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Zuständigkeiten werden verschoben

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mistersh:
Im fiktiven Fall der Person M hat diese Person einen Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid eingelegt. An den Intendanten der zuständigen LRA SR. Ging an den Herrn wohl persönlich vorab per Fax und per Post hinterher.

Nun erhält Person M ein Schreiben einer Dame vom SR in dem mitgeteilt wurde dass das ganze an den SWR weiter gegeben wird weil der das für den SR macht. Okay soweit so gut.

Wenige Tage später trudelt auch schon Post vom SWR ein. Person M dachte schon der Rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheid wäre da was sehr schnell gewesen wäre. Weniger als 1 Monat.

Doch dem war dann nicht so. Person M wurde im Schreiben des SWR mitgeteilt dass das ganze nach Köln geht weil die für so etwas zuständig sind.

Haben die jetzt somit selbst zugegeben dass keine LRA eigenverantwortlich Herr des Verfahrens ist?

Person M wartet jetzt natürlich auf Post aus Köln und wird dann mal schauen was aus den Schreiben schönes gezaubert werden kann.

Wenn Interesse besteht diese Schreiben zu lesen können diese natürlich nachgereicht werden.

mistersh:
Person M möchte hier mal die genannten Schreiben zur Verfügung stellen.

Person M ist aufgefallen, dass der SWR im Schreiben sich auf ein Schreiben mit Datum bezieht, wo es definitiv gar kein Schreiben von Person M gibt.  :o

Profät Di Abolo:
Guten TagX!

Nanu? Wo bin ich den schon wieder hingereist? Ahhh! Saarland! Gallische Grüße!

Wass diss hier?

Rein fiktiv natürlich.

Dollet Ding! Die Übertragung von "Hoheitsbefugnissen" vom SR über den SWR an den BeitraXservus.

Tzzz, tzzzz. So, so.

Kramm, kramm, kramm, (Der Profät sucht in seinem Hinkelsteinstreitwagen in der Bücherecke).

Da iss se ja! Verfassung des Saarlandes:


--- Zitat ---Artikel 76a

(2) Bei Vorhaben, die die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder wesentlich berühren, berücksichtigt die Landesregierung die Stellungnahmen des Landtages. Entsprechendes gilt bei der Übertragung von Hoheitsrechten der Länder auf die Europäische Union.

Artikel 112

Die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung und die Regelung der Zuständigkeiten erfolgen durch Gesetz. Die Einrichtung der Behörden im Einzelnen obliegt der Landesregierung und auf
Grund der von ihr erteilten Ermächtigung den einzelnen Ministern.

Artikel 113

Die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Verwaltung obliegt den Beamten. In Ausnahmefällen ist die Übertragung solcher Aufgaben auf Angestellte zulässig. 

Artikel 117

(1) Die Gemeinden sind die in den Staat eingeordneten Gemeinwesen der in örtlicher Gemeinschaft lebenden Menschen.

Artikel 118

Die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs
nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.

Artikel 120

(1) Durch förmliches Gesetz können den Gemeinden und Gemeinde verbänden staatliche Aufgaben zur Durchführung übertragen werden. Dabei sind Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung der
übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel.
(2) Gleiches gilt, wenn das Land die Erfüllung solcher Aufgaben, die es bisher
selbst wahrgenommen hat, den Gemeinden und Gemeindeverbänden gesetzlich zur Pflicht macht.
 

--- Ende Zitat ---

Uiii!

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...


--- Zitat ---

Abmahnung
Sehr geehrte Intendanz des RömischenSR,

woraus leiten Sie Ihre rechliche Befugnis ab, meinen an Sie - die Landesrundfunkanstalt des Saarlandes - gerichteten Widerspruch über den RömischenSWR an den BeitraXservus abzugeben?

Die Verfassung des Saarlandes lässt derartiges nicht zu. Die Abgabe von Hoheitsbefugnissen der Landesrundfunkanstalt des Saarlandes an den RömischenSWR dürfte wohl grob verfassungswidrig sein.

Offensichtlich haben Sie und der Landesgesetzgeber im Rahmen der Gesetzgebung zum RundfunkbeitraXstaatsvertrag Ihr aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ableitbares Recht zur Selbstverwaltung falsch verstanden.

Weder sind Sie eine Gemeinde des Saarlandes noch der Ministerpräsident.

Sie werden hiermit aufgefordert die Verfassung des Saarlandes zu beachten und meinen Widerspruch vom xx.xx.2017 klagefähig zu bescheiden.

Vorsorglich weise ich Sie auf Art. 113 der Verfassung des Saarlandes hin.

Ich rege ferner an, dass Sie nunmehr unverzüglich Klage gegen das Saarland erheben, da Ihnen zweifelsfrei Aufgaben der unmittelbaren Staatsverwaltung übertragen wurden.
Dies ist mit dem Grundsatz der Staatsferne unvereinbar. Sie sind ein kollektiver Grundrechtsträger und Organ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

Lassen Sie sich daher nicht zur FinanzbeitraXverwaltung des Saarlandes und Rasterfahndungsrundfunkbehörde (§ 14 Abs. 9 a RBS TV) degradieren.

Hasta la vista!


--- Ende Zitat ---

So fertisch! Schleife drum. Bitte sehr.

Yoo Lupus! Das können wir auch! Gallisches Tennis! Spielt ihr euch mal schön den Tennisball hin und her. Anmerkung: Lupus iss der Chef vom BeitraXservus

Wir hauen der "Ausgangsbehörde" dafür immer einen Hinkelstein an den Kopp!

So liebes freies Saarland, mutt weiter gehn Osten an die Havel, Oder und Spree.

LG
 :)

mistersh:
Vielen Dank an den Profäten.

Es ist die Überlegung, das ganze für ein eventuelles Verfahren vorm Verwaltungsgericht zu verwenden. Damit wird ja schließlich schwarz auf weiß mit buntem Logo bewiesen, dass der SR in diesem Fall gar nicht ersteller der FBs und auch nicht des Widerspruchsbescheides ist und das ganze somit doch alles nicht rechtens ist.
Theoretisch müsste dann für diesen Fall doch ein ähnliches Urteil wie von den netten Richtern in Tübingen bei raus kommen.
Selbst höhere Instanzen können das ganze doch dann nicht mehr vom Tisch wischen mit den Beweisen die hier Person M vorliegen.

Person M würde nämlich nur sehr ungern schon im Vorfeld den SR auf solch eklatante Fehler hinweisen.

Aber Person M wird sich das ganze noch einmal durch den Kopf gehen lassen ob im Vorfeld schon auf die Spatzen mit Kanonen geschossen wird.

Kurt:

--- Zitat von: mistersh am 23. März 2017, 09:59 ---[...]
Person M würde nämlich nur sehr ungern schon im Vorfeld den SR auf solch eklatante Fehler hinweisen.

--- Ende Zitat ---

Dies ist mit dem Beitrag hier schon geschehen  8)

Gruß
Kurt

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