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Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage

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H2O:
Der Bekannte von Person Z hatte heute seine Unterlagen nochmals mit dieser Brille geprüft mit dem Ergebnis, dass die bisherige Aussetzung der Vollstreckung offensichtlich freiwillig war.

Tja, was soll man nun empfehlen? Zahlen, abwarten weil man den GV sowieso zahlen muss oder vielleicht Barzahlung anbieten? Erneuter Antrag auf Eilrechtsschutz bei Gericht, lohnt sich das noch für die paar Wochen? Wie ich den Bekannten einschätze möchte er hauptsächlich Zeit gewinnen (BVerfG).

seppl:
Wurde der Eilantrag damals abgelehnt, weil nach Ansicht des Gerichts kein Rechtschutzbedürfnis bestand? (Keine aktuell anstehende Vollstreckung?) Dann würde er diesmal, da eine konkrete Vollstreckung droht, greifen.

Neocortex:
Woher entnimmst Du in Deinem ersten Post, dass bei Deinem Bekannten "die Zwangsvollstreckung für die Zeiträume der Klage eingeleitet wurde"? Das im vierten Post angefügte Dokument zeigt einen "Standard"-Festsetzungsbescheid des BS, die Formulierung mit vollstreckbarem Titel und Voraussetzung für Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung ist ein Standard-Textbaustein. Dagegen sollte Dein Bekannter wie gegen jeden anderen Bescheid mit Widerspruch vorgehen.

Sollte die Zwangsvollstreckung wirklich eingeleitet worden sein, müsste auch ein Schreiben z.B. des Gerichtsvollziehers vorliegen, der dann auch ein Vollstreckungsersuchen der LRA vorweisen könnte.

Edit: Grad nochmal den letzten Satz des Bescheids gelesen. Vollstreckt die LRA im Bundesland selbst oder holt sie sich Amtshilfe im Verwaltungsvollstreckungsverfahren?

seppl:
@Neocortex:
Im 2. Anhang ist die Zwangsvollstreckung im Gange. Es besteht Rechtschutzbedürfnis. Der Satz des Textbausteines beginnend mit "Für Rückstände..." sagt es.

Natürlich sollte auch Widerspruch fristgemäß eingelegt werden.

Ich weiss es (Einschränkung: Bundesland Hamburg), weil ein mir nicht ganz unbekannter Mensch geiches Schreiben mit gleichen Textbausteinen erhielt.

Eine Vollstreckungsankündigung der Vollstreckungsstelle lag noch nicht vor. Das Datum des Vollstreckungsersuchen stimmte aber mit dem im Schreiben  überein, wurde nachgeprüft.

H2O:
Seppl:
So ist es, damals gab es ja „nur“ Mahnungen und das übliche Zwangsmaßnahmengeschreibe; so sah es jedenfalls das VG also alles nicht so schlimm. Heute mit den vielen pro-Urteilen ist es wohl eine andere Situation.

Neocortex: In BW holen die sich nach meiner Kenntnis Amtshilfe von den GV der Städte und Gemeinden.

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