moin,
hallo cleverle
es gibt keinen Rechtsbankrott.Ein Rechtsbankrott würde bedeuten jemand hätte geltendes Recht ausser Kraft gesetzt.Das ist hier nicht der Fall,jedenfalls noch nicht
es gibt hier höchstens einen Rechtsstillstand weil die Beamtenschaft nicht gewillt ist nach dem Gesetz zu entscheiden,wobei dieses wieder aus den vorhandenen Staatsaufbaumängeln resultiert die wenn man sie aufzählen wollte so lang wie eine Faxrolle wäre.
hallo reyk,
ja, das AG kontrolliert nicht die Rechtmäßigkeit des Antrags,sie hätten ihn zurückweisen müssen,aber war es auch das AG oder nur der Sitz des GV beim AG ?
der GV hat niemandem eine EV abzunehmen,denn grundsätzlich braucht niemand gegen sich selbst aussagen.
es gibt GV die selbständig eine Firma führen und für die Gerichte im Subunternehemen tätig werden ,damit sind sie zwar berechtigt Rechnungen zu schreiben, dürfen dafür aber nicht hoheitlich tätig werden.Dann gibt es hoheitlich tätige GV,die sind zwar in der Verwaltung angestellt ,die dürfen aber keine Rechnungen schreiben da sie ja Angestellte oder Beamte sind und vom Staat bezahlt werden.Die Grundlagen dafür sind HGB und BGB, übrigens,für die dort ausgestellten Rechnungen würde der GV in der freien Wirtschaft keinen Cent erhalten,nur mal so nebenbei
der GV begeht also eine vorsätzliche schwere Nötigung weil er die Rechtmäßigkeit seines Auftrags ungeprüft annimmt ,keine Titelkette vorlegt die auf Rechtmäßigkeit geprüft werden kann
und auf Grund der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ,wofür ihm jegliches Recht fehlt , einen für sich billigenden bürgerlichen Tod des eingetragenen in Kauf nimmt.Das alles ist ein internationaler Straftatbestand ,denn der Mensch ist nicht versicherbar,das heißt,der GV muss für seine Handlungen ausreichend haftpflichtversichert sein,im Fall einer Handlung gegen einen Menschen reicht seine Haftpflichtversicherung niemals.
die andere Möglichkeit besteht das die Eintragung für eine juristische Person gilt,dann begeht der GV mittels Rechtstäuschung der natürlichen Person A gegenüber eine weitere Straftat,nämlich die Übertragung der Haftungsangelegenheit von ihm ( GV) auf Person A.Er überträgt mit dem übernommenen Auftrag das eröffnete Konto für das er verantwortlich ist nunmehr durch eine List auf den vermeintlichen Schuldner.Die List besteht darin keine Beweise für die angebliche Schuld vorzulegen sondern nur mit Rechtsvermutungen zu agieren es gäbe eine Schuld um den Auftrag so los zu werden,also das Konto zu verschieben für das er sonst noch verantwortlich wäre.
was kann man machen-vielleicht eine Strafanzeige oder Strafantrag gegen den letzten Auftragnehmer(GV),schließlich hat er mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Vorgänge bestätigen wollen, stellen