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Vermögensauskunft zum 01.03. Termin bei GV am 02.03.

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dhalsim:
Person X hat Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen. Stichtag 01.03. bzw 02.03 .Auch drohung mit Haftbefehl.
Person X hat auf im Schreiben des GV aufgeführte Schreiben auf eins davon geantwortet (widerspruch), weiterhin kann Person X sich aber an keine Schreiben erinnern, ein paar Schreiben gingen hin und her,
Briefe wurden aber schon vernichtet, deswegen hat Person X keine Ahnung was da genau drin stand. Habe Person X das Forum empfohlen, leider etwas zu spät.

Das Schreiben vom GV: 
https://www.dropbox.com/s/36uymnbl8nwj4r6/IMG_1217.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/20rg1377ap60ev5/IMG_1213.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/qrh4ss7xpzoy8hi/IMG_1218.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/ab6balg83i78drp/IMG_1215.JPG?dl=0
https://www.dropbox.com/s/buc790bu3ryn9hs/IMG_1221.JPG?dl=0

Person X nun an das Amtgericht + den Gerichtsvollzieher das Schreiben hier aus dem Forum genommen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg7899 ) + 2 urteile des LG Tübingen.


Kann eventuell jemand Person X sagen inwieweit Chancen bestehen oder wie am besten weiter vorgegangen werden soll?
Einfach erstmal abwarten oder was wichtiges vergessen? Oder kann Person X noch was nachlegen? Wurde etwas vergessen?
Würde eventuell die Argumentation von der Klage am EUGH hier aus dem Forum gegen den GV /Amtsgericht helfen?
Soll Person X zur Vermögensauskunft oder warten was auf den Widerspruch reagiert wird?

Viktor7:
Möglicherweise ist das hier auch von Nutzen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21984.msg141219.html#msg141219

Wer weiß hier mehr oder kann Infos beisteuern? Termin naht: 1.3. und 2.3. !!!

gerechte Lösung:
Es lässt sich z.T. schwer lesen.
Mr.X liest dort etwas von Gläubiger: ... ersuchen ...  Köln.
Mr.X würde dann den GV fragen, wer das denn sein soll, denn Mr.X kennt den "Köln"gar nicht. Und so ein Schreiben möchte schon vom vermeintlichen Gläubiger kommen.
Das möchte der GV mal etwas genauer darlegen. Dieses Schreiben hat für Mr.X erstmal keine Bedeutung. Rechtsverbindlich ist anders.
Mr.X will die genannten Schreiben schon sehen samt Zustellungsnachweis und nicht nur Behauptungen. Die müssen also zugestellt worden sein. Wo soll denn der Titel dann sein?
Grundsätzlich in Widerspruch gehen.

Das Schreiben kommt wie so immer direkt vom BS. Den kennt Mr.X auch nicht, da er mit denen keine geschäftliche Beziehung hat. Die nervten zwar mit Werbung, das hat sich aber nahezu gelegt nach nem Widerspruch.

Man stelle sich darauf ein, dass man kein Recht bekommt, aber dennoch immer schön zurückweisen.

Viktor7:
Ist eine Antwort auf das Schreiben an das Amtsgericht gekommen?

Soweit ich das richtig verstanden habe, ist diese Erinnerung 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
gesendet worden.

dhalsim:
@Viktor7 genau die Erinnerung wurde gesendet. Mitte letzter Woche persönlich von Person X  mit einem Zeugen eingeworfen.
Bisher kam weder was vom Amtsgericht noch vom GV. Morgen ist der Termin zur Vermögensauskunft beim GV im Büro.

Falls heute ebenfalls kein Schreiben kommt, soll Person X dann morgen beim Termin erscheinen oder den GV anrufen?
Oder muss auf die Erinnerung /Widerspruch etwas vom GV /Gericht geantwortet werden und bis dato erstmal Füße stillhalten?

Wenn Person X nicht zur Vermögensauskunft morgen erscheint, wie läuft das dann weiter ab? Schreiben vom GV mit Haftbefehl?
Oder ist durch die Erinnerung/Widerspruch an Gericht und GV das ganze erstmal bis zur Beantwortung auf Eis gelegt?

@gerechte Lösung - Genau, Gläubiger ist "Südwestrundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitraggsservice Köln
 Titel: Vollstreckungsersuchen d. Gläubigers Köln
Person X ist in Widerspruch / Erinnerung gegangen.....

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