Wir sind hier sowieso etwas vom Thema abgeglitten und dies ist so bedeutsam, dass ich die Abweichung fortsetze. Vielleicht wird ein Moderator das irgendwie heilen...Verhandlung 1: Aussetzungsantrag hat nun bundesweit Aussicht. Diese Verhandlung hat zwar keinen Leitwert. Sie liefert aber den Wortlaut von Analysen und zeigt, dass bei den ARD-Anstalten die Gefahr ernst genommen wird.
Protokoll zur 1. Verhandlung vor dem VG Freiburg Mittwoch den 8. März 2017
Die Verhandlung fand vor der 2 Kammer statt Anwesend der Kläger, SWR-Vertreter (der schon bei den Verhandlungen im Februar da war), 4 Mitstreiter, eine Studenten-Informationsgruppe, der Richter,
Kläger Ich möchte dann die Aussetzung des Urteils beantragen, bis die 4 Leitverfahren in Karlsruhe vor dem BVFG behandelt sind. Das dort auch in meinem Sinne geurteilt wird.
Richter Sind Sie damit einverstanden, das ich das protkolliere. Sollte es zu einer Aussetzung kommen steht es im Urteilsbeschluss, und wenn nicht, warum so entschieden wurde.
SWR Sehe keinen Grund für die Aussetzung des Urteils. Das BVFG wird evtl. dieses Jahr noch entscheiden. Das dies rückwirkend den RSTV als nichtig erklärt, und Beiträge zurückgefordert werden können, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn für 2 bis 3 Jahre Beiträge zurückgezahlt werden müssten, kämen die RF-Anstalten doch in erhebliche finanziele Probleme. Es wird wohl so sein, das eine Übergangsfrist gewährt wird, um dann eine neue Regelung weiterzuführen.
Richter Ich kann mir nicht vorstellen, das das BVFG sagt, so wir ändern da ein wenig, sondern entweder es urteilt, der RFSTV ist verfassungsgemäß, dann bleibt immer noch für den der klagen will , der Weg zum EUGH. Oder es erklärt den RFSTV für nicht verfassungsgemäß, ein zwischen drin wird es meiner Meinung nach nicht geben.
Zutreffend ist, dass das Bundesverfassungsgericht leider den rechtswidrigen status quo nicht rückwirkend zu ändern pflegt, sondern sogar Frist bis zur Neuordnung einräumt.Genau darum geht es bei einem nicht-öffentlich bereits aktuell geführten Streit, bei der die ARDs zur Rückwirkung aufgefordert werden - nämlich an rund 4 Millionen Niedrigverdiener je rund 900 Euro zu zahlen.
Durch diese Vorgehensweise soll genau das unterbunden wird, was der SWR-Vertreter als Hoffnung darstellt.
Die im Streit durch den Bürger an alle ARDs am 1. März 2017 vorgetragene Rechtsgrundlage für zwingende Rückwirkung lautet: "Arglist - Inkasso in vollem Bewusstsein der Illegalität - darf nicht richterlich geheilt werden."
Sinn der Sache ist, die Landesparlamente zum Einspringen zu zwingen, um Insolvenz der ARDs zu verhindern. Deshalb werden/wurden diese informiert, dass gemäß Statistikrecht sofort 0,5 % mehr Staatsverschuldung einzubuchen ist. ... und demnächst in nächsten Schritten 1,5 %. Das dürften die nicht tun ohne Eintritt in durchgreifende Neuordnung des Staatsfernsehens.
Die Landesparlamente "müssen" wegen der Gewährsträgerhaftung, und sie müssen sofort einbuchen, weil die Statistikpflichten verknüoft sind mit der Kontrolle der Verschuldungsobergrenzen.
Wie wir aus dem Verhandlungsvortrag des SWR erkennen, haben die ARDs begonnen, zu diskutieren, dass es "heiß wird, weil der Ofen aus ist" mit der Manipulation der Rechtsprechung (aufgedeckt im Bürgerschreiben vom 1. März 2017 an alle Intendanten).
Verhandlung 2: Was der Richter nicht wissen konnte, ... Härtefallprüfung... weil die richterlichen Rechtsprechungsquellen manipuliert wurden:
Die Klägerin ist auf keinen Fall verpflichtet, beim Sozialamt einen "Leerantrag" zu stellen. Sie ist nur verpflichtet, ein mittleres Niedrigeinkommen im Sinn von hoher Finanzknappheit glaubwürdig zu belegen.
Wären die Richter nicht bundesweit getäuscht worden, so hätte der Richter es ihr sagen können und die Sache wäre im ersten Schritt zugunsten der Klägerin ausgegangen: Nichts zu zahlen bis zum Ergebnis der Härtefallprüfung - und dann wohl nie etwas zu zahlen.
Grundlage: Entscheid Bundesverfassungsgericht.
Verhandlung 2: Was der Richter nicht wissen konnte, ... Härtefallprüfung... weil die richterlichen Rechtsprechungsquellen manipuliert wurden:
Härtefallprüfung ist ebenfalls anzuwenden, sofern jemand Nichtzuschauer ist, und zwar, weil es nun bundesweit rund 20 % Nichtzuschauer gibt, also "viele".
Grundlage: Entscheid Bundesverfassungsgericht.
Über all dies wird bereits heftig gestritten.Mehr darüber ist erst in einigen Monaten zu berichten im Hinblick auf gesetzte Fristen und Nachfristen. Leider wird bis dahin, so sage ich es immer, "noch viel Unrecht den Fluss hinunterschwimmen". ,,, unser Zorn sei grenzenlos...
Ein wichtiger Punkt: War der SWR-Vertreter vielleicht Dr. Hermann Eicher? Vermutlich nicht. Falls doch, so wäre das wichtig wegen der Aussagen, die dann deutlich mehr Gewicht in der angedeuteten Auseinandersetzung hätten.