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Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/

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noGez99:
Und denk auch daran, eine Verfassungsbescherde einzureichen. Wir wollen die 100+ sehen !!!
Jedes mal, wenn Du einen Bescheid bekommst!

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html

Aufgrund der Siegesserie der LRA gibt es eine "gefestigte Rechstsprechung" und Person A-Z kann gleich eine Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne den Rechtsweg zu erschöpfen.

Nevrion:
Ich frage mich, ob man als Fahrzeughalter nicht Anspruch darauf gehabt hätte, alle im Fahrzeug befindlichen Güter auszuräumen. Die Pfändung gilt ja nur für das Fahrzeug, nicht für das was im Kofferraum etc. ist. Darf man ein Auto, dass gefändet wurde, eigentlich noch verkaufen? Man ist ja immer noch Eigentümer und dann müsste halt der Käufer die Schuldbetrag zahlen ... ^^

Das eigentliche Problem ist aber der Zwangsvollstrecker an sich. Dem ist es nämlich nur allzu oft egal, ob die Forderung rechtmäßig ist und pfändet dann munter drauf los.

cecil:
@nevrion

--- Zitat von: Nevrion am 04. August 2017, 13:55 ---Ich frage mich, ob man als Fahrzeughalter nicht Anspruch darauf gehabt hätte, alle im Fahrzeug befindlichen Güter auszuräumen. Die Pfändung gilt ja nur für das Fahrzeug, nicht für das was im Kofferraum etc. ist.
--- Ende Zitat ---

Das stimmt so nicht. Ein/e GV pfändet, was zu kriegen ist, Verkaufswert hat und nicht zum Lebensnotwendigen gehört.


--- Zitat ---Darf man ein Auto, dass gefändet wurde, eigentlich noch verkaufen?
--- Ende Zitat ---

Fragt sich, wer so ein Auto kaufen will...  ;)


--- Zitat ---Das eigentliche Problem ist aber der Zwangsvollstrecker an sich. Dem ist es nämlich nur allzu oft egal, ob die Forderung rechtmäßig ist und pfändet dann munter drauf los.
--- Ende Zitat ---

Es ist schlicht nicht die Aufgabe eines/r Zwangsvollstreckenden, die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu überprüfen. Wenn ein sog. "vollstreckbarer Titel" vorliegt (Urteil o.ä.), braucht und darf er/sie gar nicht mehr viel überprüfen.
Die Wut sollte sich also besser gegen den/die Gläubiger/in der Forderung richten - oder gegen Gesetzgeber, welche Gesetze wie den RBStV o.ä. durchwinken - oder gegen den/die Schuldner/in selbst, wenn er/sie Verbindlichkeiten verschlampt hat (das soll vorkommen).

wei:
Hallo GyA,
ist mir auch schon passiert. Hauptsache du hast unter Vorbehalt bezahlt. Damit das nicht wieder passiert, machste deinen Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester, Freund oder Freundin zum Mitbesitzer der Karre, dann kann er nix pfänden.

Bei mir wars damals so, dass die Bank noch drei Mark zu bekommen hatte. Der hat die Karre abtransportiert und ich habe bei der Bank angerufen, die haben bei der Stadt angerufen und ihre Sicherungsübereignung zurückgefordert.
Ne Stunde später rief der Heini mich an und meinte, ich könne die Karre wieder holen. Ich sagte, das war die falsche Antwort, ich verspreche dir jetzt hoch und heilig, sobald sich der Wind dreht 10 Jahre Zuchthaus und das ist was anderes wie Gefängnis. Und glaube mir, eher gebe ich keine Ruhe denn ich habe deine Unterschrift mit der du mir ans Bein ge*** hast. Ja, sagte er, ich habe im Auftrag gehandelt. Und ich sagte, deswegen hätteste zunächst die Richtigkeit der Forderung, die Rechtmäßigkeit deiner Handlung überprüfen müssen - das haste unterlassen und damit habe ich dich am Haken

Na ja, und jetzt warte ich auf den Tag.


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden. Bitte auf gesittete Wortwahl achten, da das Forum auch auf seine Außenwirkung bedacht ist.
Bitte außerdem auch auf normale deutsche Recht-/Groß-/Kleinschreibung und Zeichensetzung achten, da eine Missachtung üblicher Schreibweisen die Lesbarkeit erheblich erschwert, das Auffinden per Suche unmöglich macht und der Übersicht des Forums schadet.
@alle > Zudem mussten weitere Beiträge entfernt und einige Beiträge angepasst werden, da diese vom eigentlichen Kern-Thema abschweiften, welches hier lautet
Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
und auf welches sich bittesehr wie überall im Forum zu beschränken ist.
Und zum Schluss noch mal der letzte Hinweis, dass bei der nach dem (durchaus zu kritisierenden) Willen des Gesetzgebers hier stattfindenden VERWALTUNGsvollstreckung die "(Un-)Rechtmäßigkeit" der Forderung NICHT mehr Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist. Fragen der (Un-)Rechtmäßigkeit lassen sich hier nur rechtzeitig/ frühzeitig über den regulären Rechtsweg angreifen.
Wer das verpasst, hat seine Chance vertan - siehe u.a. unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html
Im Vollstreckungsverfahren können allenfalls noch Unregelmäßigkeiten der Vollstreckung selbst angegriffen werden.
Auch da gibt es einige Ungereimtheiten. Aber auch dies ist hier nicht Kern-Thema und daher hier auch bitte nicht zu vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Kurt:
Diese Threads gehören zusammen:

Rundfunkgebühr verweigert – da war das Auto plötzlich weg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23900.msg152016.html

@GuyA: können wir uns bitte mal per PN/email in Verbindung setzen?
PN - klar > hier im Forum
email: bs_unterschrift@web.de

Gruß
Kurt

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