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Autor Thema: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR  (Gelesen 21839 mal)

K
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Quelle:
facebook - Geschlossene Gruppe > GEZ-Vollstreckung (Stadt-/Gemeindekasse)
Posting bei facebook erstellt am 15.06.2017 12:25 Uhr

"Person X"
Zitat
Ich grüße euch.

Der nächste Brief bzw einfach nur das lose Blatt lag gestern im Kasten und diesmal von einem Gerichtsvollzieher.

Bis jetzt hatte ich ja immer nur Briefwechsel mit der Stadtkasse.
Könnte ich jetzt darauf wieder einen Widerspruch oder eine Zurückweisung schreiben oder muss ich zu diesem Termin / VA erscheinen?
Ich würde jetzt ansonsten beim Amtsgericht nachfragen, ob tatsächlich unter diesem Haftzeichen etwas gegen mich vorliegt...

Es geht hier definitiv um Rundfunkbeiträge - der entsprechende Vor-Vorgang ist mir bekannt und wird unten dargestellt.
Und hier die Haftandrohung um die es geht:



Vor-Vorgang:






hier die Freigabe von "Person X" wegen Verbreitung hier und anderswo ("Person X" ist mir -Kurt- bekannt):


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 13:20 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
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Vielleicht sollte die Facebook Gruppe darüber aufgeklärt werden, dass es kein Haftbefehl in einer Strafsache ist. Es wird bei der Polizei also nichts vorliegen, denn es ist ein rein ziviler Vorgang.

folgender Link sollte wohl bekannt gemacht werden, insbesondere das Schaubild

http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher/


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Das wäre dann unter Umständen der erste Erzwingungshaftfall des NDR:

https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag/

Zitat
die Anzahl der Fälle, in denen der Beitragsservice NDR im Rahmen des Einzugs von Rundfunkbeiträgen Haftanträge zur Erzwingung von Vermögensauskünften beantragt hat, verteilt sich über die Jahre 2013 bis heute wie folgt:
2013: 0
2014: 0
2015: 0
2016: 0 (bis 20.05.2016).


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Vielleicht sollte die Facebook Gruppe darüber aufgeklärt werden, dass es kein Haftbefehl in einer Strafsache ist. Es wird bei der Polizei also nichts vorliegen, denn es ist ein rein ziviler Vorgang.
Es sollte dann auch klar gemacht werden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nicht zwischen Straf- und Erzwingungshaft unterscheidet. Nicht dass der Eindruck erweckt wird, die Erzwingungshaft sei "nicht so schlimm". Immerhin handelt es sich um genau denselben Freiheitsentzug.
(Innerhalb von zwei Wochen muss man einem ordentlichen Gericht vorgeführt werden!)
Desweiteren kann man - auch nach deutschem Recht - nicht zu Aussagen, die zum eigenen Nachteil gereichen, gezwungen werden, was mit der Haftandrohung jedoch versucht wird.

Soeben ist mir aufgefallen, dass der GV keine Faxnummer angibt. Das ist schon sehr "ungewöhnlich", dass Fristeinhaltungen auf diese Weise erschwert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 12:05 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
  • Beiträge: 4.011
PersonX würde sagen einfach mal nach
Zitat
Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.
suchen.

Es sollten sich dazu hilfreiche Aussagen finden lassen, z.B.

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/

PersonX denkt,dass diese Maßnahme "zivile Haft" mit dem Zweck "den Willen der Person zu brechen" von Anfang an nicht zulässig ist, weil das Ziel nicht erreichbar ist, wenn die Person den Willen hat, sich nicht brechen zu lassen.
Diese Tatsache ist festzuhalten und niederzuschreiben.

Sofern eine Person A das ausreichend deutlich macht, ist die Maßnahme nicht zulässig.
Sollte die Maßnahme trotzdem durchgeführt werden und bricht Person A nicht, sollte entsprechend ein bleibender Schaden geltend gemacht und Schadensersatz gefordert werden.

Der Schaden welcher eintreten könnte ist z.B. Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Überlegung sollte im Vorfeld entsprechend dokumentiert und gegenüber den Maßnahme ausführenden Stellen bekannt gemacht werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 13:15 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wozu soll denn "Unauffälligkeit" gut sein? Anstatt "unnötiges Aufsehen zu vermeiden", was vielleicht den Interessen des GV nützt, sicher aber denen des NDR, sollte man mit dem größtmöglichen Gefolge antreten: Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn, Vereinsmitglieder, Kameraden der freiwilligen Feuerwehr, Spielmannszug, lokale Presse, was immer möglich ist. Gern auch das Fernsehteam des NDR vom Happening informieren. :laugh:

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 13:16 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Auskunft NDR / keine Haftbefehle:

Die erteilte Auskunft des NDR ist falsch. Darf Vorsatz der Irreführung vorgeworfen werden?
Der Kölner Service ist normalerweise der real agierende Auftraggeber der Haftbefehle. Er handelt aber immer ausschließlich als "Hilfsarbeiter" für den NDR. Im Außenverhätnis darf nur der NDR für die Bearbeitungen auftreten, bleibt also Auskunftsinstanz.
Wenn es anders wäre, könnte der NDR ja seinen Beitragsservice nach Moskau oder Sizilien auslagern und sich dann als unzuständig erklären für Auskünfte über Fälle von "Russischem Inkasso" / "Italien-Inkasso".

Der hausinterne Beitragsservice der ARD-Anstalt ist überhaupt nicht das Problem,
da dort nur Leute (mit Samthandschuhen) behandelt werden, die alle(!) ihre Briefe über ihr "Beitragskonto" namentlich(!) an die Intendanten adressierten. Hier im Forum waren wiederholt Hinweise in diesem Sinn - aber wohl ohne breite Befolgung?

Der Beitragsservice darf mangels Rechtsperson gar keine Auskünfte über Kontenbehandlung erteilen.

Das wäre Kompetenz-Überschreitung. Er darf unmittelbar ganz vielleicht über Datenorganisation und sonstige Vorort-Gesichtspunkte Auskunft gegeben.

Die Computer sind bundesweit verkoppelt. Man kann beim NDR in Hamburg alles vom Kölner Computersystem einsehen
und Statistiken abrufen und der Bearbeitungsort - ob Köln, ob NDR - ist beim Konto des Bürgers markiert - IT-bedingt zwangsläufig, also sicherlich. Also, wer die Briefe an Intendanten schrieb statt an die Kölner Nicht-Rechtsperson, bekommt die Vorzugsbehandlung bei der ARD-Mannschaft.
Wer das nicht tut, bleibt bei den angelernten Callcenter-Mitarbeitern des  Kölner Dienstes - und ist es selber schuld, wie soeben gesagt, und riskiert Haftbefehl-Aufforderungen.

Bezüglich der Haftbefehl-Statistik wäre also nachzufassen.
Da es gängige Vollstreckungspraxis ist - wenn auch hier unverhältnismiäßig und meist schon von der Forderung her illegal -
...
da es gängige Praxis ist, dürften da ziemlich viele sein. Das erklärt, wieso man mit der Wahrheit nicht herausrücken will. Umso wichtiger wäre, nachzufassen, um den Intendanten ihre Heiligenscheine wegzublasen. Die sind denen nämlich wichtig über alles. Versetzt euch in die Seele der Bildungsauftrags-Engel bei ihrem Weg zum Multi-Millionär, gepflastert mit den letzten paar Euros der Ärmsten im Land.

Statt sich in Paragrafen-Deduktionen zu verlieren, was der Rechtslaie sowieso kaum kann, ist viel wichtiger, die Waffe dort anzusetzen, wo sich die Weichteile des Gegners befinden, denn das kann der Nichtjurist ebenso gut oder sogar besser. Die Moralkeule zählt zu den besten Waffen:

Haftbefehle für die Beitrags-Euros - Nachweis ermitteln - und publizieren - und schon fällt ein Stück raus aus dem Heiligenschein der Intendanten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 13:43 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Auskunft NDR / keine Haftbefehle:
Die erteilte Auskunft des NDR ist falsch. Darf Vorsatz der Irreführung vorgeworfen werden?
Es war eine Auskunft der Finanzbehörde Hamburg, nicht des NDR.


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S

Sainttelemachus

Hallo,
Person AO fragt sich ggfls.folgendes ,in der Annahme u.g.stark vereinfachten Sachverhalts...Person AO ist naiv und weltfremd...

Es handelt sich offenkundig um eine gewachsene,politisch vermeintlich legitimierte,gesetzlich abgesegnete und folglich institutionalisierte "Anstalt" mit behördlichen Eigenschaften und Befugnissen....die ihre diversen Handlanger in die Welt hinaus schickt um GELD ZU SAMMELN, WEITERHIN, ZEITLICH UNBEGREZTEN UND SKALIERENDEN QUALITÄTSJOURNALISMUS BETREIBEN ZU KÖNNEN...AO WÜRDE SAGEN EIN 1A GESCHÄFTSMODELL...so

NUN ZUR QUINTESSENZ

Ergo bestünde eine AUFKUNFTSPFLICHT ...

Bitte nicht zerfaseln...wie "die dürfen ja gar nicht vollstrecken,die sind doch ausgenommen von Verwaltungsrecht etc....

Bitte korrigieren Sie mich.....ES GEHT NUR UM DIE AUSKUNFTSPFLICH beinhalten  STATISTIKEN zu Vollstreckung,Haft etc.!

Gibt es diesbezüglich bereits Anfragen,Überlegungen...konnte nichts an konkreten Information finden das die PFLICHT der" Anstalt" behandelt.

Bitte um konstruktive &kurze Info ggfls. Mit belastbaren Fakten.

Danke&

Gruß
Tele


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 14:38 von Sainttelemachus«

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Zitat @Seppl:
Zitat
Es war eine Auskunft der Finanzbehörde Hamburg, nicht des NDR.

Da habe ich nicht genau genug die Fakten gesichtet. Jetzt müsste man genau den Wortlaut der Antworten sichten und sich überlegen, ob/was zu tun bleiben könnte oder ob vielleicht doch schon alles geklärt ist..

Bei dieser Einschränkung meiner Mitteilung belasse ich es in dieser Sache, weil es ja kein Kernthema der eigenen Bemühungen ist.


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  • Cry for Justice
"...Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden..."

Welch ein besch.......eidener Job, den so ein GV ausüben darf.
Schon allein diese eigentlich vollkommen überflüssige Floskel beweist doch zutiefst, dass ein GV sich in besonders solch einem Fall nicht sonderlich gut in seiner ganz offensichtlich
eingeengten Haut fühlen muss.
Denn diesen Hinweises bedarf es nicht, dass muss ganz allein der Entscheidung und dem Handeln des "Beschuldigten" überlassen werden, ob er Aufsehen erregen will oder nicht.
Wer hat denn hier mehr Angst vor einer Herausforderung des Gewissens in der Öffentlichkeit.
Vielmehr scheut hier vor allem der GV die Öffentlichkeit, denn er ist sich sehr wohl seines schäbigen Tuns bewusst.
Welch ein Jammer, welch ein armseliger Tropf dieser ängstliche GV.
Eine Marionette im traurigen Puppenspiel der verkrampften Gewalten.


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Schrei nach Gerechtigkeit

K
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PersonX bat mich euch dies zu berichten:

Heute, 16.06.2017 im Briefkasten: Neues vom Amtsgericht Rostock.

Er soll jetzt die Ausstellung seines eigenen Haftbefehls bezahlen:





Gruß
Kurt


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M
  • Beiträge: 5
Ich grüße euch!  :)
Jetzt habe ich mich mal entschlossen nicht immer nur mitzulesen, sondern auch anzumelden und aktiver zu sein.

Wie sollte ich den Haftbefehl vom Amtsgericht einordnen?
Muss ich diesen wirklich zahlen oder was könnte ich tun?


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H
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Klingt so, als ob die GEZ mal wieder ein Exempel statuieren will und es zufällig dich erwischt hat.
Wie weit will/kann Personxx denn gehen? Sofern Personxx mit einer schlechten Bonität leben könnte, könnte sie es drauf ankommen lassen. Durch die Abgabe der Vermögensauskunft kann Personxx sich jederzeit sofort selbst aus der Erzwingungshaft entlassen. Je länger Personxx durchhält, desto teurer wird es für den NDR und desto mehr Aufmerksamkeit kann Personxx erregen, wenn sie anschließend an die Öffentlichkeit geht.

Zu der Rechnung für den Haftbefehl: es ist auf der Rechnung angegen, wie du dagegen vorgehen kannst. Als Personxx würde ich per Einschreiben der Vorderung ausdrücklich widersprechen und um Nennung der Rechtsgrundlage bitten.

Bleib stark - steter Tropfen höhlt den Stein.  ;)


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K
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Hallo zusammen,

Gretchenfrage:

Version 1:
LRA (BS) stellt Vollstreckungsersuchen. In diesem wird (üblicherweise) aufgelistet was die Amtshilfe leistende (richtige) Behörde zun soll - z. B.:
- kompletten Betrag einziehen und überweisen
- Ratenzahlung vereinbaren
- Vermögenauskunft einholen - bei Verweigerung Haft
- Lohnpfändung
- ...

Version 2:
LRA (BS) stellt Vollstreckungsersuchen. In diesem wird nicht -oder nur wenig - aufgelistet was die Amtshilfe leistende (richtige) Behörde tun soll
Richtige Behörde beantragt von sich aus Erzwingungshaft wegen Nichtababe der Vermögenauskunft
LRA weiß in diesem Fall von "nichts"!?


Ist so etwas denkbar? Wer hat Erfahrung oder kennt sich da aus?

Gruß
Kurt


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