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ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!

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brverweigerer:
Das Ding haut echt dem Fass den Boden aus. Alleine die Formulierung "Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden..."! Die Stasi hätte weiter geschrieben ..."bitten wir Sie, zur Aufklärung eines Sachverhalts mitzukommen". "Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt, was sie sich selbst zuzuschreiben haben."

Auch das "Haftaktenzeichen" mit der Zahl 1944 weckt irgendwie ungute Vorstellungen davon, zu was für schreiendem Unrecht die Justiz fähig sein kann. Das ist einfach nur noch völlig krank!!

Inhaltlich scheint der Justizsekretär allerdings nicht ganz auf der Höhe zu sein, wenn immer noch (!) als Gläubiger der BS benannt wird. Oder soll nur eine massive Droh- und Einschüchterungskulisse aufgebaut werden, ohne das tatsächlich ein Haftbefehl vorliegt?

DumbTV:

--- Zitat von: Dr. med. Wurst am 26. Januar 2017, 23:51 ---Ebenfalls interessant und anwendbar dürfte der Artikel 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sein (Verhältnismäßigkeit von Strafen).

--- Ende Zitat ---

Es geht hier um lediglich 296,84 €. Wie wird hier die Verhältnismäßigkeit begründet?

Und ist es eigentlich Zufall das mal wieder eine Schuldnerin Opfer des Systems ist?

In einem mir zu Ohren gekommenen, nicht öffentlich gewordenen, weiteren Fall ist ebenfalls eine Schuldnerin mit Haft bedroht worden.

Dr. med. Wurst:
Leute, wenn Ihr der jungen Mutter helfen wollt, schreibt alle möglichen Medien im Ausland an, damit auch möglichst dort über die Zustände in Deutschland berichtet wird. Fügt das Schreiben an die Betroffene bei sowie ein, zwei links. RTdeutsch sowie "Das Echo" (Die Zeitung für Deutschsprachige in Kanada und USA) habe ich bereits angeschrieben.

marga:
Die Vermögensauskunft wird nach der ZPO angewendet. Im ThürVwZVG ist die Vermögensauskunft nicht definiert, da die LRA im Vollstreckungsverfahren das ThürVwZVG anwenden müsste!

Bitte genau beachten und selbst kontrollieren!

Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
(ThürVwZVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
vom 5. Februar 2009
Zum 27.01.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 41
Vermögensauskunft
(1) Nach Erteilung eines Auftrags nach § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Zivilprozessordnung durch die Vollstreckungsbehörde hat der Vollstreckungsschuldner dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu erteilen. Für den Inhalt der Vermögensauskunft gilt § 802c der Zivilprozessordnung entsprechend. Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Personenvereinigung, so hat er anstatt seines Geburtsnamens, -datums und -ortes seine Firma, die Nummer des Registerblatts im Handelsregister und seinen Sitz anzugeben.
(2) Aufgrund eines Antrags nach § 807 Abs. 1 der Zivilprozessordnung durch die Vollstreckungsbehörde kann der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft sofort abnehmen, wenn
1.
der Vollstreckungsschuldner die Durchsuchung (§ 24) verweigert hat, oder
2.
ein Pfändungsversuch ergeben hat, dass eine Pfändung voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers führen wird.
(3) Für das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 sind die §§ 802c bis 802l, 807 sowie 882b bis 882e der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
(4) Lehnt der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsauftrag der Vollstreckungsbehörde ab, ist dagegen die Erinnerung nach der Zivilprozessordnung gegeben. Gegen die Ablehnung des Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde nach der Zivilprozessordnung gegeben.
Weiterlesen:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwZVG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true
+++

unGEZahlt:
Zum weiteren Bekanntmachen könnte bspw. auch das Muster verwendet werden:

--- Zitat ---Anfrage an Ihre Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie  um Prüfung, ob der nachfolgende Sachverhalt
für eine Veröffentlichung in Ihren Nachrichten interessante wäre.
Es geht um einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen Rundfunkbeitragsforderungen.
Mehr Infos:
http://online-boykott.de/nachrichten/162-ard-und-zdf-lassen-mutter-zweier-kinder-10-und-2-verhaften

Mit freundlichen Grüßen

Name
--- Ende Zitat ---



Danke an Sacred und Dr. Wurst für die Versendungen.
Selbst habe ich jetzt zwei mit ran gehängt.


--- Zitat ---Bisher haben Infos:

bild.de
thueringer-allgemeine.de
spiegel.de
welt.de
RTdeutsch
Das Echo
erfurt@dpa.com
gera@dpa.com

--- Ende Zitat ---


Wem die Liste zu kurz ist, darf natürlich gerne
helfen, sie zu verlängern  ;)


Markus

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