"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.
bruckiano:
Bei Person B in Bayern war das ähnlich.
Zur eingelegten Erinnerung gab es bis zum Termin der Vermögensauskunft keine Entscheidung.
Person B ist daher zum Termin erschienen. Der GV hat dann vor Ort den Termin einen Monat verschoben, da ohne Entscheidung über die Erinnerung nichts gemacht werden könne.
Evtl. kann der Termin auch telefonisch verschoben werden.
Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen"
dhalsim:
--- Zitat von: bruckiano am 01. März 2017, 09:59 ---Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen"
--- Ende Zitat ---
Ja so ist es hier in dem Fall auch. Aber irgendwie müssen sie ja drohen ^^
Habe das hier (siehe Anhang) in einer Gruppe in Facebook gefunden. Was sagt ihr dazu?
Noch jemand Tipps zum morgigen Termin? Was soll Person X tun wenn auch morgen kein Schreiben vom Amtsgericht / GV kommt? beim GV erscheinen oder anrufen um zu klären wie nun verfahren wird?
Dass das Schreiben nicht angekommen ist kann Amtsgericht und GV nicht bringen. Wurde beides zeitgleich mit einem Zeugen persönlich eingeworfen.
Leo:
--- Zitat von: dhalsim am 01. März 2017, 15:12 ---Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen""
Ja so ist es hier in dem Fall auch. Aber irgendwie müssen sie ja drohen ^^
--- Ende Zitat ---
Zum Thema drohen habe ich erst gestern etwas geschrieben:
Fachverband der Kommunalkassenverwalter Niedersachsen: Informationsveranstaltung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22243.msg142289.html#msg142289
Ich wünsche der betreffenden Person Mut, Zuversicht und alles Gute.
"Wer seinen Feind umarmt, macht ihn bewegungsunfähig" (Sprichwort)
gerechte Lösung:
--- Zitat von: bruckiano am 01. März 2017, 09:59 ---
Bei Person B hatte der BS im Übrigen im Vollstreckungsersuchen explizit angegeben, dass ein Haftbefehl vorerst nicht beantragt wird.
Den GV hatte das aber nicht interessiert, denn in seinem Schreiben steht "wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen"
--- Ende Zitat ---
Die arbeiten mit Vordrucken, wo dann nur die einzelnen Personendaten noch eingefügt werden. Das stand bei Mr.X auch drin.
Normalerweise müsste es in dem Fall rausgenommen werden, wenn der GV das "bearbeitet" hat. Die GVs machen sich die Mühe erst gar nicht. Das ist alles Fließband.
D.h., wenn also der verm. Gläubiger keinen Antrag stellt, dann ist die Floskel hinfällig. Das im Schreiben ist keine direkte Drohung, mehr ein Hinweis.
(steht im Schreiben : vorerst? Wenn das nicht drin stehen würde, dann wäre es eine rechtswidrige Drohung )
Die Meinung von Mr.X: hingehen (Zeuge, wenn möglich), sich das anhören und natürlich keinerlei Zustimmung oder Unterschriften.
Man erkennt nicht an.
Keine Debatten, auf gar keine Diskussion einlassen. Nicht rumeiern.
Rechtliches hat mit Unterschrift des rechtlichen Vertreters der LRA, nämlich des Gläubigers, zu erfolgen. BS wird nicht anerkannt.
Darauf hinweisen.
Alles schriftlich verlangen und zusenden lassen. Nichts mündlich vereinbaren.
--- Zitat --- Gläubiger ist "Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitraggsservice Köln
--- Ende Zitat ---
Der Gläubiger ist immer nur die LRA mit all deren Daten.
ein : c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitraggsservice Köln? , was soll das sein? = 100% irrelevant. Hat für den, der mit denen in keiner Beziehung steht, keine Bedeutung.
Der nicht rechtsfähige BS hat in rechtlichen Sachen nicht zu erscheinen.
dhalsim:
Da Person X einen Widerspruch/Erinnerung geschrieben, müsste dann der Termin nicht so oder so verschoben werden?
Ah was noch vergessen wurde. In der Widerspruch/Erinnerungs Schreiben wurde auch noch Akteneinsicht verlangt.
--- Zitat von: gerechte Lösung am 01. März 2017, 19:32 ---Rechtliches hat mit Unterschrift des rechtlichen Vertreters der LRA, nämlich des Gläubigers, zu erfolgen. BS wird nicht anerkannt.
Darauf hinweisen.
--- Ende Zitat ---
Also muss jemand vom SWR unterschreiben sonst ist das ganze banane?
Es steht ja nur da "Der Intendant".
Person X wird heute Abend noch eine E-Mail an die GV schreiben und anfragen wie es mit dem Termin aussieht und dass angenommen wird dass aufgrund des Schreibens von Person x der Termin erstmal verlegt wird.
Schlechte Idee? Gute Idee? Noch kann Person X aufgehalten werden :D
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln