"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Thüringen

Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/

<< < (4/6) > >>

Kurt:
Hallo zusammen,

Danke @GuyA!

Musste doch - ob des unangenehmen Themas - etwas schmunzeln:
Der Hellste scheint der "Stadtsekretär" ja nicht zu sein!?

Pfandanzeige Seite 1: die Uhrzeit lässt er mal weg - aber immerhin ist er nicht farbenblind  8)

allein: was ist ein Madzda?  ;D ;D ;D

Gruß
Kurt

muuhhhlli:
@ GuyA,

die Forderungsaufstellung gibt mir zu denken.

1.)
01.08.2015 ---> 502,96 €  RF-Gebühr
                   --->   12,50 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Wie sich der Bezug von 12,50 € Mahngebühr und die 8 € Säumniszuschlag in dem Betrag von 502,96 € errechnen
ist mir im Vergleich zu den nachgelisteten Aufstellungen bezogen auf den Quartalbeitrag etwas Rätselhaft.
Müsste man vielleicht Wissen, wenn die Bescheide per Datum zugestellt wurden.

2.)
01.09.2015 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     6,00 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Hier werden für einen Quartalsbeitrag von 52,50 € dann 6 € Mahngebühr und 8 € Säumniszuschlag berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 01.08.2015 und 01.09.2015 31 Tage dazwischen.

3.)
03.01.2016 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     6,00 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Jetzt wird für den nächsten Quartalsbeitrag von 52,50 € dann 6 € Mahngebühr und 8 € Säumniszuschlag berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 01.08.2015 und 01.09.2015 124 Tage dazwischen.

4.)
01.02.2016 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Jetzt wird für den nächsten Quartalsbeitrag von 52,50 € und 8 € Säumniszuschlag jedoch keine Mahngebühr berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 03.01.2016 und 01.02.2016 29 Tage dazwischen. Warum hier keine Mahngebühr.
Im Jahre 2015 wurden doch auch im Abstand von 31 Tagen 6 € berechnet. Das könnte nur mit der 30 Tage Regel begründet sein.

Aber das passt dann zwischen 2.) und 3.) nicht, denn hier liegen 124 Tage dazwischen. Oder es ist so, dass wenn die 30 Tage voll sind 6 € Mahngebühr berechnet werden. Nur 1 mal pro Rückstandsforderung und dann nicht mehr? Aber wieso werden dann jetzt pro Quartal die Rückstände gefordert und mit Gebühren berechnet.
Heißt das also doch, dass der BS sprich die LRA mit Gebühren und Mahnzuschlägen bewusst Mehreinnahmen generieren.

Zur Pfändungsgebühr mit 21,50 € kann man nichts sagen, müsste aus einer Tabelle kommen. Aber bei mir wurden einmal 25 € und dann 27 € berechnet.
Dazu habe ich dann das JM-Stuttgart angeschrieben und auf diesen Misstand hingewiesen. Erklärung vom JM nicht begreiflich. So ist das eben bei einem Erpressungstatbestand.

Philosoph:
Müßte eine "Mahngebühr" nicht auch auf einer Mahnung stehen?
Darf sie überhaupt angesetzt werden, wenn sie auf der Mahnung nicht aufgeführt ist?

muuhhhlli:
@ Philosoph
da kenne ich andere Urteile, die eine solche Berechnung, wie ich Sie in meinem obigen Beitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23615.msg151432.html#msg151432 zusammen gestellt habe, von höchsten Gerichten gegen die berechneten Banken entschieden haben.
Aber weder der BS noch die LRA müssen sich an geltendes Recht halten, die haben Ihre eigenes Recht. Unbegreiflich alles.

GuyA:

--- Zitat von: muuhhhlli am 24. Juli 2017, 14:23 ---Aber weder der BS noch die LRA müssen sich an geltendes Recht halten, die haben Ihre eigenes Recht. Unbegreiflich alles.

--- Ende Zitat ---
Leider wahr, aber ich lass mich trotzdem nicht unterkriegen. Die Jungs sind dieses mal zu weit gegangen und selbst wenn ich mich hier nur im Kreis drehe, es gibt nur eine Möglichkeit zu gewinnen und das ist, für mehr und mehr Widerstand und Aufmerksamkeit zu sorgen.
Die erste Runde habe ich jetzt verloren. Dafür gibts aber bald einen Widerspruchsbescheid vom MDR (abgelehnter Antrag, auf Befreiung durch Gewissensgründe) und einen von der Stadt und schon ist unser schönes Land um 2 Klagen reicher.
Es ist kafkaesk, aber was soll man machen - das hier geht nur noch, bis einer weint... und da wir schon seit geraume Zeit kämpfen, glaube ich nicht, dass wir hier noch etwas verlieren können. Also auf weitere (hoffentlich kurze) Jahre  (#)

@muuhhhlli
Danke dir für die Hinweise. Werde mir die Bescheide am WE noch mal anschauen und nachrechnen.

Beste Grüße
GuyA

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln