"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen

"Behörde" verwaltungsorganisationsrechtlich/ verwaltungsverfahrensrechtlich

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Josef-NRW:
Ich habe hier was gefunden !!!

Anmerkung zum verwaltungsorganisationsrechtlichen Behördenbegriff
(Stand der Bearbeitung: 15. Oktober 2016)
http://www.saarheim.de/Anmerkungen/behoerde1.htm
"Sicherung" unter
https://web.archive.org/web/20170620160145/http://www.saarheim.de/Anmerkungen/behoerde1.htm

Anmerkung zum verwaltungsverfahrensrechtlichen Behördenbegriff
(Stand der Bearbeitung: 22. Dezember 2013)
http://www.saarheim.de/Anmerkungen/behoerde2.htm
"Sicherung" unter
https://web.archive.org/web/20170620160229/http://www.saarheim.de/Anmerkungen/behoerde2.htm


ergänzend auch - jedoch aufgrund der Komplexität ggf. eigenständig zu diskutieren
Bedeutung und Prüfung der sog. "Verwaltungsaktbefugnis"
(Stand der Bearbeitung: 9. April 2016)
http://www.saarheim.de/Anmerkungen/vabefugnis.htm
"Sicherung" unter
https://web.archive.org/web/20170620163319/http://www.saarheim.de/Anmerkungen/vabefugnis.htm

© Klaus Grupp, Universität des Saarlandes und
Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)



Hinweis:
"Ulrich Stelkens" ist Mitverfasser des Kommentarwerks zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
"Stelkens/Bonk/Sachs - Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2014"
http://www.saarheim.de/literaturliste.htm#Stelkens
sowie web-Suche
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Stelkens/Bonk/Sachs+-+Verwaltungsverfahrensgesetz,+Kommentar,+8.+Aufl.+2014

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens
http://www.uni-speyer.de/de/lehrstuehle/stelkens/lehrstuhlinhaber.php

Weitere interessante, hier jedoch allenfalls zum Kern-Thema dieses Threads vertiefende Inhalte siehe unter
Saarheimer Fälle zum Staats- und Verwaltungsrecht
http://www.saarheim.de/klausur.htm#Inhalt

Zum Verständnis noch
Vorbemerkung und Einführung zu den Saarheimer Fällen zum Staats- und Verwaltungsrecht
von Univ.-Prof. Dr. Klaus Grupp und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens
http://www.saarheim.de/Diverses/einfuehrung.htm

--- Zitat ---SAARHEIM ist eine virtuelle Stadt, in der virtuelle Menschen leben, deren öffentlich-rechtliche Probleme der Lösung harren – doch sind insoweit Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen mit der Wirklichkeit durchaus beabsichtigt und erwünscht. [...]
--- Ende Zitat ---


Edit "Bürger":
Hierher ausgelagert/ angepasst/ ergänzt.
Bitte immer auch die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten.
Diese sehen vor, dass jeder Link auch einen Titel und eine kurz-Beschreibung erhält - um zu wissen, warum und wohin man da eigentlich verlinkt wird.

Siehe bitte auch tangierende Diskussionen u.a. unter

[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.0.html

Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg116281.html#msg116281

Sowie auch Linksammlung u.a. unter
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Edit "Bürger" 28.02.2026: Weitere Betrachtungen bzgl. "Organisationsrecht" sowie auch bzgl. "hoheitlicher Grundzuständigkeit" vs. "Tendenzbetrieb" siehe u.a. unter
Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229129.html#msg229129
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229130.html#msg229130
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229131.html#msg229131
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229132.html#msg229132
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229133.html#msg229133
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229136.html#msg229136
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229138.html#msg229138
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229142.html#msg229142
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229146.html#msg229146
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229147.html#msg229147
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229152.html#msg229152

u.a. auch in Verbindung mit
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0

samson_braun:

--- Zitat ---Soweit bestimmte Organe auf dem Gebiet der Rechtsetzung (Erlass von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen), der Rechtsprechung und der Regierung (insbesondere im Bereich des Völkerrechts) tätig werden, sind sie dagegen keine Behörden, da Behörden nur solche Organe sind, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (siehe zur Charakterisierung des Erlasses von Satzungen als rechtsetzende und nicht verwaltende Tätigkeit: Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, § 1 Rn. 181).
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.saarheim.de/Anmerkungen/behoerde1.htm

Da die LRA Satzungen haben, können sie demnach keine Behörde sein?
Oder sehe ich das falsch?

PersonX:

--- Zitat ---Da die LRA Satzungen haben, können sie demnach keine Behörde sein?
Oder sehe ich das falsch?
--- Ende Zitat ---
Vielleicht, es ist vielmehr auf den Auftrag zu schauen. Beim MDR steht dieser im Staatsvertrag. Es ist dort keine Aufgabe aufgeführt zum Thema öffentliche Verwaltung.

MMichael:
Jaja, die Juristerei   
bleibt eine Dichterei
;)


--- Zitat von: samson_braun am 20. Juni 2017, 15:30 --- können sie demnach keine Behörde sein?

--- Ende Zitat ---

Eben doch - im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinne.

--- Zitat ---Die Legaldefinitionen der Verwaltungsverfahrensgesetze machen schon durch die Formulierung "Behörde im Sinne dieses Gesetzes" deutlich, dass sie den Behördenbegriff nicht schlechthin, sondern nur bezogen auf das jeweilige Gesetz definieren. 
...
Allgemein lässt sich daher sagen, dass ...
    nicht jede Behörde im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinn auch eine Behörde im verwaltungsorganisationsrechtlichen Sinn ist.

Deshalb sollte zur Auslegung des Begriffs der Behörde in § 61 Nr. 3, § 78 VwGO, § 70 Nr. 3 SGG, § 63 FGO entgegen gängiger Praxis nicht unbedacht auf die Legaldefinitionen der § 1 Abs. 4 VwVfG, § 1 Abs. 2 SGB X, § 6 Abs. 1 AO,  § 1 Abs. 2 SVwVfG und der entsprechenden Vorschriften der übrigen Bundesländer zurückgegriffen werden. Sie normieren insoweit keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz.
--- Ende Zitat ---
http://www.saarheim.de/Anmerkungen/behoerde2.htm

Somit sind durch die Ermächtigung im RBStV auf Anwendung der Verwaltungsverfahren die Radiosender zu Behörden im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinne erhoben.
Obwohl ... einige Fernsehmacher in einigen Bundesländereien ausdrücklich ausgenommen (ausgeschlossen?) werden aus dem Verwaltungsverfahrensgesetzchen.  ???

Wer fragt mal bei den klugen Professoren nach?
(ich hab jetzt leider keine Gelegenheit)

noGez99:
Von mir aus kann die LRA ruhig eine Behörde im verwaltungsorganisationsrechtlichen Sinn (oder sonstwas) sein.
Sie darf dann aber nicht per Amtshilfe vollstrecken, weil die Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensgesetze geregelt sind !!!

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