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Zuständigkeiten werden verschoben

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Cali:
Hallo mistersh,

ich habe einen bekannten der seine Klage rein auf EU Recht aufgebaut und dabei sogar so weit dabei gegangen ist,  die Frage ob er einer Mündlichen oder Schriftlichen Verhandlung zustimme, mit der Begründung das kein Nationales Gericht, EU Recht auslegen darf, einfach nicht beantwortet hat, er ist gespannt ob das Gericht einfach eine Zustimmung zu einer Schriftlichen Verhandlung macht, ohne vorher zu einer Mündlichen geladen zu haben.

Sein Gedanke beim formulieren meiner Klage war, das er dem Gericht keinen Ansatzpunkt Deutsches Recht geben wollte, ala es wurde ja schon darüber geurteilt... :-)

Außerdem wollte er versuchen das Gericht zu einer Vorlage beim EuGH zu zwingen, sein eigentlicher Hintergrund war aber eigentlich nur Zeit zu Gewinn gewesen, denn er hoffte einfach das die sich dagegen Streuben beim EuGH vorzulegen und seine Klage auf ein Stapel lande, der ungern bearbeitet wird...

Bisher hatte er scheinbar Glück und sein Ziel wurde nicht verfehlt, Klage wurde Januar 2016 eingereicht, sein letzter Kontakt zum Gericht ist jetzt über 6 Monate her.

Aufgebaut ist Seine Klage wohl nur auf 2 Dinge:

1. die Zwangsanmeldung die klar gegen EU Datenschutz verstößt und damit alles andere auch nichtig macht und zur Konsequenz hat, das seine Daten sofort gelöscht werden müssen.

2. die Diskriminierung aller in Deutschland "Wohnender" EU Bürger, da er sich als EU Bürger betrachte und nicht als Deutschen, ganz im Sinne dessen, was ja mit der EU eigentlich am Ende erreicht werden soll, die EU wurde uns samt eigener Währung aufgezwungen, jetzt versucht er das auch durchzusetzen, erscheint mir eigentlich nur Konsequent zu ende gedacht... :-D

Um es dem RBB und dem Gericht nicht zu leicht zu machen, hat er vom RBB verlangt, offen zu legen nach welchen Kriterien die weltweite Ausstrahlung im Internet als Rundfunk anzusehen ist, wenn es doch nach Hörensagen, immer wieder Sendungen gibt, die "aus Rechtlichen Gründen" nicht im Internet gezeigt werden.

Mittlerweile hat er das Gericht jetzt schon 3 mal ! daran erinnert, das er diese Frage benötige um seine Klage auf Grund der Diskriminierung brauche zu belegen, doch bis heute schweigt sich der RBB aus und er ist sich wohl noch absolut unschlüssig, ob er dem Gericht auf die Füße treten sollte und druck machen...

Auch habe er es sich nicht nehmen lassen, das Gericht darauf hinzuweisen, das das Bundesverfassungsgericht erst wieder 2016 darauf hingewiesen hat, das vorrangig EU Recht anzuwenden ist.

Seine Klage ist ein Experiment, da alles andere sowieso nicht fruchtet, er bezweifle stark, das da schnell geurteilt wird, weil er glaubt nicht das so eine Klage vor´s Bundesverfassungsgericht gelangen soll, weil die müssten dann ja zwingend eine Vorlage beim EuGH machen.

Er denkt, das wird auf jeden Fall verhindert werden wollen.

Leider fehlen Ihm die Finanziellen Mittel, seine Klage so weit zu bringen, daher ist er recht froh das sie sich Zeit lassen.

Nun weiß er nur nicht, ob ihm das Gericht einfach Schriftlich eine Klageabweisung zuschickt, aber eigentlich hat er dazu nicht zugestimmt und auch keine Gelegenheit gehabt, seine Klage zu untermauern, weil der RBB nicht seine Frage beantwortet...

In seinen Augen wäre aber auch eine Klageabweisung ein "Urteil" das dem gericht ja eigendlich nicht zusteht, weil es kein EU Recht auslegen darf... :-)

drboe:

--- Zitat von: samson_braun am 30. März 2017, 08:41 ---Nach meinem Kenntnisstand muss sich vorrangig aufs deutsche Recht bezogen werden in Verbindung zum europäischen Recht.
--- Ende Zitat ---

Ein früherer Kollege, der im Vertrieb arbeitete, hat einmal gesagt "Wir können den Marktführer nicht auf seinem Feld schlagen, aber wir können die Regeln ändern." So ist es auch hier. Da  die Gerichte Urteile von der Stange liefern, lohnt es m. E. durchaus die bisher verfolgten Pfade zu verlassen und anders, auch radikal anders, zu argumentieren. Es kann sein, dass man damit auf die Nase fällt. Liefert man aber die x-te 0815-Klage, passiert das ja auch. Das Ziel der Sender ist die Zermürbung der Beitragsgegner auf sehr langer Strecke, wobei man sich selbst im Justizapparat und den Sendern aber möglichst wenig Arbeit machen will. Neue bzw. andere Argumente überdenken ist mühsam, man könnte Fehler machen, übergeordnetes Recht nicht vollständig verstanden haben, eine Lücke übersehen haben. Das kann die durchaus verunsichern und beschäftigen.
Wenn sich die ÖR wirklich sicher wären, dass der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wasserdicht ist, warum haben sie dann nicht selbst dafür gesorgt, dass man zügig zum BVerfG kommt? Klarheit wäre dann doch in deren Interesse und hätte Zeit, Arbeit und Geld gespart. Wenn man es nötig hat statt dessen über Jahre massiven Druck aufzubauen, Leute mit Gefängnisdrohungen zu ängstigen usw., dann ist man ggf. nicht so zuversichtlich, wie man dem Publikum glauben machen möchte.

M. Boettcher

faust:
... in diese Kiste passt m. E. auch das (Massen-) Phänomen der "Klageabweisung":

Ich werde ja nicht per se zur Zahlung verurteilt -> so weit möchte man sich wohl höherenorts  :police: :police: :police: nicht die Finger schmutzig machen.
Man erkennt schlicht keinen Handlungsbedarf.

mistersh:
Person M hatte die Tage eine Mail vom Anwalt erhalten.

Person M hatte bevor das Drama erneut anfing, mit Festsetzung und Widerspruch zuvor eine unzulässige Kontopfändung erfahren müssen.

Person M lies sich damals von einem hier bekannten Anwalt gegenüber der Stadt vertreten. Das geglaubte Ende vom Lied war: Geld vom Konto weg und ein Verweis der Stadtkasse, dass das ganze an den Kreisrechtsausschuss verwiesen wird. Schön dachte man da. Das war wohl alles bereits im Januar/Februar diesen Jahres. Seit dem kein Mucks mehr von der Stadtkasse oder sonst wem.

Nun hat der Anwalt eine Ladung bekommen zur "Verhandlung" vorm Kreisrechtsausschuss. Person M weiß derzeit noch nicht wie sie damit umgehen soll. Den Anwalt anreisen lassen, kommt nicht in Frage, da die Person darüber arm werden würde. (600km oder so)

Eine Anwesenheitspflicht gibt es wohl nicht. Die Frage ist, ob Person M selbst bei dem Termin aufschlagen sollte um sich selbst zu vertreten oder das ganze ohne Anwesenheit von irgendwem laufen lassen soll. Kostenfrei ist die Geschichte vorm Kreisrechtsausschuss wohl auch nicht, aber welche Gebühren dafür anfallen ist erst einmal nicht bekannt.

Das Verfahren ist Person X gegen der Bürgermeister der Stadt Y.

Hat schon jemand Erfahrung gesammelt mit Kreisrechtsauschüssen? Kann man sich da etwas erhoffen? Was wenn der Kreisrechtsausschuss tatsächlich feststellen sollte, dass die Pfändung ohne Grundlage und Legitimation stattgefunden hat? Bekommt Person M dann von der Stadt das Geld nebst Zinsen zurück?

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