"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Tübingen, Vollstreckungsersuchen
Langeweile:
Hallo, allerseits.
Person A möchte euch eine kleine Geschichte erzählen, auch wenn sie selbstverständlich absolut fiktiv ist.
Person A hat am 29.03. diesen Jahres den lange erwarteten Bescheid des Gerichtsvollziehers erhalten.
Ganz genau betrachtet waren es zwei Dokumente, eines betitelt mit "Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks" und eine Vorladung "zur Abgabe der Vermögensauskunft" am 24.04.2017.
Es handelt sich um einen Betrag von insgesamt 233,15€, die Person A nicht zahlen könnte, selbst wenn er denn dieser Farce einen Hauch von Rechtmäßigkeit zugestehen würde.
Person A besitzt keinen Fernseher, und hört niemals Radio.
Es ist so, dass A ein mittelloser Student bin, der ohne BAFÖG und dank Behinderung auch ohne Nebeneinkommen ausschließlich von der Förderung seiner alleinstehenden Mutter lebt -- Ein Zustand, der an sich bereits kaum aufrecht zu erhalten ist.
Person A kann es sich unter Anderem schlicht und ergreifend nicht leisten, die monatliche Gebühr zu zahlen, während gleichzeitig jeder Versuch einer Befreiung von Vornherein zum Scheitern verurteilt ist, da A durch die sehr groben Maschen des Systems fällt.
Es ist ein ausgezeichneter Monat für A, wenn sein Konto am 30. respektive 31. auf Null steht und nicht darunter.
Von diesen 17,50€ muss A mindestens vier, besser noch fünf Tage leben, damit das funktioniert -- 1/6 eines Monats, 17%.
So gesehen, ohne viel weltlichen Tand mit ökonomischen Wert in seinem Besitz, hat A auch keine Furcht vorm Gerichtsvollzieher.
Er könnte höchstens ein neues Paar dringend benötigter Stiefel und seine Schallplattensammlung konfiszieren, auch wenn ihm das Herz bluten würde.
Leider hat A keinen Rechtsschutz, denn diese Beiträge könnte A sich auch nicht leisten.
Mehr Bedenken hat A da schon bei Beugehaft, denn so wie das akademische Jahr getaktet ist, kann es durchaus sein, dass zwei Wochen Abwesenheit dazu führen, dass A insgesamt ein komplettes Jahr länger braucht. Das ist A bereits aus gesundheitlichen Gründen einmal widerfahren und A kann es sich nicht leisten, das nochmal mitzumachen.
Allerdings ... wenn man diese Zeit auf die Semesterferien legen könnte ...
Person A ist diagnostizierter Asperger, der mit bürokratischen Vorgängen überfordert ist.
Was könntet ihr einer Person in einer solchen Situation empfehlen?
Wie sollte dieser Mensch weiter vorgehen?
Welche weiteren Details möchtet ihr noch wissen, um einen fundierten Ratschlag erteilen zu können?
Vielen Dank für euer Feedback.
UseTheForce:
Schade, dass sich innerhalb einer Woche nichts getan hat. Oder hat Person A eine Nachricht erhalten oder persönlichen Kontakt gehabt?
Person U kann Dir nur seine Erfahrungen mitteilen und die sind nicht sonderlich ermutigend, da bei Person U
- der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid (der ganz normal mit der Post kam) von der Rundfunkanstalt nicht einmal beantwortet wurde
- die Erinnerung beim Vollstreckungsgericht bisher ohne Wirkung geblieben ist
- und der SWR letztlich mit Inhaftierung droht bzw. einen Schuldtitel erhält und pfänden kann, was zu pfänden ist - auch wenn Du später einmal verdienen solltest.
Person U ist neu hier und kennt dieses Forum nur von einem Zeitungartikel (Focus, meine U), wo davon die Rede war, dass hier viel los sei.
Dass es Aspie ist, macht das ohnehin völlig undurchschaubare Spiel von Beitragsservice und in Deinem Fall dem SWR vermutlich noch belastender.
Mehr kann U nicht sagen. Nur dass U sich zutiefst schäme, in einem Land zu leben mit einer derartigen Auffassung von dem was verhältnismäßig ist ... wegen 300,00 Haft.
seppl:
@Langeweile, auch für "UseTheForce"
Person S würde den Kontakt mit der Vollstreckungsstelle suchen und dort die finanzielle Zwangslage auch genau so erklären.
Neben dem Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag würde S zur "Verhinderung der Zwangsvollstreckung" (nicht, weil der Rundfunkbeitrag als rechtens angesehen wird) parallel einen besonderen Härtefallantrag aus den geschilderten Gründen bei der Landesrundfunkanstalt stellen.
UseTheForce:
Danke.
Es gibt ja Einkommensgrenzen - damit würde man zwar anerkennen, dass die darüber zu entscheiden haben, aber wenn einen das nicht stört ... dann ist die "Kuh erst einmal vom Eis".
Kurt:
--- Zitat von: seppl am 08. April 2017, 20:48 ---[...] parallel einen besonderen Härtefallantrag aus den geschilderten Gründen bei der Landesrundfunkanstalt stellen.
--- Ende Zitat ---
... und zwar nur bei dieser!!
Anschrift:
Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
z. Hd. Intendant Peter Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Gruß
Kurt
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