"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Saarland
Zuständigkeiten werden verschoben
mistersh:
Das ändert ja aber nichts daran das Person M das ganze in Papierform vorliegt.
Und ich bin mir nicht sicher ob der Intendant oder die Verwaltungs- und Betriebsdirektion des SR (von denen kam das Schreiben) hier wirklich mitlesen.
Der Intendant stellt sich einfach nur tot.
Reaktionszeit auf ein Schreiben im Dezember an den Intendanten war über 1 Monat und die Antwort kam damals auch vom SWR. ???
ellifh:
Eine Meinung dazu: natürlich lesen die mit. Was denn sonst? Wie sollen die denn sonst Ihre "Lernschritte" vollziehen? :police:
PersonX:
--- Zitat ---Und ich bin mir nicht sicher ob der Intendant oder die Verwaltungs- und Betriebsdirektion des SR (von denen kam das Schreiben) hier wirklich mitlesen.
--- Ende Zitat ---
Oh doch, siehe Thema:
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.msg114739.html#msg114739
Suchworte: d) Beobachtung des Social Web
marga:
--- Zitat von: mistersh am 23. März 2017, 09:59 ---Vielen Dank an den Profäten.
Es ist die Überlegung, das ganze für ein eventuelles Verfahren vorm Verwaltungsgericht zu verwenden. Damit wird ja schließlich schwarz auf weiß mit buntem Logo bewiesen, dass der SR in diesem Fall gar nicht ersteller der FBs und auch nicht des Widerspruchsbescheides ist und das ganze somit doch alles nicht rechtens ist.
--- Ende Zitat ---
@mistersh
Nach den Erfahrungen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit beim VG und OVG des Saarlandes einer fiktiven Person wird die Verfassung des Saarlandes bei den Gerichtsentscheiden nicht herangezogen. Es gilt hier § 10 Abs. (5,6) RBStV https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380142 und damit BASTA. >:( So wird geurteilt oder beschlossen.
Bitte auch dieses Thema beachten bei dem weiteren Vorgehen gegen die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Dürfen nur Beamte/Beamtinnen hoheitlich tätig werden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg142337.html#msg142337
und hier:
Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.msg142247.html#msg142247
lg, marga +++ :)
mistersh:
Danke für die Infos bis hierher.
Mir fällt aber gerade dazu noch eine andere Thematik ein:
Thema Datenschutz in diesem Zusammenhang.
Warum bekommt der SWR, der hier einfach mal gar nicht zuständig ist, persönliche Daten von der zuständigen LRA (SR) zur Verfügung gestellt. Da werden doch einfach die Daten weiter verschachert ohne Einverständnis des Betroffenen.
Kann man auch hier eventuell entsprechend ansetzen beim Landesdatenschutzbeauftragten?
@marga:
Ja §10 Abs. 5 und 6 sind ja gut und schön, aber die besagen doch genau, dass die LRA dafür zuständig ist.
Ich erlaube mir mal die beiden Passagen zu zitieren:
--- Zitat ---(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz ( § 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (Anmerkung: LRA ist im Saarland grundsätzlich davon ausgeschlossen!) vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der nach Absatz 5 zuständigen Landesrundfunkanstalt oder von der Landesrundfunkanstalt, in deren Bereich sich die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz des Beitragsschuldners befindet, unmittelbar an die dort zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.
--- Ende Zitat ---
Abs. 5 sagt eigentlich alles wichtige aus: Zuständig LRA.
Abs. 6 besagt unterm Strich nichts anderes: Antrag auf Vollstreckungshilfe darf nur die zuständige LRA stellen.
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