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Autor Thema: Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich  (Gelesen 60382 mal)

n
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In dem ersten Pdf, Ende von B.1.3 Seite 4:
Zitat
Dabei wird erneut deutlich, dass Austausch der Begriffe Landesrundfunkanstalt gegen Landesmedienanstalt oder Finanzämter im RBStV zeigt, was verfassungswidrig geregelt wurde.

Es ist mir nicht sofort eingängig was gemeint ist

Zitat
Der NDR war streng genommen nicht befugt Regelungen auf dem Gebiet des RBStV zu treffen. Nicht einmal die „Behördenleitung“ verfügt über diese Kompetenz, da die persönlichen Vorrausetzungen, nämlich die Ernennung durch die Landesregierung Niedersachsens fehlt.

Welche Regelungen sind gemeint? Der RBStV regelt ja 'per Gesetz', nicht der NDR. Der NDR hat den RBStV nicht (offiziell) geschrieben, also auch keine Regelungen im RBStV getroffen.
Ist damit eher 'Ausführung' gemeint? Z.B. so: Der NDR ist staatsfern und darf die Regelungen im RBStV nicht ausführen?


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j
  • Beiträge: 265
Hallo,

eine vlt. etwas naive Frage:
Welche Erwartungen haben wir an die Verfassungsbeschwerde?
Bzw. was sind mögliche Rechtsfolgen?

Wir brauchen nicht darüber reden das der Rundfunkbeitrag höchst suspekt, ungerecht und extrem seltsam daher kommt,
das die Wohnung vollkommen willkürlich gewählt ist und das der aktuelle Umfang von 8,5 Mrd. € im Jahr in keinem Verhältnis zur einst
angedachten Aufgabe der Grundversorgung mit freien Medien steht.
Aber so schlecht der Rundfunkstaatsvertrag gemacht ist, hat den der Rechtsweg in irgendeiner Weise aussicht auf Erfolg?

Damit meine ich v.a. das ein EU oder BVerfG ein Grundsatzurteil in unserem Sinne fällt.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das der Rundfunkbeitrag mit einer Verfassungsbeschwerde zu Fall gebracht wird?

Danke für die Antworten


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T
  • Beiträge: 545
Welche Erwartungen haben wir an die Verfassungsbeschwerde?

Ich habe keine. Wer nichts erwartet, der kann auch nicht enttäuscht werden!


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

v
  • Beiträge: 1.202
Welche Erwartungen haben wir an die Verfassungsbeschwerde?

Erwartungen eher wenig, aber:

man darf gespannt sein, ob das BVerfG ebenso dreist agiert wie das BVerwG und Argumente einfach ignoriert - dann darf unser "Rechtsstaat" endgültig als abgeschafft gelten!

Fakt ist: der "Beitrag" kann formell kein Beitrag sein, da die Zahlschafe die Nichtzahler (befreite) solidarisch finanzieren. Bin gespannt, wie das BVerfG aus der Nummer herauskommen will...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Die Frage ist keineswegs naiv...

Hallo,

eine vlt. etwas naive Frage:
Welche Erwartungen haben wir ...?
Bzw. was sind mögliche Rechtsfolgen?
...
Damit meine ich v.a. das ein EU oder BVerfG ein Grundsatzurteil in unserem Sinne fällt.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das der Rundfunkbeitrag mit einer Verfassungsbeschwerde zu Fall gebracht wird?
...

Und schon Karl Valentin wusste ja zu bemerken: »Prognosen sind immer schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen.«

OT: Allein schon wenn man sich überlegt, dass - dem Vernehmen nach jedenfalls - ein derart genialer Kopf seinerzeit verhungert ist bzw. verhungern gelassen wurde, kann man schon pessimistisch sein.

Aber andererseits - wer weiß? Bei Steinbrücks Pendler-Pauschalen-Coup hatte doch auch niemand wirklich damit gerechnet, dass das BVerfG dem Typen einen Strich durch die Rechnung machen würde.

Noch mal andererseits - wer weiß? Schlimmstenfalls hält das BVerfG stur an seinen Traditionen fest, was die *alten* Rundfunkurteile zugunsten des ÖRR betrifft. Die haben's ja aber auch nicht leicht. Allein schon wenn man sich überlegt, dass so ein Friedrich vor ungefähr 7 Jahren (es müßte da u. a. um das Abschußrecht von Zivilflugzeugen durch die Bundeswehr gegangen sein) ein BVerfG-Urteil öffentlich ungestraft als bloße »Privatmeinung« abqualifizieren oder auch ein Schäuble als Innenminister dem Vernehmen nach ungestraft öffentlich eine in einen Stoßseufzer gekleidete Quasi-Drohung an das BVerfG von sich geben konnte, dieses künftig der etablierten Politik unterworfen sehen zu wünschen. Vielleicht hat man dem BVerfG schon diskret seine Suspendierung in Aussicht gestellt, sollte es sich erdreisten, gegen den Willen der Parteienoligarchie (bzw. den des dieser auf ewig zum Dank verpflichteten deutschen ÖRR) zu entscheiden? Oder der zuständigen Kammer schon im voraus eine Endlos-Schleife (am wenigsten ähnlich der Papst-Wahl, eher wie im Falle von Volksabstimmungen mit elitenseitig unerwünschten Ergebnissen) verordnet, falls diese eine »falsche« Entscheidung abliefern sollte.

Wie auch immer, man sollte nicht ausschliessen, dass das BVerfG das Richtige tut. Tut es das nicht, ist es ein unübersehbares Signal an den Bürger (und genauso die mit ihren Zwangsbeiträgen einer kleinen »Elite« den A.... pudernden Unternehmen). Wie Bürger und Unternehmen dieses Signal in der Folge auslegen, ist dann deren Sache. Schwanz einziehen, kuschen und fürderhin blechen, ohne sich auch nur noch im Mindesten zu mucksen (auf dass die Anstalten in 5 Jahren 16 Mrd sehen wollen und dann auch Schwangere doppelt, bei Zwillingen natürlich dreifach zahlen dürfen :->), wäre nur eine der Möglichkeiten, die sie haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 10:35 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

n
  • Beiträge: 1.456
Hat jemand den Text elektronisch editierbar als doc, odt oder ähnliches?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

m

mb1

  • Beiträge: 285
Kann man leicht umwandeln.
Hier mal als odt bereit gestellt:
http://docdro.id/HlsAwAr

Die Seitenzahlen haben sich verschoben, so dass alles jetzt auf 99 odt-Seiten passt.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 1.656
  • This is the way!
Guten TagX,

bei Verfassungsbeschwerden gibt es keinen "Beklagten", sie richtet sich gegen Akte hoheitlicher Gewalt oder Gesetze und dadurch die Verletzung deiner Grundrechte.

zu Antwort 60:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150953.html#msg150953

Erstmal allgemein:

Hier geht es nicht mehr nur um den RBS TV. Das Thema insgesamt ist nur ein Brennglas und Blick in die Zukunft. Es geht um die "Digitale Welt". Wir sind alle zu "Zielpersonen" geworden weil wir WOHNEN!!!!!

Zielperson ist ein Rechtsbegriff aus der Strafprozessordnung, siehe § 101 StPO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__101.html

Eure Datensätze stammen aus den Dateien der Meldebehörden. Die Erhebung der Meldedaten erfolgt durch ein Bundesgesetz. Das Melderecht ist Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Die Anstalten der ARD haben darüber hinaus auch selber Regelungen vorgenommen. Z.B. die Beitragssatzungen und die Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug. Steng genommen haben sie das "RBS TV Gesetz" auch selbst geschrieben.
Die Beitragssatzung stellt tatsächlich eine Regelung dar, nach der wir alle dann ein weiteres personenbezogenes Datum erhalten und zwar die:

Beitragsnummer.

Es gab einen riesigen Aufschrei als die Steueridenfikationsnummer PER GESETZ eingeführt wurde.
Mittlerweile ist die Einführung einer "Personenidentifikationsnummer" durch "Satzung" des Fernsehens möglich. Na Mensch! Dollet Ding!

Zweifelsfrei sind die ARD das ZDF und Deutschlandradio keine Behörden und Claus Kleber ist kein Beamter. Und dennoch leisten die "Vollstreckungsbehörden" "Amtshilfe" und können mittlerweile die Kontodaten beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Rasterfahndung und Abruf der Kontostammdaten, also aufweichen des Bankgeheimnis, wir erinnern uns, ursprünglich eingeführt zur:

TERRORBEKÄMPFUNG!!!

Es wurden auch keine Behörden mit den jeweiligen "Gründungsgesetzen" zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten errichtet sondern Fernseh- und Radiosender. Das ist hier ein epochaler Skandal, dessen Tragweite sich erst jetzt langsam zeigt. Die Rolle die die ARD und ZDF hier spielten und spielen zeigt deren ARROGANZ!
Ihre Aufgabe war es UNS vor diesem Skandal zu schützen und ihn nicht zu verursachen. Hier ist alles zu finden was einen epochalen Skandal ausmacht! Lobbyismus, eine Hand wäscht die Andere, Taschen vollstopfen, wegsehen und niX machen. Mit unseren Daten "Geschäfte" machen.

Es zeigt wie der Staat mit uns umgeht. Es zeigt wie der Staat sich aus der Verantwortung zurückzieht und kein Mensch mehr Verantwortung übernimmt. Es zeigt wie angeblich "gespart" wird und tatsächlich Gelder nur "umgeschichtet" werden.

1000 Angestellte des BeitraXservice übernehmen die "Verwaltung eines bundesweiten BeitraX" zu Wohnungen im "Massenverfahren". Das sollen wir glauben?

Das zeigt doch jaaaaanz deutlich was die WÜRDE DES MENSCHEN hier in unserem Staat tatsächlich ist:

ROTZ AM ÄRMEL!

Was Mensch sich von einer Verfassungsbeschwerde erhoffen sollte?

Was soll der Mensch da hoffen? Das Wesentliche ist doch passiert.

Der Mensch ist aufgewacht und hier im GEZ-Boykott-Forum angekommen und wendet sich SELBST an das höchste deutsche Gericht! Watt will Mensch da mehr? Denn das hier zeigt auch: wer RECHT hat, ist nicht eine Frage des RECHTES sondern eine Frage des GELDES! Ditt iss hier für Menschen gedacht, die in der Realität mit dem Rücken an der Wand IHRES EIGENEN WOHNZIMMERS stehen und sich keinen TOPANWALT leisten können und für die die "unabhängigen" Landesdatenschutzbehörden keinen Finger krumm gemacht haben!!!!

@mb1 DAAAANKE fürs umwandeln!

Hey DU! Jaa genau DU! Join the GEZ-Boykott-Forum! Hier werden Sie geholfen! Come to the bright side of life!

VIVA GEZ-Boykott-Forum!

Anhang Teil 5 als PDF

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 15:05 von Bürger«

  • Beiträge: 173
@all

Was haltet ihr davon, wenn wir durchaus verständliche Zweifel zurückhalten und stattdessen die aktiven, kreativen Köpfe mit Erfolgsgedanken unterstützen wie beim Fußballspiel.

Ein Fußballer, der nicht daran glaubt, ein Tor schießen zu können, kann sicher nicht so gut zielen wie ein vom Erfolg überzeugter.

Wenn die Fans anfeuern, ist es sicher besser, als wenn alle denken, der kann sich anstrengen wie er will, zum Sieg wird es trotzdem nicht führen.

Ich frage mich, wie würde ich mich als Verfassungsrichter verhalten? Würde ich es wagen, Recht zu sprechen, auch wenn die VG alle das Unrecht unterstützt haben? Ich würde es wagen. So wie ich es auch wage, nicht zu zahlen, obwohl die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung es nicht wagt.

Ich traue den Verfassungsrichtern nicht weniger Mut zu als mir selbst. (Wovor sollen die Angst haben? Ihnen drohen keine Zwangsvollstrecker.)

Ich gehe davon aus, dass die gegnerische Mannschaft sich ein Eigentor geleistet hat, auch wenn sie es noch nicht zugeben will. Die „Schwarzseher“ wollten sie erreichen, stattdessen haben sie jede Menge Selbstdenker mobilisiert, die ihnen jetzt auf die Finger sehen. Sie haben sich mit Ihrem „Rechtsdebakel“ eine engagierte Kontrollinstanz geschaffen.

Danke allen, die ihre Lebenszeit und ihr Selbstdenken immer wieder kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Danke, dass ihr eure Zweifel zurückschiebt und weiter kreativ mit Ideen und Recherchen auf Erfolgskurs bleibt.

Danke dir Profät für dein beharrliches Meißeln, danke allen anderen Aktiven.



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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

f
  • Beiträge: 9
Klagestrategie?

Wenn ich mir die detaillierten und wirklich sehr gut ausgearbeiten Klageschriften hier durchlese, bin ich einerseits beeindruckt, mit welcher Klarheit jedes Detail wahrgenommen wird. Andererseits stellt sich mir das Hase-und-Igel-Bild gedanklich immer wieder in den Vordergrund.
Wozu an Details abarbeiten wenn grundsätzlich Diebstahl verboten ist?

Geht die Klage nicht einfacher im Kern?
> Darf der Staat eine freiwillige Leistung erbringen, um diese dann - ohne die üblichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Bürger - abkassieren zu lassen? Nein!

Egal wie man es dreht und wendet, letzten Endes geht es darum, dass entweder die Rundfunkgebühr in den Bereich der Steuer versetzt wird, wo nach sozialverträglichen Kriterien bemessen werden muss. Oder über Subvention vom Staat aus dem "allgemeinen" Steuerhaushalt die Geschichte finanziert wird.
Möchte der Staat das nicht, bleibt nur die ganz normale Geschäftsbeziehung wie für alle anderen Geschäftsmodelle auch. Also auch kein Vertrag ohne meine Zustimmung.

Muss ich mich wirklich daran abarbeiten, dass jede erdenkliche betrügerische Masche vom Politik-Landesrundfunkanstallten-ExGEZ-Konglomerat genutzt wird, um die Situation nicht Verantwortungsvoll lösen zu müssen?
Es sollte doch reichen, vor Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen, ob ein Gesetz gegen mich angewendet werden darf, das nicht den Steuerkriterien standhält. Wieso sollte ein Gericht entscheiden, dass ein Bürger "Staatsdienste" ohne eigenes Verschulden bezahlen muss, auch noch faktisch ungeachtet seiner Einkommenssituation? Diesen Fall gibt es meines Wissen nicht. Oder irre ich?


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht im KleinKlein verschiedenster Klagegründe oder in allgemeinen Erörterungen der Klagen, der Gesetze und des Rechtssystems verlieren, sondern bitte eng und zielgerichet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2017, 01:35 von Bürger«

m

mb1

  • Beiträge: 285
Hier noch obiger Teil 5 des Profäten als odt:
http://docdro.id/fXKHtRz



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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

w

wei

Neben einer Verfassungsbeschwerde gibt es noch die einstweilige Anordnung, diese ist unabhängig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Und weil sie nicht davon abhängig ist wird die einstweilige Anordnung nur nach einer Folgenabwägung gemessen und endet praktisch mit der Entscheidung in der Hauptsache.
   
Es ist also nicht entscheidend, ob die Beschwerde (das Hauptsacheverfahren ) überhaupt später angenommen wird oder überhaupt erst noch gestellt werden muss, sondern die Anordnung gilt - sofern sie erlassen wird - bis 6 Monate und kann sogar noch einmal oder mehrmals durch neuen Antrag verlängert werden, damit der Rechtsschutz gewährleistet bleibt.

Der Beschwerdeführer kann also nach § 32 Abs. 1 BverfGG jederzeit diesen Antrag stellen, auch unabhängig der Frage ob der Rechtsweg erschöpft ist, da die Rechtslage durch die zwei Tübinger Beschlüsse nebst dem BGH Beschluss, der sich auf den ersten der beiden Beschlüsse bezieht, eine unklare Rechtslage für den Beschwerdeführer bedeutet. Der Beschwerdeführer hat somit einstweilig die Möglichkeit bei einer Behauptung „seine Rechte wären verletzt „ bis zur endgültigen Klärung Rechtsschutz, mindestens aber 6 Monate lang.

Die Frage, ob der Rechtsweg erschöpft ist, lässt sich nur mittels GG und BGB klären, darauf verweisen zu recht beide Tübinger Beschlüsse, wenn auch nicht direkt aber deutlich indirekt. Das wäre bei einer einstweiligen Anordnung auch der Maßstab, der dabei angelegt wird. sofern der Beschwerdeführer darauf hinweist.

Wie ihr seht, kann man damit sämtliche Anordnungen ins Leere laufen lassen - wie gesagt, aber nur vorläufig.


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v
  • Beiträge: 1.202
Erfahrung noch nicht, aber eine Idee:

Der LRA nach Verfassungsbeschwerde das Aktenzeichen mitteilen und anfragen, ob sie bereit ist, bis zum Abschluss des Verfahrens auf Vollstreckung zu verzichten. Falls nein: Einstweiligen Rechtsschutz beim BVerfG beantragen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html



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nach mehreren Jahren hält mein Bekannter Heinz einen 8 seitigen Widerspruchsbescheid, mit der Angabe nun vor dem VG B... klagen zu können, in der Hand....

Bitte lesen im thread. Solche Fragen sind hier bereits theoretisch diskutiert worden. Ansonsten gilt: Keine Rechtsberatung hier im Forum. Bitte mit den Regeln vertraut machen! Insbesondere mit Regel Nr. 2.

REGELN
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.msg44785.html#msg44785

Die Regeln befinden sich auch rechts oben auf Forumsseiten, rot gekennzeichnet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2017, 15:47 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

o

ohc

  • Beiträge: 30
Eine Person hat beim VG eine Vollstreckungsabwehrklage gestellt. Wie ist es möglich, sich auf eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zu berufen und die Forderungen auszusetzen? Was müsste die Person formal in die Stellungsnahme hinein schreiben?

Wäre diese Aussage formal korrekt, bzw. wo kann das die Person prüfen lassen, wenn sie kein Anwalt hat oder beauftragen möchte?
Zitat
Die intensiven Recherchen seitens des Klägers haben deutlich gemacht, warum der Beklagte jegliche Auskünfte über seine Legitimationen, Verfahrensprozessen und auch Verwendung der Rundfunk­bei­träge verweigert. Aufgrund der offensichtlichen Mängel und Zweifel sollten Voll­streckungs­maßnahmen sofort eingestellt werden. Weitere Recherchen haben ergeben, dass mit Ausnahme eines Falles aus Tübingen, jede Klage gegen Landesrundfunkanstalten keinen Erfolg hatte, da die Rechtmäßigkeit einschlägiger Normen verkannt wurde. Kläger wie Rossmann, Netto oder Sixt, vertreten durch fachkundige Anwälte, sind prominente Beispiele hierfür. Eine von der aktuellen Rechtsprechung abweichende Erkenntnis ist bei der weiteren Beschreitung des Rechtsweges über Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht nicht zu erwarten. Damit ist der Rechtsweg erschöpft und eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht direkt möglich geworden, wo bereits schon mittlerweile rund 60 Verfassungsbeschwerden vorliegen. Der Kläger lehnt den Vergleichsvorschlag des Beklagten ab und beantragt das Vollstreckungsersuchen auszusetzen. Der Kläger wird eine Verfassungsbeschwerde einlegen, welche sich auf diesen Fall bezieht. Mit den Entscheidungen des BVerfG sollen die Forderungen dann erneut geprüft werden.


Edit "Bürger":
Vom eigentlichen Kern-Thema abschweifende eigenständige Fragestellung.
Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2017, 18:43 von Bürger«

 
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