"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Tübingen, Vollstreckungsersuchen
TVFranz:
Hallo @Langeweile,
Du hast einen großen Vorteil!
Du wohnst ihm Bereich des Landgerichts Tübingen und kannst von deren einmaliger und mutiger Rechtssprechung in diesem sonst so trüben "Rechts"staat, profitieren. Einfach mal Suchfunktion: Tübinger Beschluss , Tübinger Urteil ..... o.ä.
Damit kann ein Student sicher etwas anfangen ;) und mit aufkommender Langeweile ist es für die nächste Zeit vorbei. Macht irgendwie auch Spaß gegen diesen Moloch anzugehen. Außerdem lernt man einiges über unser Gesellschaftssystem. Es lohnt sich!!
Gruß TVFranz
Besucher:
Auch wenn es nach Spitzfindigkeit klingen...
--- Zitat von: Kurt am 08. April 2017, 21:01 ---
--- Zitat von: seppl am 08. April 2017, 20:48 ---[...] parallel einen besonderen Härtefallantrag aus den geschilderten Gründen bei der Landesrundfunkanstalt stellen.
--- Ende Zitat ---
...
Anschrift:
Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
z. Hd. Intendant Peter Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
...
--- Ende Zitat ---
...& als Kleinigkeit erscheinen mag, möge das Forum Besucher verzeihen:
Herrn
Alfred Piesepampel
Südw*xrundfunk
Anstalt d. öff. Unrechts
Neckarstr.
Stuttgart
So 'rum muss es schon bzw. zumindest rein formal, damit nicht entgegen der vermeintlich eindeutigen Festlegung des Adressaten doch *irgendein* Fuzzy das Schreiben in die Finger kriegt & der Herr Adressat stattdessen beruhigt Golf spielen oder in den P*ff gehen kann.
Die ursprüngliche obige Anordnung besagt: Es sollte, muss aber nicht Herr Piesepampel sein, anders dagegen, wenn der Adressat zuerst genannt wird.
Langeweile:
Danke für eure Antworten.
Leider hatte ich die letzten Wochen kein Internet, weshalb ich mich erst jetzt wieder melden kann.
Die betreffende Person probiert momentan nach Rücksprache mit einigen Leuten, die in dem Bereich Erfahrungen haben, einen etwas anderen Weg, welchen ich mit euch gerne teile, sobald die Reaktion der GEZ eintrudelt.
In jedem Fall wurde erstmal ein Widerspruch an die GEZ und eine Ausfertigung desselben samt Erinnerung an den Gerichtsvollzieher geschickt.
Schließlich war der Brief des Exekutors ja der allererste juristisch nachweisbar zugestellte Brief in dieser Sache.
Ein pfändungssicheres Konto wurde auch bereits beantragt, sodaß man für den Ernstfall gerüstet ist. Aber es wäre schon sinnvoll, wenn es nicht soweit kommt, da man bei eventuellen Umzügen und Mikrokrediten des Studentenwerkes für beispielsweise einen neuen Laptop auch damit rechnen muß, daß irgendeiner nach der Schufa schreit.
Grüße
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