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Autor Thema: Das ABC-Modell: Wie der Auftrag für den örR künftig aussehen könnte  (Gelesen 3741 mal)

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Medienkorrespondenz, 21.06.2017

Das ABC-Modell
Wie der Auftrag für den örR künftig aussehen könnte

Von Matthias Knothe

Zitat
Seit rund einem Jahr wird in Deutschland wieder verstärkt über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender debattiert. Anlass dafür war, dass im Frühjahr 2016 prognostiziert wurde, der allgemeine Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio werde ab 2021 deutlich ansteigen (vgl. MK-Leitartikel). Die zuständigen Bundesländer haben daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der „Strukturoptimierung“ bei den Anstalten und dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst. Aus Sicht der Ministerpräsidenten der Länder geht es um „grundlegende strukturelle Veränderungen und die zukunftsfähige Ausgestaltung des Auftrags unter Wahrung der Programmautonomie“. Bis Ende September dieses Jahres müssen die Anstalten gemeinsame Vorschläge dazu vorlegen, wie sie kostensenkende Strukturreformen umsetzen wollen. Anlässlich der Debatte plädiert der schleswig-holsteinische Rundfunkreferent Matthias Knothe im folgenden Beitrag dafür, den öffentlich-rechtlichen Auftrag derart zu ändern, dass es künftig in den Händen der Anstalten liegt, selbst entscheiden, für welche Zielgruppen und für welchen jeweiligen Verbreitungsweg sie ihre inhaltlichen Angebote produzieren. Dazu entwickelt Knothe ein dreiteiliges Modell, das er in seinem Beitrag auch mit den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU-Kommission abgleicht. Matthias Knothe, Jg. 1959, ist promovierter Jurist und leitet in der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei in Kiel die Stabsstelle Medienpolitik. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/das-abc-modell.html


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Zitat
(...) Die Anstalten haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf auskömmliche Finanzierung der beauftragten Programme. (...)

Hat eine fiktive Person hierzu bitteschön für dieses Zitat eine Quellenangabe?

Weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/das-abc-modell.html

und weiter …
Zitat
(...) Die enge Verzahnung von Auftrag, Budgetierung und Controlling könnte auch in Zukunft bei der Bevölkerung die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung in einem konvergenten Umfeld sichern. (...)
Kommentar:
Ja genau, da wird öffentlich die Akzeptanz des Rundfunks und der Rundfunkfinanzierung bei der Bevölkerung angezweifelt, von der Kieler Staatskanzlei Stabsstelle für Medienpolitik.

Bild dir deine Meinung!
 :o ::) 8)
 


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

V
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Unter dem Aspekt: „Bedürfnis der grundlegenden strukturellen Veränderungen aus Sicht der Ministerpräsidenten der Ländererscheinen die tausenden Klagen und zig Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag vollkommen berechtigt. Nur offen zugeben wollen es die Verantwortlichen und die Verwaltungsgerichte nicht. Lieber tricksen und biegen sie die Grundrechte der Bürger zurecht und missachten die BVerfG Rechtsprechung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2017, 12:28 von Viktor7«

T
  • Beiträge: 545
Zitat
(...) Die Anstalten haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf auskömmliche Finanzierung der beauftragten Programme. (...)

Das würde mich auch interessieren, wie Herr Knothe zu diesem Argument kommt. Im GG Art. 5 steht nix von einer Finanzierung für den "öffentlich-lächerlichen Rundfunk" (Oliver Kalkofe)

Zitat
Noch immer ist die Einschaltquote am Morgen nach einem „Tatort“ oder einem „Rosamunde-Pilcher“-Film ein Indiz für Erfolg; ...

Da ist er wieder - der Quotenwahn! Ich nehme mal an die Quelle von Herrn Knothen ist die Glaskugel aus dem Esoterik-Shop.


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T

Tereza

Zitat
(...) Die Anstalten haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf auskömmliche Finanzierung der beauftragten Programme. (...)

Hat eine fiktive Person hierzu bitteschön für dieses Zitat eine Quellenangabe?

Fiktive Person "Alt & Naiv" findet Teile des Zitates in dieser Quelle: http://www.ard.de/download/74354/index.pdf
Zitat
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 24.IV.2007
K(2007) 1761 endg. ...

Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland

Seite 2, Rn 5 und Seite 7, Rn 27
Zitat
2.1.1.
Allgemeine Anmerkungen und Hintergrund
(5)
Die Rundfunkfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Die Rundfunkfreiheit verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die so genannte „Grundversorgung“  durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk  sichergestellt wird. Hierzu gehört auch die Sicherstellung einer angemessenen Finanzausstattung und die „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
...
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
2.1.4.1.
Finanzierung über Rundfunkgebühren
(a)
Rechtsvorschriften
(27)
Die im Grundgesetz verankerte Finanzierungsgarantie findet sich einfachgesetzlich in § 12 RStV wieder,  der  vorsieht, dass  die  Finanzausstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Sie hat insbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten (sogenannte „Bestands- und Entwicklungsgarantie“). Aus dieser Bestimmung ergibt sich ein direkter Anspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber dem Staat auf angemessene Finanzausstattung.


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s
  • Beiträge: 236
interessant - wo gehört denn die Betriebsrente dann rein?

sind die denn auch
Zitat
verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgaben
???

wenn man die rausrechnet gehen die Kosten auch schon deutlich runter....


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Aus dem 8. Rundfunkurteil des BVerfG ergibt sich im Wesentlichen die Forderung nach funktionsadäquater Finanzierung des ÖR-Rundfunks. Eine Zusammenfassung kann man hier nachlesen:
http://www.unigoettingen.de/en/kat/download/0ca2c88b2a0f48aa178227f1b7434898.pdf/Rundfunkurteile%20BVerfG%20ausf%FChrliche%20Zusammenfassung.pdf

Nebenbei finde ich es ziemlich albern in der Frage nach einer Quelle für eine Aussage den hier ständig bemühten Ausdruck einer "fiktiven Person" zu verwenden. Es handelt sich bei dieser Frage nicht um eine, die auch nur entfernt an Rechtsberatung denken lässt. Nur in solchen Fällen gilt es ein gewisses Maß an Verallgemeinerung zum Ausdruck zu bringen, da solche sich diskutieren lassen, ohne mit dem Rechtsberatungsgesetz in Konflikt zu geraten. Schließlich frage ich ja auch andernorts nicht "könnten Sie mir rein fiktiv den Weg zum Hauptbahnhof erklären?" Meine Antwort auf die Frage wäre übrigens entweder "ja" oder "hau ab", je nach Tagesform.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2017, 16:13 von Uwe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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