat rechtlich keine Bewandtnis.
* Festsetzungsbescheide werden automatisch erstellt, Ansprechpartner der LRA sind selbstverständlich zu nennen.
Schluß mit den Datumsmanipulationen. Festsetzungsbescheide werden spätestens 1½ Monate, nachdem die Beitragspflicht festgestellt wird, versandt. Die bisherigen rückwirkenden Festsetzungsbescheide sind auf Antrag vollständig zurückzunehmen, bezahlte Rundfunkbeiträge vollständig und verzinst zurückzuerstatten.
* Verschlüsselter Rundfunk ist den Öffentlich-Rechtlichen für's Erste auf eigenen Wunsch wohl vom BVerfG verboten worden – nicht unser Problem. Internet ist aber kein Rundfunk, Zugangsbeschränkungen über Beitrags-Konto und Kennwort sind daher möglich. Optional eine freiwillige, zentrale Autentifizierungsinstanz, die gerne auch das Beitragskonto mit dem facebook-Account verknüpft. Beiträge, die frei auf YouTube, facebook & Co. verteilt werden, können keine Beitragspflicht bedeuten. Die Angebote von funk auf YouTube müssen ggf. Zugangsbeschränkungen bekommen. Es ist ein junges, internet-affines Publikum, das mit einer Anmeldung bei YouTube klar kommt. Alles Weitere ist Verhandlungssache mit YouTube.
* Deutschland ist eines der ersten Länder, das regelmäßiges Fernsehen angeboten hat. Es ist peinlich, daß man hier nicht zwischen Monitor und Rundfunkempfänger unterscheiden kann.
Das Argument, daß in vielen Händies UKW-Radios eingebaut sind, kann ich eigentlich auch nicht gelten lassen. Als in den 1970ern das Farbfernsehen eingeführt wurde, konnte man sich ja auch mit der Industrie einigen, daß in Deutschland Fernsehgeräte in PAL-Norm angeboten wurden.Das alles wird die Öffentlich-Rechtlichen einen Riesen-Batzen Geld kosten. Hier klar entgegentreten: Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag wurde zwischen Landesregierungen und LRAs ausgekungelt, die Parlamente haben im Eilverfahren und ohne Debatte mit Ja gestimmt.
Der Telemedien-Auftrag ist kein Auftrag der Landesparlamente oder der Bürger, er wurde auf Wunsch der Rundfunkanstalten mit aufgenommen! Auch jetzt will die ARD diesen Auftrag noch weiter ausdehnen.
Wenn ähnliche Pleiten in Zukunft vermieden werden wollen, nimmt man die Kritiker vielleicht einfach mit in die Kungel-Runden.
pjotre:
Dieses Thema / dieser Thread hat Gefahr, seine Thema-Klarheit zu verlieren.
Daran bin ich mit schuldig... Also - man muss klar unterscheiden:
- Die Organ-Gliederung des Systems reserviert dem Parlament und der Regierung das Recht der politischen Willensbildung.
- Die Verfassungsgerichte dürfen nicht "gestaltend" tätig werden, dürfen also nicht Gesetzgebungswünsche von Bürgern zur Durchsetzung bringen. Das wäre Kompetenzen-Überschreitung.
- Mit Verfassungsbeschwerden kann man generell nur bewirken, dass rechtliche Fehler aufgehoben werden.
Die Landesverfassungsbeschwerde gegen den RBB muss vor allem den Änderungsvertrag betreffen.
So wurde es im ersten Beitrag dieses Themas denn auch dargestellt.
Denn für wohl ziemlich alle andern Rechtsverletzungen sind bereits Bundesverfassungsbeschwerden zur Entscheidung in Bearbeitung.
Also hier im Thread sind sinnvolle Schwerpunkte: Internet, insbes. "funk.net"; Meldedatenabgleich 2018; Bankkonten-Einsichtrecht.
Nur insoweit haben Bürger aus Berlin und (ja!) auch aus Brandenberg ein Beschwerderecht beim Verfassungsgerichtshof Berlin sogar ohne Erschöpfung des Rechtsweges, aber nur bis September 2017. Die Zeit beginnt zu drängen.
Es geht vor allem um das Wahrnehmen dieser Chance.
Wie haben hier nun beiläufig ein weiteres Beschwerde-Recht aufgedeckt:
Verletzung § 31 BVergGG (alle Gerichte und Behörden haben Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen). Hier rächt sich die böse Tat: Da ARD-Anstalten sich absonderlcherweise als Behörden ausgeben, unterwerfen sie sich damit dieser gesetzlichen Umsetzungspflicht.
Staatsferne der Rundfunkräte: Verletzt jedenfalls beim Rundfunkrat des RBB, aber wohl auch bundesweit. Der besondere Reiz beim Fall RBB ist:
- Dass wir uns dort im Haus treffen können, so lange wir nicht provozieren - Recht der Anwesenheit bei einem nicht reglementierten Zugang zu einem "öffentlichen Gut". Das hat Potential für virales Marketing.
- Dass die Staatsferne für den RBB mühelos als verletzt belegt werden kann.
Das gibt weitere bisher wohl noch nirgends umgesetzte Beschwerderechte, nämlich gegen diese Nichtumsetzung - mit den heute kurz vorher aufgezeigten lustigen möglichen Anträgen als Konsequenz.
Es ist zu vermuten, dass auch hierzu der Verfassungsgerichtshof Berlin adressiert werden kann. Hier beruht die fehlende Pflicht der Erschöpfung des Rechtsweges darauf, dass es für § 31 BVerfGG wohl keinen Rechtsweg gibt.
Wie auch immer dieser Runde Tisch realisiert wird oder nicht, wir sollten diese Eingrenzung des Themas wahren:
Also nur das, was bereits rechtsverletzend ist, und nicht das, was darüber hinaus wünschenswert ist.
Und ferner:
Die Rechte der Personen mit niedrigem Einkommen und der Nichtzuschauer brauchen wir hierbei nicht mehr zu behandeln, weil insoweit Verfassungsbeschwerden bereits ausreichend dem BVerfG vorliegen. Ein insoweit besonders wichtiger Präzedenzfall dürfte ihm in diesen Wochen zugehen.
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