gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Kurt am 16. Juni 2017, 10:53

Titel: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Kurt am 16. Juni 2017, 10:53
Quelle:
facebook - Geschlossene Gruppe > GEZ-Vollstreckung (Stadt-/Gemeindekasse)
Posting bei facebook erstellt am 15.06.2017 12:25 Uhr

"Person X"
Zitat
Ich grüße euch.

Der nächste Brief bzw einfach nur das lose Blatt lag gestern im Kasten und diesmal von einem Gerichtsvollzieher.

Bis jetzt hatte ich ja immer nur Briefwechsel mit der Stadtkasse.
Könnte ich jetzt darauf wieder einen Widerspruch oder eine Zurückweisung schreiben oder muss ich zu diesem Termin / VA erscheinen?
Ich würde jetzt ansonsten beim Amtsgericht nachfragen, ob tatsächlich unter diesem Haftzeichen etwas gegen mich vorliegt...

Es geht hier definitiv um Rundfunkbeiträge - der entsprechende Vor-Vorgang ist mir bekannt und wird unten dargestellt.
Und hier die Haftandrohung um die es geht:

(https://abload.de/img/20170614_haftandrohunsdsjc.jpg) (http://abload.de/image.php?img=20170614_haftandrohunsdsjc.jpg)

Vor-Vorgang:
(https://abload.de/thumb/20170614_vor_vorganghajsya.jpg) (http://abload.de/image.php?img=20170614_vor_vorganghajsya.jpg)

(https://abload.de/thumb/20170614_vor_vorganghmys6f.jpg) (http://abload.de/image.php?img=20170614_vor_vorganghmys6f.jpg)

(https://abload.de/thumb/20170614_vor_vorgangh6nsq7.jpg) (http://abload.de/image.php?img=20170614_vor_vorgangh6nsq7.jpg)

hier die Freigabe von "Person X" wegen Verbreitung hier und anderswo ("Person X" ist mir -Kurt- bekannt):
(https://abload.de/thumb/20170614_haftandrohunsvsaf.jpg) (http://abload.de/image.php?img=20170614_haftandrohunsvsaf.jpg)

Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: PersonX am 16. Juni 2017, 11:22
Vielleicht sollte die Facebook Gruppe darüber aufgeklärt werden, dass es kein Haftbefehl in einer Strafsache ist. Es wird bei der Polizei also nichts vorliegen, denn es ist ein rein ziviler Vorgang.

folgender Link sollte wohl bekannt gemacht werden, insbesondere das Schaubild

http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher/
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: seppl am 16. Juni 2017, 11:23
Das wäre dann unter Umständen der erste Erzwingungshaftfall des NDR:

https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag/

Zitat
die Anzahl der Fälle, in denen der Beitragsservice NDR im Rahmen des Einzugs von Rundfunkbeiträgen Haftanträge zur Erzwingung von Vermögensauskünften beantragt hat, verteilt sich über die Jahre 2013 bis heute wie folgt:
2013: 0
2014: 0
2015: 0
2016: 0 (bis 20.05.2016).
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: seppl am 16. Juni 2017, 11:45
Vielleicht sollte die Facebook Gruppe darüber aufgeklärt werden, dass es kein Haftbefehl in einer Strafsache ist. Es wird bei der Polizei also nichts vorliegen, denn es ist ein rein ziviler Vorgang.
Es sollte dann auch klar gemacht werden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nicht zwischen Straf- und Erzwingungshaft unterscheidet. Nicht dass der Eindruck erweckt wird, die Erzwingungshaft sei "nicht so schlimm". Immerhin handelt es sich um genau denselben Freiheitsentzug.
(Innerhalb von zwei Wochen muss man einem ordentlichen Gericht vorgeführt werden!)
Desweiteren kann man - auch nach deutschem Recht - nicht zu Aussagen, die zum eigenen Nachteil gereichen, gezwungen werden, was mit der Haftandrohung jedoch versucht wird.

Soeben ist mir aufgefallen, dass der GV keine Faxnummer angibt. Das ist schon sehr "ungewöhnlich", dass Fristeinhaltungen auf diese Weise erschwert werden.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: PersonX am 16. Juni 2017, 12:10
PersonX würde sagen einfach mal nach
Zitat
Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.
suchen.

Es sollten sich dazu hilfreiche Aussagen finden lassen, z.B.

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/ (http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/)

PersonX denkt,dass diese Maßnahme "zivile Haft" mit dem Zweck "den Willen der Person zu brechen" von Anfang an nicht zulässig ist, weil das Ziel nicht erreichbar ist, wenn die Person den Willen hat, sich nicht brechen zu lassen.
Diese Tatsache ist festzuhalten und niederzuschreiben.

Sofern eine Person A das ausreichend deutlich macht, ist die Maßnahme nicht zulässig.
Sollte die Maßnahme trotzdem durchgeführt werden und bricht Person A nicht, sollte entsprechend ein bleibender Schaden geltend gemacht und Schadensersatz gefordert werden.

Der Schaden welcher eintreten könnte ist z.B. Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Überlegung sollte im Vorfeld entsprechend dokumentiert und gegenüber den Maßnahme ausführenden Stellen bekannt gemacht werden.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: drboe am 16. Juni 2017, 12:52
Wozu soll denn "Unauffälligkeit" gut sein? Anstatt "unnötiges Aufsehen zu vermeiden", was vielleicht den Interessen des GV nützt, sicher aber denen des NDR, sollte man mit dem größtmöglichen Gefolge antreten: Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn, Vereinsmitglieder, Kameraden der freiwilligen Feuerwehr, Spielmannszug, lokale Presse, was immer möglich ist. Gern auch das Fernsehteam des NDR vom Happening informieren. :laugh:

M. Boettcher
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: pjotre am 16. Juni 2017, 13:12
Auskunft NDR / keine Haftbefehle:

Die erteilte Auskunft des NDR ist falsch. Darf Vorsatz der Irreführung vorgeworfen werden?
Der Kölner Service ist normalerweise der real agierende Auftraggeber der Haftbefehle. Er handelt aber immer ausschließlich als "Hilfsarbeiter" für den NDR. Im Außenverhätnis darf nur der NDR für die Bearbeitungen auftreten, bleibt also Auskunftsinstanz.
Wenn es anders wäre, könnte der NDR ja seinen Beitragsservice nach Moskau oder Sizilien auslagern und sich dann als unzuständig erklären für Auskünfte über Fälle von "Russischem Inkasso" / "Italien-Inkasso".

Der hausinterne Beitragsservice der ARD-Anstalt ist überhaupt nicht das Problem,
da dort nur Leute (mit Samthandschuhen) behandelt werden, die alle(!) ihre Briefe über ihr "Beitragskonto" namentlich(!) an die Intendanten adressierten. Hier im Forum waren wiederholt Hinweise in diesem Sinn - aber wohl ohne breite Befolgung?

Der Beitragsservice darf mangels Rechtsperson gar keine Auskünfte über Kontenbehandlung erteilen.

Das wäre Kompetenz-Überschreitung. Er darf unmittelbar ganz vielleicht über Datenorganisation und sonstige Vorort-Gesichtspunkte Auskunft gegeben.

Die Computer sind bundesweit verkoppelt. Man kann beim NDR in Hamburg alles vom Kölner Computersystem einsehen
und Statistiken abrufen und der Bearbeitungsort - ob Köln, ob NDR - ist beim Konto des Bürgers markiert - IT-bedingt zwangsläufig, also sicherlich. Also, wer die Briefe an Intendanten schrieb statt an die Kölner Nicht-Rechtsperson, bekommt die Vorzugsbehandlung bei der ARD-Mannschaft.
Wer das nicht tut, bleibt bei den angelernten Callcenter-Mitarbeitern des  Kölner Dienstes - und ist es selber schuld, wie soeben gesagt, und riskiert Haftbefehl-Aufforderungen.

Bezüglich der Haftbefehl-Statistik wäre also nachzufassen.
Da es gängige Vollstreckungspraxis ist - wenn auch hier unverhältnismiäßig und meist schon von der Forderung her illegal -
...
da es gängige Praxis ist, dürften da ziemlich viele sein. Das erklärt, wieso man mit der Wahrheit nicht herausrücken will. Umso wichtiger wäre, nachzufassen, um den Intendanten ihre Heiligenscheine wegzublasen. Die sind denen nämlich wichtig über alles. Versetzt euch in die Seele der Bildungsauftrags-Engel bei ihrem Weg zum Multi-Millionär, gepflastert mit den letzten paar Euros der Ärmsten im Land.

Statt sich in Paragrafen-Deduktionen zu verlieren, was der Rechtslaie sowieso kaum kann, ist viel wichtiger, die Waffe dort anzusetzen, wo sich die Weichteile des Gegners befinden, denn das kann der Nichtjurist ebenso gut oder sogar besser. Die Moralkeule zählt zu den besten Waffen:

Haftbefehle für die Beitrags-Euros - Nachweis ermitteln - und publizieren - und schon fällt ein Stück raus aus dem Heiligenschein der Intendanten.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: seppl am 16. Juni 2017, 14:02
Auskunft NDR / keine Haftbefehle:
Die erteilte Auskunft des NDR ist falsch. Darf Vorsatz der Irreführung vorgeworfen werden?
Es war eine Auskunft der Finanzbehörde Hamburg, nicht des NDR.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Sainttelemachus am 16. Juni 2017, 14:07
Hallo,
Person AO fragt sich ggfls.folgendes ,in der Annahme u.g.stark vereinfachten Sachverhalts...Person AO ist naiv und weltfremd...

Es handelt sich offenkundig um eine gewachsene,politisch vermeintlich legitimierte,gesetzlich abgesegnete und folglich institutionalisierte "Anstalt" mit behördlichen Eigenschaften und Befugnissen....die ihre diversen Handlanger in die Welt hinaus schickt um GELD ZU SAMMELN, WEITERHIN, ZEITLICH UNBEGREZTEN UND SKALIERENDEN QUALITÄTSJOURNALISMUS BETREIBEN ZU KÖNNEN...AO WÜRDE SAGEN EIN 1A GESCHÄFTSMODELL...so

NUN ZUR QUINTESSENZ

Ergo bestünde eine AUFKUNFTSPFLICHT ...

Bitte nicht zerfaseln...wie "die dürfen ja gar nicht vollstrecken,die sind doch ausgenommen von Verwaltungsrecht etc....

Bitte korrigieren Sie mich.....ES GEHT NUR UM DIE AUSKUNFTSPFLICH beinhalten  STATISTIKEN zu Vollstreckung,Haft etc.!

Gibt es diesbezüglich bereits Anfragen,Überlegungen...konnte nichts an konkreten Information finden das die PFLICHT der" Anstalt" behandelt.

Bitte um konstruktive &kurze Info ggfls. Mit belastbaren Fakten.

Danke&

Gruß
Tele
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: pjotre am 16. Juni 2017, 15:17
Zitat @Seppl:
Zitat
Es war eine Auskunft der Finanzbehörde Hamburg, nicht des NDR.

Da habe ich nicht genau genug die Fakten gesichtet. Jetzt müsste man genau den Wortlaut der Antworten sichten und sich überlegen, ob/was zu tun bleiben könnte oder ob vielleicht doch schon alles geklärt ist..

Bei dieser Einschränkung meiner Mitteilung belasse ich es in dieser Sache, weil es ja kein Kernthema der eigenen Bemühungen ist.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: tokiomotel am 16. Juni 2017, 15:40
"...Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden..."

Welch ein besch.......eidener Job, den so ein GV ausüben darf.
Schon allein diese eigentlich vollkommen überflüssige Floskel beweist doch zutiefst, dass ein GV sich in besonders solch einem Fall nicht sonderlich gut in seiner ganz offensichtlich
eingeengten Haut fühlen muss.
Denn diesen Hinweises bedarf es nicht, dass muss ganz allein der Entscheidung und dem Handeln des "Beschuldigten" überlassen werden, ob er Aufsehen erregen will oder nicht.
Wer hat denn hier mehr Angst vor einer Herausforderung des Gewissens in der Öffentlichkeit.
Vielmehr scheut hier vor allem der GV die Öffentlichkeit, denn er ist sich sehr wohl seines schäbigen Tuns bewusst.
Welch ein Jammer, welch ein armseliger Tropf dieser ängstliche GV.
Eine Marionette im traurigen Puppenspiel der verkrampften Gewalten.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Kurt am 16. Juni 2017, 23:13
PersonX bat mich euch dies zu berichten:

Heute, 16.06.2017 im Briefkasten: Neues vom Amtsgericht Rostock.

Er soll jetzt die Ausstellung seines eigenen Haftbefehls bezahlen:

(https://abload.de/thumb/20170616_haftandrohunkvs0d.jpg) (http://abload.de/image.php?img=20170616_haftandrohunkvs0d.jpg)

(https://abload.de/thumb/20170616_haftandrohun07s8k.jpg) (http://abload.de/image.php?img=20170616_haftandrohun07s8k.jpg)

Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: MacXX am 19. Juni 2017, 17:33
Ich grüße euch!  :)
Jetzt habe ich mich mal entschlossen nicht immer nur mitzulesen, sondern auch anzumelden und aktiver zu sein.

Wie sollte ich den Haftbefehl vom Amtsgericht einordnen?
Muss ich diesen wirklich zahlen oder was könnte ich tun?
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Hans Georg am 19. Juni 2017, 18:28
Klingt so, als ob die GEZ mal wieder ein Exempel statuieren will und es zufällig dich erwischt hat.
Wie weit will/kann Personxx denn gehen? Sofern Personxx mit einer schlechten Bonität leben könnte, könnte sie es drauf ankommen lassen. Durch die Abgabe der Vermögensauskunft kann Personxx sich jederzeit sofort selbst aus der Erzwingungshaft entlassen. Je länger Personxx durchhält, desto teurer wird es für den NDR und desto mehr Aufmerksamkeit kann Personxx erregen, wenn sie anschließend an die Öffentlichkeit geht.

Zu der Rechnung für den Haftbefehl: es ist auf der Rechnung angegen, wie du dagegen vorgehen kannst. Als Personxx würde ich per Einschreiben der Vorderung ausdrücklich widersprechen und um Nennung der Rechtsgrundlage bitten.

Bleib stark - steter Tropfen höhlt den Stein.  ;)
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Kurt am 19. Juni 2017, 18:40
Hallo zusammen,

Gretchenfrage:

Version 1:
LRA (BS) stellt Vollstreckungsersuchen. In diesem wird (üblicherweise) aufgelistet was die Amtshilfe leistende (richtige) Behörde zun soll - z. B.:
- kompletten Betrag einziehen und überweisen
- Ratenzahlung vereinbaren
- Vermögenauskunft einholen - bei Verweigerung Haft
- Lohnpfändung
- ...

Version 2:
LRA (BS) stellt Vollstreckungsersuchen. In diesem wird nicht -oder nur wenig - aufgelistet was die Amtshilfe leistende (richtige) Behörde tun soll
Richtige Behörde beantragt von sich aus Erzwingungshaft wegen Nichtababe der Vermögenauskunft
LRA weiß in diesem Fall von "nichts"!?


Ist so etwas denkbar? Wer hat Erfahrung oder kennt sich da aus?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Sainttelemachus am 19. Juni 2017, 19:52
Hallo,
Wieso nicht? Letztendlich "muss" doch das "schuldende" Land/ Kommune und weiter runtergebrochen für etwaige "Außenstände" des zu "bemeinungenden" Publikums aufkommen.
Da fährt man doch gleich entsprechende Geschütze auf - wie bei fußballmanagern, bloß ohne Freigang, Pressekonferenz, Kanapees und Blogs bzw. Stammtischen, in denen für- und wider-Argumente ausgetauscht werden von die "arme Wurst" bis zu "dieser Volksschädling".
Wie kann man nur noch mehr Geld haben wollen? PFUI...
Vergleich hinkt, doch Person AO bedient sich hier plakativer Analogie: Ob die schwedischen Gardinen dann wirklich winken ?!?!
Oder ob es dann auf den Übereifer einer Person AKAté geschoben wird?!?!
Viele Varianten denkbar...
Gruß
Tele
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Nichtgucker am 19. Juni 2017, 19:57
@ Personxx

Ich denke, es sollte möglichst schnell Öffentlichkeit hergestellt werden. Dazu könntest Du Dich an die Opposition im Schweriner Landtag wenden. Dann könnte eine Anfrage an die Landesregierung gestellt werden, ob Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern infolge angeblich zu entrichtender Rundfunkbeiträge und Nichtabgabe einer Vermögensauskunft in Erzwingungshaft genommen werden und ob ggf. schon andere Menschen auf Veranlassung von NDR bzw. "Beitragsservice" hinter Gittern sitzen.
 
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: samson_braun am 20. Juni 2017, 08:46
Und nicht vergessen:
Man versucht - wie beim Beispiel einer hier sehr bekannten Widerständlerin - die Haftkosten im Nachgang auch noch einzusammeln!
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: MacXX am 21. Juni 2017, 22:04
Ich danke euch erstmal für die zahlreichen Antworten.
Das macht Mut!

Das Problem ist gerade, dass Person A noch bis Sonntag im Urlaub ist.
Zu dem Termin zur VA nächsten Dienstag möchte sie erscheinen, sich aber auch erstmal vor Ort beim Gerichtsvollzieher von der Rechtmäßigkeit überzeugen.
Die VA ist sowieso freiwillig??
Besitzt dieser einen unterschriebenen Vollstreckungsauftrag bzw Haftbefehl, ansonsten dreht Person A dort sowieso gleich wieder um.
Und beim Amtsgericht könnte Person A am Montag auch noch nachfragen, ob wirklich etwas gegen sie vorliegt (Haftbefehl), den sie ja selbst bezahlen soll.

Vielleicht habt ihr dafür noch ein paar Tipps?

PS: ich muss meinen Nickname hier zeitnah leider ändern, da es bereits einen ähnlichen gibt.


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden. Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten und Platzhalter wie "Person A" etc. verwenden, da im Forum keine Rechtsberatung stattfindet.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: PersonX am 21. Juni 2017, 23:35
Zu dem Termin zur VA nächsten Dienstag möchte sie erscheinen, sich aber auch erstmal vor Ort beim Gerichtsvollzieher von der Rechtmäßigkeit überzeugen.
Bitte Zahnbürste, Wechselsachen, ein gut geladenes Telefon und einen Zeugen mitnehmen, weil im Hinterkopf bedacht werden sollte, dass irgendwie alle vernünftigen Ansichten der Person A nicht von Interesse sind.
Sofern es diesen zivilen Haftbefehl gibt, hat der Gerichtsvollzieher bei diesem Termin die Möglichkeit, die Person A dort hin zu bringen wie angegeben. Da wird wohl auch kein gutes Zureden hilfreich sein, sondern ein Anwalt.
Und immer daran denken: Die Haft ist dazu gedacht, den Willen zu brechen. Die Maßnahme ist rechtswidrig, wenn das Ziel damit nicht erreichbar ist. Jedoch wird zum Zeitpunkt, wenn diese verhängt wird, die Erreichbarkeit des Ziels als möglich betrachtet und die Geeignetheit bejaht.
Somit gilt als nächstes, dass die Maßnahme rechtswidrig wird, wenn sich zeigt, dass damit das Ziel nicht erreichbar ist. Das bedeutet jedoch, dass von einer Person A erwartet wird, dass sie wohl zeigt, dass Ihr Wille stark ist. Also der Nachweis dafür könnte Person A jedoch nicht gefallen, weil das bedeuten würde der Maßnahme Folge zu leisten. Die Vermögenauskunft ist in der Tat "freiwillig".


Person ich könnte dazu sehr wahrscheinlich einen Anwalt befragen.

Aktuell gehen alle Herrschaften davon aus, dass diese Maßnahme in Ordnung geht, weil angenommen wird, dass damit das Ziel erreichbar ist. Das Ziel ist, den Willen der Person zu brechen.

PersonX ist der Ansicht, dass solche Maßnahmen niemals geeignet sind, den Willen einer freien Person zu brechen und von daher von Anfang an rechtswidrig sind. Was ein Anwalt dazu sagen würde, ist unbekannt.

Person A könnte sich mit dem Prüfschema zur Verhältnismäßigkeit vertraut machen.

Falls Person A zu unbedarft zu dem Termin geht, könnte Sie sozusagen überrumpelt werden. Also die Möglichkeit in Betracht ziehen und gegebenenfalls Extra- oder Sonderurlaub anzeigen und Wochenweise verlängern. Der Zeuge ist wichtig im Fall, dass Person A keine Möglichkeit hat zu telefonieren.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Hans Georg am 21. Juni 2017, 23:36
Zu dem Termin zur VA nächsten Dienstag möchte sie erscheinen, sich aber auch erstmal vor Ort beim Gerichtsvollzieher von der Rechtmäßigkeit überzeugen.
Die VA ist sowieso freiwillig??
NEIN! Der Haftbefehl bezieht sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Vermögensauskunft. Wenn Person A keine Vermögensauskunft abgibt, kann sie sofort in sogenannte "Beugehaft" genommen werden, bis sie die VA abgibt - jedoch maximal 6 Monate. Der Auftraggeber (GEZ Service) zahlt die Haftkosten - das sind gerne mal 100€+ pro Tag.

Keine Ahnung, wie weit die nächste Polizeiwache vom Büro des Gerichtsvollziehers entfernt ist. Wenn Person A sich weigert, wird der GV zum Telefon greifen und die Polizei anrufen. Dann heißt es: Rennen um die Freiheit! Soll die Polizei doch gerne nochmal viele Stunden bis Tagen nach Person A fahnden. ;)
Oder wenn Person A sich sowieso weigern will: Erscheine sie nicht beim Termin und reagiere sie auf keinen weiteren Kontaktversuch von ihm (Anrufe o.ä.).

Person A packe schonmal ihre Tasche für die mögliche Beugehaft und such sich einen guten Anwalt raus (Nummer immer dabei haben). Falls ihr Job auf dem Spiel steht bei Beugehaft bzw. längerer Abwesenheit, sollte sie besser die Vermögensauskunft abgeben - das ist es nicht wert.


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden. Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten und Platzhalter wie "Person A" etc. verwenden, da im Forum keine Rechtsberatung stattfindet.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Nichtgucker am 22. Juni 2017, 07:24
Zwei Anregungen:

1. Falls Arbeitgeber vorhanden: Offen die Sache ansprechen ! Viellleicht ist er ja selbst GEZ-Gegner. Es gibt ja auch Unternehmen wie Rossmann und Sixt, die gegen den Zwangsbeitrag kämpfen.

2. Auf möglichen Verhaftungstermin Journalisten aufmerksam machen bzw. Berichterstatter aus dem eigenen Umfeld mitbringen, die Fotos machen können. Diese können dann in den sog. Sozialen Netzwerken verbreitet werden. Öffentlichkeit ist in diesem Fall wichtig.  Am Besten das Gebäude nicht betreten, sondern dem GV kurzfristig per Telefon mitteilen, dass man vor dem Haus auf ihn wartet.
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: Nichtgucker am 24. Juni 2017, 19:01
Zu dem Vorgang gibt es nun auch ein Video bei Youtube:

GEZ NEIN DANKE 08 GEZ Knutschi Amt Kritzmow droht [Video ~4:30min]
Veröffentlicht am 21.06.2017
https://www.youtube.com/watch?v=Juoyq29SMDs
Titel: Re: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR
Beitrag von: MacXX am 26. Juni 2017, 14:25
So es gibt wieder ein Update!

Dieses Schreiben vom 21.06. hatte Person heute im Kasten - hat er heute erst vorgefunden.
Ob´s wirklich schon ein paar Tage liegt, kann er nicht sagen.
Jedenfalls ist der Haftbefehl wohl zurückgezogen.


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste noch vervollständigt werden.
Dokumente immer vollständig und gewissenhaft anonymisieren!!!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.