"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
BellaTrikks:
Genau solch ein Schreiben hat ein Bekannter von mir ebenfalls erhalten, vor circa einer Woche. Am VG ist Klage von dem Bekannten eingereicht worden, über welche noch nicht entschieden wurde. Mein Bekannter ist langsam am verzweifeln und überlegt, zu zahlen. Nicht aus "Einsicht", aber er hat eine Arbeitsstelle im öD und möchte dort noch ein wenig was erreichen. Die weiße Weste möchte er ungern durch eine Zwangsvollstreckung beschmutzt sehen..
AntiBeitrag:
Was genau ist denn jetzt zu tun in diesem Fall? Einem Bekanntem von mir passiert das selbe und wird am 31.05 beim GV erwartet zur Vermögensauskunft, obwohl das Verfahren noch läuft. Aussetzung wurde in der Klage beantragt.
Leider wartet der Fall hier im Forum seit ein paar Tagen auf Freigabe.
H2O:
BellaTrikks + AntiBeitrag:
Ein Bekannter hat hier im Forum mal nach "Eilrechtschutz" gesucht und das beim zuständigen VG beantragt. Wenn z.B. unrechtmäßige Vollstreckung während des Klageverfahrens droht, dann kann das VG die Sache stoppen. Ihr solltest Euch am besten auch beim nächsten runden Tisch danach erkundigen.
Manchmal hilft auch ein Schriftsatz zur Rundfunkanstalt mit dem Hinweis auf Zwangsvollstreckung. Die haben auch die Möglichkeit eine sog. technische Sperre einzurichten.
gez_verachter:
Ein bekannter von mir hat Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt der abgelehnt wurde, weil die Hauptklage keine große Wahrscheinlichkeit auf Erfolg hat. Die Hauptklage läuft noch.
Sollte nun der bekannte solch ein Schreiben erhalten, kann er dann nochmals Antrag auf Eilrechtsschutz stellen? Oder ist er dann, aufgrund der erstmaligen Ablehnung, "schutzlos" dem ganzen ausgeliefert?
gez_verachter:
--- Zitat ---Es ist zu bedenken, dass gem. § 80 I VwGO eine Anfechtungsklage grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, so dass es in diesem Falle gar keinen einstweiligen Rechtsschutz gem. §§ 80 V VwGO mehr bedarf.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://jurakurs.de/eilrechtsschutz/
Könnte sich hier zu jemand äußern? In dem Fall dürfen die GEZ-*** doch gar nicht vollstrecken, wenn die Hauptklage noch läuft, oder?
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