"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
"Behörde" verwaltungsorganisationsrechtlich/ verwaltungsverfahrensrechtlich
pinguin:
@marga
Wenn die LRA Behörden wären, hätte es damals zu Zeiten der Rundfunkgebühren nicht das EU-Beihilfeverfahren gegeben, denn selbstverständlich werden Behörden aus Steuermitteln finanziert; in der ganzen EU übrigens.
Trotz ihrer Bezeichnung als Anstalt des öffentlichen Rechts stehen alle LRA in Eigentümer-/Gesellschafterschaft der sie begründenden Länder in Wettbewerb zu den Rundfunkunternehmen des privaten Rechts.
Der RBB wurde via RBB-Staatsvertrag von den Ländern Brandenburg und Berlin gegründet; beide Länder sind somit sowohl Eigentümer als auch Gesellschafter des RBB, damit für die Finanzierung ihrer Gesellschaft verantwortlich und haben ihr, also dem RBB, per RBB-Staatsvertrag das Recht der Selbstverwaltung zugestanden, wie es ja auch jedes Unternehmen der privaten Wirtschaft innehat.
Gleichzeitig legten sie fest, daß für den RBB das Recht des Landes Berlin gilt und dieser nicht befugt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden, wurde er doch darin ausgeschlossen.
Man darf bitte nicht vergessen, daß der Rundfunkstaatsvertrag ein allgemeiner Vertrag ist, der für alle LRA gilt, wohingegen der RBB-Staatsvertrag ein spezieller Vertrag ist, der nur für den RBB gilt und damit vorrangig vom RBB einzuhalten ist.
Zusammenfassung:
Es gilt das Recht des Landes Berlin; es gelten die Datenschutzbestimmungen des Landes Berlin; das Recht des Landes Berlin schließt den RBB vom Verwaltungsverfahren aus.
Bitte nicht vergessen, daß Verwaltungsverfahrensgesetz regelt das Verhalten einer öffentlichen Stelle im Außenverhältnis; es regelt nicht das Verhalten im Innern bezüglich der Selbstverwaltung, denn dafür hat der RBB bspw. seine Satzung.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben welches da lautet
"Behörde" verwaltungsorganisationsrechtlich/ verwaltungsverfahrensrechtlich
und im wesentlichen im Einstiegsbeitrag beschrieben und verlinkt ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Kunibert:
Hier noch eine Anmerkung am Rande:
Art 33 Abs. 4 GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
--- Zitat ---(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
--- Ende Zitat ---
Ob diese Bedingung bei den ÖRR's erfüllt ist??
Bürger:
Aus gegebenem Anlass hier ein Querverweis auf die tangierende Diskussion unter
Behörde? Ausführ. v. Landesrecht/ Legitimationszusammenh./ Selbsttitulierg.?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28486.0
Bürger:
Siehe wichtige Ergänzungen im Einstiegsbeitrag:
--- Zitat von: Josef-NRW am 20. Juni 2017, 15:15 ---Edit "Bürger" 28.02.2026: Weitere Betrachtungen bzgl. "Organisationsrecht" sowie auch bzgl. "hoheitlicher Grundzuständigkeit" vs. "Tendenzbetrieb" siehe u.a. unter
Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229129.html#msg229129
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229130.html#msg229130
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229131.html#msg229131
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229132.html#msg229132
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229133.html#msg229133
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229136.html#msg229136
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229138.html#msg229138
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229142.html#msg229142
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229146.html#msg229146
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229147.html#msg229147
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229152.html#msg229152
u.a. auch in Verbindung mit
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0
--- Ende Zitat ---
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln